19-1639

Gemeinsame Stellungnahme SPD/Grüne/FDP betr. Referentenentwurf zur Schulentwicklung 2013 für die staatlichen berufsbildenden Schulen in Hamburg

Allgemeine Vorlage

Sachverhalt

1. Die Fraktionen unterstützen die Stellungnahme des Bezirksamtes Harburg zu diesem Referentenentwurf: Insbesondere begrüßen wir die bauliche Zusammenführung der Staatlichen Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium Harburg (H10) und der Staatlichen Schule Sozialpädagogik (W05) am Standort Göhlbachtal. Diese räumliche Nähe erleichtert und verstärkt Kooperationen und bietet vielfältige Synergieeffekte in der Raumnutzung. Ferner begrüßen wir, dass die FHH die Berufsbildenden Schulen somit zukunftsfähig macht und ein klares Signal für den Erhalt des Standortes im Bezirk Harburg setzt.
 

2. Die bauliche Zusammenführung auf einem Gelände beinhaltet jedoch zunächst noch keine inhaltlichen Aussagen über Art und Umfang der Fusion beider Schulen. Grundsatz eines jeden Fusionsprozesses muss in jedem Falle eine größtmögliche Partizipation von Schulleitungen, Kollegien und Gremien beider Schulen sein. Hierzu begrüßen wir die folgenden Aussagen des Referentenentwurfes als verbindliche Rahmenbedingungen:

 

„Das mit den Schulleitungen erarbeitete Begleitkonzept stellt die Grundlage für erfolgreiche Fusionen und Bildungsgangverlagerungen dar. Bei den Veränderungsprozessen in den berufsbildenden Schulen müssen nicht nur die inhaltlichen und strukturellen Dimensionen beachtet werden, sondern in gleicher Weise die Bedürfnisse der Schulleitungen und Kollegien als betroffene Träger und Treiber der Entwicklungsprozesse in den Schulen.

 

Eine Begleitung der Schulen ist daher eine notwendige Bedingung, um die Schulentwicklungsplanung erfolgreich umsetzen zu können. Das Begleitkonzept wird

Schulleitungen, Lehrende und das nichtpädagogische Personal dabei unterstützen, die Veränderungsprozesse erfolgreich zu gestalten.“

 

3. Als Eingangsvoraussetzungen für einen erfolgreichen Fusionsprozess sehen wir folgende Bedingungen:

 

Die inhaltlich-pädagogische Identität beider Schulen bleibt erhalten. Sie agieren in einem Fusionsprozess als gleichwertige und gleichberechtigte Partner.
Hierzu gehört auch eine personelle Gleichwertigkeit: Es erfolgt in diesem Prozess keine Verringerung der Schulleitungsgruppen beider Schulen.
Wir fordern hierzu die Umsetzung der Aussage aus dem Referentenentwurf zu Schulleitungen an Fusionsschulen: "Im Zuge der Fusionen kann es an einigen Schulen zu Doppelbesetzungen in der Schulleitung kommen. Generell gelten hier folgende Regelungen: Für einen befristeten Zeitraum werden Doppelspitzen auch aufgrund der zusätzlichen Bedarfe im Zuge der Fusion akzeptiert."

 

 

 

Jürgen Heimath                                                                      Kay Wolkau                           

SPD - Fraktionsvorsitzender                                          Grüne - Fraktionsvorsitzender

 

Carsten Schuster                                                                                   

FDP - Fraktionsvorsitzender

 

             

 

 

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