Gemeinsamer Antrag GRÜNE/SPD/CDU betr. Keine Nachverdichtung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Harburg Kern!
In den aktuellen Prognosen vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) wurde ein weiterer Unterbringungsbedarf von 5.500 Plätzen für Hamburg ermittelt. Tendenz eher steigend.
Um diesem Bedarf zu entsprechen zieht die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) es in Erwägung, bestehende Einrichtungen der Öffentlich Rechtlichen Unterbringung (ÖRU) durch Aufstockung der Modulhäuser, zu erweitern.
Im erweiterten Bereich um das Harburger Bahnhofsgelände ist es bereits zu einer Zentrierung (Ballung) von ÖRU und 2 Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) gekommen. Derzeit leben ~1.400 Flüchtlinge in diesem Ballungsraum. Durch die geplanten Erweiterungen in der Schlachthofstraße, Lewenwerder II am Kanalplatz, Nöldekestraße und in der Wetternstraße steigt die Zahl um 900 in 2015 auf insgesamt 2.300 Personen.
Die Integration dieser Menschen, in unseren Stadtteil wird so immer unmöglicher. Wir haben ein unglaublich hohes ehrenamtliches Engagement in der Bevölkerung. Die derzeitigen Planungen wirken dem völlig entgegen. Mit Einrichtungsformen dieser Größe wachsen die Vorbehalte in der Bevölkerung. Dem können wir als Bezirkspolitiker_innen nichts mehr entgegen setzen!
Selbstverständlich kommen wir unserer humanitären, moralischen und rechtlichen Verpflichtung nach, diese Menschen aufzunehmen. Unser Anspruch ist es aber auch, diesen Menschen frühzeitig Möglichkeiten der Integration zu bieten, dies ist nur in kleineren Einheiten möglich.
Es gibt diverse Standorte und Flächen auf denen weitere Unterbringungen möglich sind, die sich aber weiter außerhalb des Bahnhofsgeländes befinden. Wir erwarten von den Planern der BASFI, dass sie vorrangig diese Flächen für erweiterten Platzbedarf nutzen und eine Nachverdichtung um das Bahnhofsgelände ausschließen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Für den Fall der Notwendigkeit der Inanspruchnahme weiterer Flächen im Bezirk Harburg, für die zentrale Erstaufnahme von Flüchtlingen, die öffentlich rechtliche Unterbringung oder die Unterbringung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge, wird die Inanspruchnahme von Flächen im Stadtteil Harburg östlich der Bahnlinie Hamburg-Hannover, Gut Moor, grundsätzlich in Neuland sowie im nördlichen Wilstorf sowie die Nachverdichtung von Einrichtungen in diesen Bereichen ausgeschlossen.
Harburg, 07.05.2015
Britta Herrmann Jürgen Heimath Ralf-Dieter Fischer
GRÜNE-Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender SPD Fraktionsvorsitzender CDU
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