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Fraktion Die Linke Harburg zur Rahmenzuweisung "Bezirkliche Seniorenarbeit" im Haushaltszeitraum 2027/2028

Mitteilungsvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 27.01.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 5.1.1

Sachverhalt

Die bezirkliche Seniorenarbeit in Harburg ist seit Jahren strukturell unterfinanziert. Bereits heute reichen die zur Verfügung stehenden Mittel kaum aus, um bestehende Angebote dauerhaft abzusichern. Gleichzeitig steigen die Bedarfe kontinuierlich an. Für den Haushaltszeitraum 2027/2028 verschärft sich diese Situation weiter, da Kostensteigerungen und zusätzliche fachliche Anforderungen nicht ausreichend in der Rahmenzuweisung abgebildet werden.

Festzuhalten ist: Die Höhe der Rahmenzuweisung wird auf Landesebene festgelegt. Die Bezirke haben darauf keinen unmittelbaren Einfluss. Genau darin liegt jedoch ein grundlegendes Problem: Die Verantwortung für Planung, Steuerung und Sicherung der Seniorenarbeit liegt vor Ort, während die finanziellen Grundlagen nicht mit der realen Entwicklung Schritt halten. In der Praxis führt dies dazu, dass Seniorenarbeit zunehmend unter dem Druck steht, mit unzureichenden Mitteln immer mehr leisten zu müssen.

Für den Bezirk Harburg ist dieser Handlungsdruck konkret bezifferbar. Für die Jahre 2027 und 2028 ergibt sich ein zusätzlicher struktureller Mehrbedarf von 329.700 Euro pro Jahr. Dieser Mehrbedarf entsteht durch gestiegene Miet-, Energie- und Betriebskosten, tarifliche Kostenentwicklungen sowie durch den notwendigen Ausbau von Angeboten in bislang unterversorgten Stadtteilen. Die vorhandenen Mittel sind nahezu vollständig gebunden; reale Spielräume für Weiterentwicklung bestehen nicht mehr.

Hohe Mieten binden Fachmittel und schwächen die Seniorenarbeit

Ein zentrales strukturelles Problem ist der immer größere Anteil der Mittel, der allein für Mieten der Senior*innentreffs aufgewendet werden muss. Ein erheblicher Teil der Rahmenzuweisung fließt damit nicht in Personal, Angebote oder inhaltliche Arbeit, sondern in die Sicherung von Standorten zu marktüblichen Preisen. Mittel, die für Teilhabe, Begegnung und Prävention gedacht sind, werden dadurch zunehmend vom angespannten Immobilienmarkt gebunden.

Diese Entwicklung ist kein bezirkliches Einzelproblem, sondern ein Steuerungsproblem auf Landesebene. Solange steigende Mietkosten nicht realistisch in die Bemessung der Rahmenzuweisung einbezogen werden, verliert die Seniorenarbeit an Wirkung. Künftig muss die Höhe der Rahmenzuweisung so bemessen werden, dass reale Mietkosten sozialer Infrastruktur berücksichtigt werden. Gleichzeitig macht diese Entwicklung deutlich, dass daraus auch Konsequenzen für die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse der Standorte folgen müssen. Wo Angebote der Seniorenarbeit dauerhaft benötigt werden, braucht es langfristig gesicherte, bezahlbare Räume, anstatt steigende Mieten dauerhaft aus Sozialbudgets zu finanzieren.

Ehrenamt braucht professionelle Begleitung

Ein erheblicher Teil der offenen Seniorenarbeit in Harburg wird derzeit durch ehrenamtliches Engagement getragen. Dieses Engagement ist unverzichtbar und verdient Anerkennung. Gleichzeitig ist klar: Ehrenamt kann professionelle Begleitung nicht ersetzen. Die Anforderungen an Senior*innentreffs sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen:

Koordination

Verwaltungsaufgaben

Netzwerkarbeit,

Unterstützung bei sozialen Problemlagen

und die Begleitung zunehmender Beratungsbedarfe gehören längst zum Alltag.

