22-1440

Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Stadttauben in Harburg - Situation akut verbessern und Harburg in einem tragfähigen Gesamtkonzept berücksichtigen

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Stadttauben sind Nachfahren entflogener und ausgesetzter Haustiere, die in der Stadt als Körnerfresser kaum artgerechtes Futter finden. Dadurch entsteht der durchfallähnliche „Hungerkot“ und ein schlechter Gesundheitszustand der Tauben. Ihnen wurde eine hohe Vermehrungsrate (Brutzwang) und ihre Standorttreue angezüchtet.

Erforderlich ist ein gesamtstädtisches Taubenkonzept, um langfristig die Taubenpopulation tierschutzkonform zu steuern. Ein wirksames Stadttauben-Management erfordert ein koordiniertes, flächendeckendes Vorgehen, um die Gesundheit der Tiere zu verbessern und Konflikte z. B. an Bahnhöfen und in Fußgängerzonen zu reduzieren und Anwohnende, Passant*innen und Gewerbetreibende zu entlasten.

In Harburg leben mehrere Schwärme von Stadttauben, die sich auf verschiedene Hotspots konzentrieren. Trotz früherer Beschlüsse und laufender Beratungen im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz besteht weiterhin Handlungsbedarf.

Ein Runder Tisch Für den Bezirk Harburg kann mit den zentralen Akteur*innen mögliche Maßnahmen identifizieren und erste konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Taubengesundheit anschieben.

Für Harburg sollten beispielsweise folgende Maßnahmen diskutiert werden:

- Fütterungsverbot für Tauben im öffentlichen Raum durchsetzen, um Fehl- und Überernährung wirksam zu verhindern.

- Informations- und Aufklärungskampagne über Stadttauben, wie die Bevölkerung unterstützen kann und welche Maßnahmen es in Hamburg gibt. Zusätzlich sollen Unternehmen, die mit dem Bau und/oder der Instandhaltung oder Sanierung von Bauwerken beauftragt sind, über den tierschutzgerechten Umgang mit Nestern/Küken aufgeklärt werden.

- ambulantes Eiertauschprogramm (Austausch gegen Attrappen) für eine bessere Bestandskontrolle. Für die bereits aktiven Ehrenamtlichen soll eine bessere Unterstützung geprüft werden.

- Taubenschläge, die das Potential haben, die Gesundheit der Tauben durch artgerechtes Futter zu verbessern, wodurch sich die Verschmutzung des öffentlichen Raums durch Taubenkot verringert. Inwieweit sie zur Populationskontrolle beitragen können, wird derzeit durch die Stadt erforscht.

- Tierschutzkonforme Brutplatzvergrämung im Umfeld von Taubenschlägen.

- Hormonpräparate, die zur Einschränkung der Fortpflanzungsfähigkeit der Tiere führen. Zuvor müssen jedoch bestehende Bedenken zu den Auswirkungen und möglichen Nebeneffekte ausgeräumt werden.

Der Bezirk Harburg ist mit dieser Herausforderung nicht allein. In vielen Städten werden verschiedene Maßnahmen erprobt, um die Population von Stadttauben zu kontrollieren, die Gesundheit der Tiere zu verbessern und ein tierschutzgerechtes Leben zu ermöglichen.

Im Bezirk Hamburg-Nord wurden bereits im Jahr 2023 Mittel für die Etablierung eines Taubenschlags am Barmbeker Bahnhof bereitgestellt. Um die Effektivität von Taubenschlägen bewerten zu können, wird das Pilotprojekt durch die Tierärztliche Hochschule Hannover wissenschaftlich begleitet.

Zudem wendet die Stadt Hamburg für den Betrieb von drei Taubenschlägen am Hamburger Hauptbahnhof und dem Bahnhof Altona im Rahmen eines Pilotprojekts über drei Jahre jährlich 350.000€ auf. Der Bezirk Eimsbüttel hat im Jahr 2025 beschlossen, ein ganzheitliches Stadttaubenkonzept zu entwickeln, das unter anderem die Etablierung von Taubenschlägen im Bezirk Eimsbüttel zum Ziel hat.

Es gilt daher, die Erfahrungen der anderen Bezirke und vor allem die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Evaluation zu verfolgen und auszuwerten.

Der Erfolg eines Taubenschlages hängt nach vorläufigen Erkenntnissen davon ab, dass begleitende Maßnahmen (dauerhaft) durchgeführt werden müssten, etwa das bestehende Fütterungsverbot konsequent durchzusetzen und umliegende Brutplätze der Tauben unzugänglich zu machen.

In der Vergangenheit hat die Verwaltung des Bezirksamtes sich mit den bestehenden Kapazitäten nicht imstande gesehen, Maßnahmen nachhaltig umzusetzen. Im Rahmen eines gesamtstädtischen Taubenkonzepts müssten die erforderlichen Kapazitäten geschaffen werden. Die für Harburg anfallenden laufenden Kosten von Taubenschlägen müssten strukturell im städtischen Haushalt bereitgestellt werden, da keine stabile anderweitige Finanzierung möglich erscheint.

Petitum/Beschluss



  1. Die Bezirksverwaltung möge prüfen, in welchem Rahmen sie das bestehende Fütterungsverbot, etwa durch gezielte Ansprache an Taubenhotspots und Plakate, besser durchsetzen kann.
  2. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, die Ergebnisse der Pilotstudie am Barmbeker Bahnhof und Erfahrungen aus den anderen Hamburger Bezirken weiter zu verfolgen und laufend im KUV zu berichten.
  3. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass Harburg im Rahmen eines gesamtstädtischen Taubenkonzepts entsprechend des Umfangs seines Taubenproblems berücksichtigt wird.
  4. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, zur weiteren Behandlung der Stadttaubensituation in Harburg einen Runden Tisch unter der Leitung des Bezirksamts einzuberufen, der die Hotspots identifiziert und eine Priorisierung erarbeiten soll. Er soll zudem Vorschläge für eine kurzfristige Verbesserung der Lage machen und Bedarfe für ein langfristiges gesamtstädtisches Taubenschutzkonzept identifizieren. Am Runden Tisch sollen Vertreter*innen des Bezirksamtes, der BUKEA als zuständiger Fachbehörde für den Tierschutz, der BJV als zuständiger Fachbehörde für den Verbraucher*innenschutz, Vertreter*innen der Hochbahn AG, Deutsche Bahn, des Vereins Gandolfs Taubenfreunde e.V., des Vereins Hamburger Stadttauben e. V., der NaBu Gruppe Süd, sowie Vertreter*innen der in der Bezirksversammlung vertretenen Parteien beteiligt werden.
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