Bestandssicherung und Weiterentwicklung der Jugendhilfe - Stellungnahme des Jugendhilfeausschuss (JHA) Harburg zur Finanzierung der Jugendhilfe (ersetzt die Drs. 22-1825)
Letzte Beratung: 10.06.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 11.2
Mit Schreiben vom 24.10.2025 hat die Bezirksamtsleitung Harburg gegenüber der Behördefür Schule, Familie, Berufsbildung Stellung zur vorgesehenen Schlüsselung derRahmenzuweisungen im Aufgabenbereich 303 Jugend und Familie im Haushaltsplan-Entwurf2027/2028 genommen.
In der Stellungnahme wird ausgeführt, dass die gegenwärtige Berechnung der bezirklichenAnsätze die tatsächlichen Bedarfe des Bezirks Harburg weiterhin nicht ausreichend abbilde.Insbesondere würde die besondere soziale Lage im Bezirk, die bereits erfolgten und zuerwartenden Zuzüge – insbesondere von Kindern und Jugendlichen –sowie der hohe Anteilvon Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte nicht angemessen berücksichtigt.
Zugleich verweist die Bezirksamtsleitung auf den im Jahr 2022 gemeinsam entwickelten undin der Steuerungsgruppe Jugendhilfe beschlossenen Vorschlag zur Weiterentwicklung derSchlüsselung. Dieser orientiert sich zu 70 % am Jugendeinwohnerwert U27 und zu 30 % amRISE-Faktor und wurde fachlich zwischen Bezirksämtern und Fachbehörde abgestimmt.
Die Umsetzung des neuen Modells konnte bislang aufgrund fehlender zusätzlicherHaushaltsmittel und des notwendigen Bestandsschutzes nicht erfolgen. Für denDoppelhaushalt 2027/2028 wird ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 2,1 Mio. €benannt, um die neue Verteilung umzusetzen und zugleich bestehende Strukturen inanderen Bezirken abzusichern.
Darüber hinaus wurde durch die Steuerungsgruppe Jugendhilfe beschlossen, gemeinsam mitden Bezirksämtern eine überörtliche Jugendhilfeplanung als Grundlage der zukünftigenAngebotsentwicklung vorzunehmen.
Der Jugendhilfeausschuss teilt die Einschätzung, dass die Jugendhilfe im Bezirk Harburgangesichts der sozialen und demografischen Entwicklung strukturell gestärkt undbedarfsgerecht weiterentwickelt werden muss.
Petitum:
1. Die Bezirksversammlung hat sich der Stellungnahme der Bezirksamtsleitung Harburg zur Schlüsselung der Rahmenzuweisungen im Aufgabenbereich 303 Jugend und Familie (Epl. 3.1 – BSFB) vom 24.10.2025 angeschlossen und hebt den Inhalt der Stellungnahme nochmals hervor.
2. Der Jugendhilfeausschuss fordern die Behörde für Schule, Familie, Berufsbildung auf, gemeinsam mit der Finanzbehörde die Voraussetzungenzu schaffen, damit die im Jahr 2022 fachlich abgestimmte und in derSteuerungsgruppe Jugendhilfe beschlossene Weiterentwicklung der Schlüsselungumgesetzt werden kann. Diese sieht eine Verteilung der Mittel auf Grundlage einesSchlüssels vor, der zu 70 % am Jugendeinwohnerwert U27 und zu 30 % am RISE-Faktororientiert ist.
3. Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die Forderung nachBereitstellung zusätzlicher Mittel im Doppelhaushalt 2027/2028, um die Umsetzungdes neuen Verteilungsmodells unter Wahrung des Bestandsschutzes der bisherausgestatteten Bezirke zu ermöglichen. Der hierfür benannte Mehrbedarf beträgt mindestens 2,1 Mio. €.
4. Der Jugendhilfeausschussfordert den Senat der Freien und Hansestadt auf, die Jugendhilfe finanziell auskömmlich und zukunftsfähig zu stärken. Insbesondere ist die 10% Kürzung im Arbeitsfeld der OKJA im Zusammenhang mit der Organisation der Ganztagsschule aus 2013/2014 zurückzunehmen und inflationsberücksichtigt zu regulieren.
