20-0411

Gemeinsamer Antrag CDU/SPD betr. Auslastung der P+R-Anlagen im Bezirksamtsbereich

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Antrag der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Rainer Bliefernicht, Uwe Schneider (CDU) und Fraktion

Antrag der Abgeordneten Jürgen Heimath, Claudia Loss, Arend Wiese (SPD) und Fraktion

 

Im Juli 2014 ist für die Parkhäuser und Freiflächen an den S-Bahnhöfen Harburg, Neuwiedenthal und Neugraben eine Kostenpflicht eingeführt worden. Bei den Anhörungen im bürgerschaftlichen Verkehrsausschuss wurde dargestellt, dass zum einen ein erheblicher Teil der PKW-Nutzer auf den ÖPNV ganz oder teilweise verzichten könnte und auf die Straße zurückkehren würde, um innenstadtnahe Ziele anzusteuern.

 

Zum anderen ist die Sorge dargestellt worden, dass der ruhende Verkehr von den Parkhäusern in benachbarte Wohn- und Geschäftsbereiche ausweichen würde.

 

Im Bezirk Harburg wird von Anwohnern und Geschäftsleuten zunehmend beklagt, dass das Umfeld der S-Bahnhöfe, insbesondere Neuwiedenthal und Neugraben stark durch Dauerparker tagsüber belastet wird. Auch aus der Gemeinde Neu Wulmstorf wird berichtet, dass zunehmend an den dortigen P+R-Anlagen, die weiter kostenlos genutzt werden können, in Hamburg zugelassene Fahrzeuge abgestellt werden würden.

 

Das Parkhaus am S-Bahnhof Harburg hingegen ist auch weiterhin meist so stark ausgelastet, dass es weder dauerhaft, noch bei besonderen Verkehrssituationentemporär zusätzliche Nutzer aufnehmen könnte.

 

Nachdem seit Einführung der Gebührenpflicht mehr als 6 Monate vergangen sind, ist es angezeigt, die Auswirkungen zu evaluieren und erforderlichenfalls durch Nachsteuern und geeignete Maßnahmen die Attraktivität des ÖPNV wieder zu steigern und ungewünschte Belastungen im Umfeld der S-Bahnhöfe zu minimieren.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge an die zuständigen Fachbehörden und die Verkehrsträger herantreten, um die Auswirkungen der Einführung der Gebührenpflicht an P+R-Anlagen im Bezirk Harburg kurzfristig umfassend evaluieren zu lassen. Dieses soll sich auf die Auslastung der Parkhäuser, den Verzicht auf Nutzung des ÖPNV und Belastungen des jeweiligen Bahnhofumfeldes beziehen. Der Bericht ist unverzüglich der Bezirksversammlung zuzuleiten.

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird weiterhin gebeten,  den Vorstand der P+R Betriebsgesellschaft mbH kurzfristig in den Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr einzuladen und dort im Einzelnen berichten zu lassen jeweils, für die Parkhäuser und Außenanlage Harburg, Neuwiedenthal und Neugraben getrennt, wie sich die Auslastung in den letzten 12 Monaten vor Einführung der Gebührenpflicht jeweils prozentual und in absoluten Zahlen dargestellt hat und wie die Entwicklung seither auf den jeweiligen Monat und das einzelne Parkhaus bezogen gewesen ist.

Dabei ist nicht nur nach Monaten, sondern auch bezüglich Wochenenden und

Feiertagen zu differenzieren. Der Bericht soll sich auch auf die Höhe der Ein-

nahmen erstrecken, die seit Einführung der Gebührenpflicht jeweils getrennt

durch die Parkhäuser in Harburg entstanden sind und inwieweit diese Ein-

nahmen konkret für die Verbesserung des Angebots hinsichtlich Service und

Sicherheit für die Nutzer investiert worden sind.

Ferner möge dargestellt werden, ob die Betriebsgesellschaft den zahlreichen

Beschwerden von Bürgern über Verdrängungsprozesse konkret nachgegan-

gen ist und ob derartige Berichte mit den örtlichen Polizeidienststellen oder

der Gemeinde Neu Wulmstorf erörtert worden sind. Letztlich ist zu klären,

inwieweit die Betriebsgesellschaft bei kurz- oder längerfristigen erhöhten Be-

lastungen des Straßennetzes im Bezirk Harburg in der Lage ist, darauf durch

temporäre Maßnahmen zu reagieren.

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, zu veranlassen, dass zur entsprechenden Berichterstattung auch Vertreter der Polizei hinzugezogen werden, damit deren Erkenntnisse insbesondere über Ausweichen des ruhenden Verkehrs (aber auch Zusatzbelastungen für Straßen) einbezogen werden können.

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge den Senat veranlassen, da die Kapazität des Parkhauses am Harburger S-Bahnhof schon seit geraumer Zeit nicht mehr ausreichend ist, für den bedarfsgerechten Ausbau an dieser Stelle Sorge zu tragen.

 

 

Hamburg, am 27.01.2015

 

Ralf-Dieter Fischer              Jürgen Heimath

CDU - Fraktionsvorsitzender              SPD - Fraktionsvorsitzender

 

 

 

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