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Bürgerinitiative Neugraben-Fischbek betr. Fragen zur Flüchtlingsunterbringung Am Aschenland

Allgemeine Vorlage

Sachverhalt

 

Fragen der Bürgerinitiative Neugraben-Fischbek für die

Sitzung der Bezirksversammlung Hamburg-Harburg

am 26.01.2016

 

  1. In der Vergangenheit wurden die Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen ausschließlich vom städtischen Träger Fördern & Wohnen übernommen. Der zunehmende Bedarf an Flüchtlingsunterkünften hat mittlerweile auch zur Vergabe von Betriebsträgerschaften an freie Träger geführt.

Ist für die Betreuung der geplanten Folgeunterbringung für Flüchtlinge in Neugraben-Fischbek ein Vergabeverfahren für freie Träger eingeleitet worden?

  1. Wenn ja, skizzieren Sie den Ablauf und die Art dieses Vergabeverfahrens. Nennen Sie in diesem Zusammenhang neben allen daran beteiligten Akteuren und Entscheidungsträgern auch die Zuschlagskriterien.
  2. Welche Hilfsorganisationen bzw. Bieter haben ihr Interesse am Betrieb der benannten Folgeunterkunft bekundet?
  3. Wer entscheidet über den Zuschlag und wann ist mit einer Vergabeentscheidung zu rechnen? Falls die Entscheidung bereits getroffen wurde: Nach welchen Kriterien wurde der Zuschlag vergeben?
  4. Kann der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Harburg mit Sicherheit ausschließen, dass bestimmte Träger und/oder deren verantwortliche Personen vor oder während des Verfahrens einen Informationsvorteil in Bezug auf Leistungs- und Zuschlagskriterien gegenüber anderen ebenfalls interessierten Trägerschaften erlangt haben?
     
  1. Die öffentlich-rechtliche Unterkunft Am Aschenland I ist nach Aussagen des Betreibers fördern & wohnen für die Bewohner keine langfristige Unterbringungsmöglichkeit. Vielmehr sollen Bewohner mit Aufenthaltsstatus in regulären Wohnraum vermittelt werden. Es kann bei flankierendem Wohnungsbau im Bezirk Harburg (im Wesentlichen in Neugraben-Fischbek) durch fortwährende Neubelegung zu einem weitaus höheren Anteil an Flüchtlingsunterbringung kommen als bisher geplant.
    Kann für die Unterkunft Am Aschenland II ausgeschlossen werden, dass diese als kurzfristige Zwischenunterkunft genutzt wird, mit dem Ziel, die Bewohner schnellstmöglich in regulären Wohnraum zu vermitteln?
    Bitte beantworten Sie die Frage mit JA bzw. NEIN
     

 

  1. Die Kultusministerkonferenz rechnet 2015 mit 325.000 schulpflichtigen Flüchtlingskindern. Das macht bei ca. 1 Mio. Flüchtlingen einen Anteil von ca. 30%.
    1. Mit welchen Zahlen rechnet die Verwaltung in Harburg für die ca. 4.500 Flüchtlinge in Neugraben-Fischbek?
    2. Welche räumlichen und personellen Maßnahmen werden daraus konkret abgeleitet?

 

  1. Welche Konzepte/Anforderungen an die zuständigen Behörden liegen für die begleitenden Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Bevölkerungswachstumes durch die Flüchtlingsunterbringung außerhalb von Schulen und KITAS vor?

Bitte beantworten Sie die Frage insbesondere für die Bereiche:

  1. medizinische Versorgung
  2. öffentliche Verwaltung
  3. öffentlicher Nahverkehr
  4. Sozialarbeit