5. Der Jugendhilfeusschuss unterstützt die Durchführungeiner überörtlichen Jugendhilfeplanung durch die zuständige Fachbehördegemeinsam mit den Bezirksämtern, als Grundlage für die bedarfsgerechteWeiterentwicklung der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 24.10.2025 hat die Bezirksamtsleitung Harburg gegenüber der Behördefür Schule, Familie, Berufsbildung Stellung zur vorgesehenen Schlüsselung derRahmenzuweisungen im Aufgabenbereich 303 Jugend und Familie im Haushaltsplan-Entwurf2027/2028 genommen.
In der Stellungnahme wird ausgeführt, dass die gegenwärtige Berechnung der bezirklichenAnsätze die tatsächlichen Bedarfe des Bezirks Harburg weiterhin nicht ausreichend abbilde.Insbesondere würde die besondere soziale Lage im Bezirk, die bereits erfolgten und zuerwartenden Zuzüge – insbesondere von Kindern und Jugendlichen –sowie der hohe Anteilvon Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte nicht angemessen berücksichtigt.
Zugleich verweist die Bezirksamtsleitung auf den im Jahr 2022 gemeinsam entwickelten undin der Steuerungsgruppe Jugendhilfe beschlossenen Vorschlag zur Weiterentwicklung derSchlüsselung. Dieser orientiert sich zu 70 % am Jugendeinwohnerwert U27 und zu 30 % amRISE-Faktor und wurde fachlich zwischen Bezirksämtern und Fachbehörde abgestimmt.
Die Umsetzung des neuen Modells konnte bislang aufgrund fehlender zusätzlicherHaushaltsmittel und des notwendigen Bestandsschutzes nicht erfolgen. Für denDoppelhaushalt 2027/2028 wird ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 2,1 Mio. €benannt, um die neue Verteilung umzusetzen und zugleich bestehende Strukturen inanderen Bezirken abzusichern.
Darüber hinaus wurde durch die Steuerungsgruppe Jugendhilfe beschlossen, gemeinsam mitden Bezirksämtern eine überörtliche Jugendhilfeplanung als Grundlage der zukünftigenAngebotsentwicklung vorzunehmen.
Der Jugendhilfeausschuss teilt die Einschätzung, dass die Jugendhilfe im Bezirk Harburgangesichts der sozialen und demografischen Entwicklung strukturell gestärkt undbedarfsgerecht weiterentwickelt werden muss.
1. Die Bezirksversammlung hat sich der Stellungnahme der Bezirksamtsleitung Harburg zur Schlüsselung der Rahmenzuweisungen im Aufgabenbereich 303 Jugend und Familie (Epl. 3.1 – BSFB) vom 24.10.2025 angeschlossen und hebt den Inhalt der Stellungnahme nochmals hervor.
2. Der Jugendhilfeausschuss fordern die Behörde für Schule, Familie, Berufsbildung auf, gemeinsam mit der Finanzbehörde die Voraussetzungenzu schaffen, damit die im Jahr 2022 fachlich abgestimmte und in derSteuerungsgruppe Jugendhilfe beschlossene Weiterentwicklung der Schlüsselungumgesetzt werden kann. Diese sieht eine Verteilung der Mittel auf Grundlage einesSchlüssels vor, der zu 70 % am Jugendeinwohnerwert U27 und zu 30 % am RISE-Faktororientiert ist.
3. Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die Forderung nachBereitstellung zusätzlicher Mittel im Doppelhaushalt 2027/2028, um die Umsetzungdes neuen Verteilungsmodells unter Wahrung des Bestandsschutzes der bisherausgestatteten Bezirke zu ermöglichen. Der hierfür benannte Mehrbedarf beträgt mindestens 2,1 Mio. €.
4. Der Jugendhilfeausschussfordert den Senat der Freien und Hansestadt auf, die Jugendhilfe finanziell auskömmlich und zukunftsfähig zu stärken. Insbesondere ist die 10% Kürzung im Arbeitsfeld der OKJA im Zusammenhang mit der Organisation der Ganztagsschule aus 2013/2014 zurückzunehmen und inflationsberücksichtigt zu regulieren.
5. Der Jugendhilfeusschuss unterstützt die Durchführungeiner überörtlichen Jugendhilfeplanung durch die zuständige Fachbehördegemeinsam mit den Bezirksämtern, als Grundlage für die bedarfsgerechteWeiterentwicklung der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.
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