21-1915.02

Ergänzende Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Calisthenics-Anlagen attraktiver gestalten

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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26.09.2022
Sachverhalt

 

Seit 2015 verfolgt Hamburg die Active City-Strategie: mit dem Ziel, die Hamburger*innen im ganzen Stadtgebiet zu Bewegung und Sport anzuregen. Auch die aufgestellten Calisthenics-Anlagen gewinnen zunehmend an Popularität. Calisthenics-Anlagen im Bezirk Harburg, etwa an der Außenmühle, erfreuen sich großer Beliebtheit und werden bereits gut besucht. Das wurde in den letzten Monaten sichtbar.

 

Doch gerade in den Wintermonaten, wenn es früher dunkel wird, sind die Anlagen nur eingeschränkt nutzbar. Die Calisthenics-Anlagen, etwa an der Außenmühle, sind nicht beleuchtet. Sport ausüben, ist dort dann in den Wintermonaten bereits kurz nach Feierabend, nicht oder nur unter Einschränkungen möglich. Die Einrichtung von Beleuchtungsanlagen an vorhandenen Standorten, sowie die Berücksichtigung der Beleuchtungssituation an zukünftig geplanten Standorten für Calisthenics-Analgen kann dazu beitragen, sie auch in den Wintermonaten länger nutzbar zu halten. Aus einer Antwort des Landessportamtes (Drucksachen–Nr.: 21-1831.01) geht zudem hervor, dass so auch die Attraktivität dieser Anlagen für Frauen erhöht werden kann. Beleuchtungsanlagen können so dazu beitragen, die Anlagen für alle attraktiver und nutzerfreundlicher zu gestalten.

 

Petitum/Beschluss


 

Um Calisthenics-Anlagen für alle Harburger*innen gerade in den Wintermonaten attraktiver und nutzerfreundlicher zu gestalten, wird die Bezirksamtsleiterin darum gebeten, sich bei den zuständigen Institutionen dafür einzusetzen, dass an allen bestehenden sowie an künftig geplanten Calisthenics-Anlagen Beleuchtungsanlagen eingerichtet werden. Über die Ergebnisse und den Zwischenstand soll im Ausschuss für Bildung und Sport berichtet werden

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

       8. Juli 2022

 

 

Ergänzende Stellungnahme zu dem gemeinsamen Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion (Drs. 21-1915):

 

Es haben sich weitere Anliegen und Fragen zur Calisthenics-Anlage an der Außenmühle im Bereich des MidSommerlands ergeben:

 

- Es wird gebeten, noch einmal zu prüfen, ob die noch fehlende Beleuchtung für die o.g. Anlage ergänzt werden kann, um diese Freizeitstätte auch in den Wintermonaten nutzen zu können.

- Müsste ggf. eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dem Naturschutz gerecht zu werden?

- Eine Beleuchtung wäre bis max. 21 Uhr gewünscht. Gibt es Beleuchtungsarten, die dem Naturschutz gerecht werden, kostengünstiger sind und installiert werden könnten, z.B. Solarbeleuchtung?

 

Zu dem o. g. Antrag nimmt die Verwaltung ergänzend wie folgt Stellung:

 

Um die o. g. Fragen und Anliegen zur Calisthenics-Anlage an der Außenmühle auf gewidmeter Fläche im Tiefbauvermögen (keine ausgewiesene Grünanlage) konkret mit der Fachbehörde bzw. HHVA zu klären, ist die Abteilung Stadtgrün des Fachamtes MR mit HHVA in Verbindung getreten und hat folgende Antwort erhalten:

 

„…auch wenn es sich bei der Fläche, auf der die Calisthenics-Anlage errichtet wurde, um eine gewidmete Wegefläche handelt, so stellt dies keinen Beleuchtungsgrund dar. Der Gotthelfweg verläuft sich in die Grünanlagen des Sees und ist daher in diesem Bereich bewusst nicht beleuchtet. Des Weiteren stellen Hundewiesen, Sportanlagen oder auch Spielplätze keinen Beleuchtungsgrund da. Wir müssen eine Beleuchtung daher ablehnen.

Grundsätzlich gibt es keine Beleuchtung, die dem Naturschutz wirklich gerecht werden kann. Hier ist kein Licht immer noch die beste Lösung. Wenn eine Beleuchtung durch Grünanlagen unbedingt erforderlich ist, verwenden wir daher inzwischen eine wärmere Lichtfarbe von 2700K und beleuchten die Wege nur noch sehr schmalbandig, ohne die Umgebung noch stark aufzuhellen. Die Beleuchtung einer Sportstätte würde genau das Gegenteil erfordern. Zeitlich begrenzte Schaltungen sind zurzeit in Erprobung (Laufstrecke Volkspark), aber noch nicht serienmäßig umsetzbar, da die in Hamburg übliche Rundsteuerung zur Schaltung der Straßenbeleuchtung dies nicht zulässt.“

 

Da die Anlage nicht in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, ist eine Ausnahmegenehmigung nicht erforderlich. Dennoch sind Vorkehrungen zum Insektenschutz vorzusehen.

 

 

i.V. Trispel

 

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