20-1083

Gemeinsamer Antrag CDU und SPD betr. Wesentliche Veränderung Unterbringung für junge Flüchtlinge Nöldekestraße 17

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

 

Antrag der Abgeordneten Brit-Meike Fischer-Pinz, Florian Klein, Ralf-Dieter Fischer (CDU) und Fraktion

Antrag der Abgeordneten Claudia Loss, Birgit Rajski, Beate Pohlmann (SPD) und Fraktion

 

Mit Schreiben vom 09.09.2015 hat der Landesbetrieb Erziehung und Beratung der Bezirksversammlung mitgeteilt, dass sich im Bereich der Unterbringung für junge Flüchtlinge in der Einrichtung Nöldekestraße  17 die Situation gegenüber der ursprünglichen Planung erheblich verändert habe und dass die Einrichtung, die ursprünglich für 36 Betreuungsplätze vorgesehen war, ab 01.10.2015 mit insgesamt 70 Betreuungsplätzen belegt werde. Der Landesbetrieb bezeichnet die Korrespondenz als Information im Nachgang zur Anhörung gemäß § 28 Nr. 1 BezVG, die für 36 Betreuungsplätze mit Schreiben vom 26.09.2014 durchgeführt worden war.

 

Offenbar geht der Landesbetrieb davon aus, dass die zuständige Fachbehörde Einrichtungen, bei denen früher eine Anhörung der Bezirksversammlung erfolgt ist, einseitig erheblich verändern dürfe, ohne eine erneute Anhörung durchzuführen.

 

Bei der Einrichtung Nöldekestraße  17 war gerade auch aus Gründen des Umfeldes und der pädagogischen und psychologischen Situation der jungen Flüchtlinge die Belegungszahl in dem Gebäude von erheblicher Bedeutung.

 

Der Landesbetrieb irrt mit seiner Auffassung.  Die Anmietung eines weiteren Geschosses und die annähernde Verdopplung der Unterbringungsplätze stellt eine wesentliche Veränderung einer vorhandenen Einrichtung dar.