Ohne hauptamtliche Begleitung und Koordination geraten ehrenamtlich getragene Strukturen an ihre Grenzen. Wenn Seniorenarbeit verlässlich funktionieren, weiterentwickelt und qualitativ abgesichert werden soll, müssen entsprechende Stellen strukturell eingeplant und finanziert werden. Eine dauerhafte Abstützung zentraler Aufgaben auf Ehrenamt allein ist weder fachlich tragfähig noch zukunftsfähig.

Ungleiche Angebotsverteilung im Bezirk

Die offene Seniorenarbeit ist im Bezirk Harburg nicht flächendeckend gleichmäßig aufgestellt. In einzelnen Stadtteilen, insbesondere in den Randgebieten, sind Angebote schlechter erreichbar oder weniger vorhanden, während andere Bereiche besser versorgt sind. Eine auskömmliche Rahmenzuweisung ist Voraussetzung dafür, solche Ungleichgewichte gezielt auszugleichen. Unterfinanzierung verschärft diese Schieflagen, statt ihnen entgegenzuwirken.

Seniorenbesuchsdienst sichern und nicht aus der Planung nehmen

Besonders deutlich zeigt sich die strukturelle Schieflage am Seniorenbesuchsdienst „In Guter Gesellschaft“. Der Besuchsdienst besteht seit 2018 und richtet sich an ältere Menschen, die aufgrund von Mobilitätseinschränkungen, gesundheitlicher Belastungen oder sozialer Isolation nicht über Treffpunkte oder Gruppen erreicht werden. Bis heute wird das Angebot überwiegend aus Restmitteln finanziert. Für eine verlässliche Verstetigung besteht ein zusätzlicher Finanzbedarf von 40.000 Euro jährlich ab 2027.

Es wird ausdrücklich abgelehnt, aus der angespannten Haushaltslage heraus den Besuchsdienst aus der festen Planung der Rahmenzuweisung zu nehmen. Eine solche Entscheidung würde funktionierende, aufsuchende Angebote weiter in Unsicherheit drängen und genau jene Menschen treffen, die besonders auf Unterstützung angewiesen sind.

Eine zentrale Forderung, unter anderem aus der Arbeit des Harburger Seniorenbeirats, ist die Einrichtung niedrigschwelliger Ansprechpersonen für Behördenangelegenheiten in allen Stadtteilen. Viele ältere Menschen benötigen wohnortnahe Unterstützung beim Umgang mit Formularen, Anträgen und Verwaltungsprozessen. Mit der derzeitigen Höhe der Rahmenzuweisung ist dieses Ziel noch in weiter Ferne. Insbesondere dann nicht, wenn steigende Mieten und fehlende Personalmittel die vorhandenen Angebote bereits stark belasten.

Handlungsempfehlungen

Die strukturelle Unterfinanzierung der Rahmenzuweisung „Seniorenarbeit“ darf nicht dazu führen, dass Angebote gegeneinander ausgespielt, aufsuchende Strukturen aus der Planung gedrängt oder notwendige Weiterentwicklungen blockiert werden.

Für den Haushaltszeitraum 2027/2028 müssen daher

die Mehrbedarfe von 329.700 Euro jährlich,

die Verstetigung des Seniorenbesuchsdienstes mit 40.000 Euro jährlich,

sowie die notwendige hauptamtliche Begleitung und Koordination
realistisch berücksichtigt werden.

Seniorenarbeit ist Teil öffentlicher Daseinsvorsorge. Sie darf nicht daran scheitern, dass Mittel für soziale Teilhabe durch steigende Mieten gebunden werden oder notwendige Angebote aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden können. Eine zukunftsfähige Seniorenarbeit braucht ausreichende Mittel, gesicherte Standorte und verlässliche Strukturen, gerade in einem Bezirk wie Harburg mit sehr unterschiedlichen sozialen und räumlichen Ausgangslagen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.01.2026
Ö 5.1.1
Lokalisation Beta

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