Gemeinsamer Antrag CDU/SPD betr. Zustand und Fremdnutzung Harburg-Center
Antrag der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Rainer Bliefernicht, Uwe Schneider (CDU) und Fraktion
Antrag der Abgeordneten Jürgen Heimath, Claudia Loss, Arend Wiese (SPD) und Fraktion
Das seit Jahren leerstehende und zunehmend verfallende Gebäude des ehemaligen Harburg-Center ist wegen des baulichen Zustandes und zunehmender „Fremdnutzung“ ein Schandfleck und ein Ärgernis. Es steht einer nachhaltigen positiven Entwicklung der Harburger Innenstadt diametral entgegen. Sämtliche Versuche der Verwaltung, den Eigentümer zu veranlassen, das Gebäude instand zu setzen, sachgerecht zu nutzen oder an solvente Investoren zu veräußern, sind offenbar bisher gescheitert. Es muss festgestellt werden, dass Politik und Verwaltung ständig mit Ankündigungen und falschen Erfolgsmeldungen hingehalten worden sind.
Nunmehr wird das Gebäude in verschiedenen Eingangsbereichen und möglicherweise auch im Inneren von Obdachlosen, Randständigen oder möglicherweise Wanderarbeitern fremdgenutzt. Diese haben sich zunächst im Eingangsbereich des Erdgeschosses am Harburger Ring und nunmehr auch im Zugangsbereich zu den Fahrstühlen im Obergeschoss häuslich eingerichtet. Insoweit häufen sich die Beschwerden von Bürgern bei Kommunalpolitikern, der Verwaltung und der Polizei.
Diese Zustände sind insgesamt nicht länger hinnehmbar.
Die Bezirksversammlung beschließt:
1. Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, unverzüglich und dauerhaft darauf hinzuwirken, dass es in den Eingangsbereichen und im Umfeld des Harburg-Center sowie gegebenenfalls im Gebäudeinneren nicht zu vorübergehenden oder dauerhaften Fremdnutzungen kommt. Es ist sicherzustellen, dass die Nutzer durch die Verwaltung in anderen, dafür vorgesehenen Gebäuden und Einrichtungen untergebracht werden.
2. Soweit das Einschreiten die Mitwirkung des Grundeigentümers erfordert, ist dieser durch die Bezirksverwaltung nachhaltig zu veranlassen, an der Beseitigung von Missständen mitzuwirken und erforderlichenfalls entsprechende Strafanträge zu stellen, die ein Einschreiten der zuständigen Dienststellen und der Polizei ermöglichen.
3. Der Grundeigentümer ist zu veranlassen, die Fremdnutzung des leerstehenden Gebäudes einschließlich der Eingänge und der Freiflächen dauerhaft durch Sicherungsmaßnahmen auch baulicher Art, zu verhindern. Sollte die erforderliche Mitwirkung ausbleiben, sind die Maßnahmen auf Kosten des Eigentümers im Wege der Ersatzvornahme durchzuführen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Herstellung ordnungsgemäßer Zustände am und im Gebäude und auf dem Grundstück sicherzustellen. Dabei ist insbesondere § 76 HBauO anzuwenden, wonach angeordnet werden kann, dass verwahrloste oder durch Beschriftung und Bemalung verunstaltete Bau- und Werbeanlagen oder Teile von ihnen ganz oder teilweise instand gesetzt werden, dass ihr Anstrich erneuert oder dass die Fassade gereinigt wird und falls eine dauerhafte Instandsetzung nicht möglich ist, die Beseitigung der Anlage verlangt werden kann.
5. Über das Vorgehen der Verwaltung ist regelmäßig gegenüber der Bezirksversammlung zu berichten.
Hamburg, am 14.05.2020
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
CDU-Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider
Jürgen Heimath Claudia Loss
SPD-Fraktionsvorsitzender Arend Wiese
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