21-3136

Dringlichkeitsantrag CDU betr. Geplanter Ausbau Thiemannstraße

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.07.2023
27.06.2023
Sachverhalt

 

Die Fraktionen von CDU und SPD haben im Rahmen langwieriger Diskussionen über die erstmalige endgültige Herstellung von Straßen im Bezirk Harburg (sog. eeH-Straßen) mit dem damaligen Bezirksamtsleiter Thomas Völsch eine Vereinbarung getroffen, in welcher Reihenfolge Straßen im Bezirksamtsbereich Harburg ausgebaut werden sollten. Dieses hat zu dem Antrag Drucksache 20-1302 vom 08.02.2016 geführt, der in der Bezirksversammlung am 23.02.2016 mit großer Mehrheit beschlossen worden ist. Der Bezirksamtsleiter hat in einer Antwort zur Drucksache 20-2012 vom 18.01.2017 bestätigt, dass die Bezirksverwaltung beim etwaigen Ausbau sich an diesen Antrag halten würde. 

 

In den vergangenen Jahren sind noch nicht alle von der Bezirksversammlung aufgelisteten Straßen ausgebaut worden. 

 

Die Bezirksamtsleitung hat sich seinerzeit verpflichtet, bei Änderung der Prioritätenliste zunächst die Bezirksversammlung über wesentliche Gründe zu informieren und einen Ausbau nur nach entsprechendem Beschluss der  Bezirksversammlung vorzunehmen. 

 

Im Laufe dieses Monats hat die Bezirksverwaltung die Anlieger in einem Teilstück der Thiemannstraße darüber informiert, dass kurzfristig der Ausbau begonnen werden soll und vermutlich im Juli 2023 die Aufträge an Bauunternehmen erteilt werden. 

 

Dieses hat dazu geführt, dass zahlreiche Bewohner am 21.06.2023 den Regionalausschuss Süderelbe aufgesucht und ihren Unmut geäußert haben. Sie haben sogar alternative Pläne vorgelegt. Die Verwaltung hat zunächst zugesagt, diese zu prüfen und ggf. Änderungen einzuarbeiten.

 

Das derzeitige Vorgehen der Bezirksverwaltung entspricht nicht der Beschlussfassung der Bezirksversammlung vom 23.02.2016 und der Zusage des Bezirksamtsleiters. 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, die gegenüber Anliegern in der Thiemannstraße vorgestellten Planungen zunächst zurückzustellen und keine Aufträge zur Umsetzung dieser Planungen zu erteilen, ehe nicht das beschlossene und zugesagte Verfahren mit Informationen der Bezirksversammlung über Gründe einer Änderung der Reihenfolge von Ausbaumaßnahmen durchgeführt und die Zustimmung der Bezirksversammlung eingeholt worden ist.

 

Hamburg, am 26.06.2023