22-1437

Berichtsantrag der Volt-Fraktion zur Kitabedarfsplanung in Harburg

Antrag

Sachverhalt
Berichtsantrag der Volt-Fraktion zur Kitabedarfsplanung in Harburg

In Hamburg wird derzeit der Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter vorangetrieben, um dem gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gerecht zu werden. Gleichzeitig zeigen sich strukturelle Entwicklungen, die eine Neubewertung der bisherigen Planungsprozesse erfordern:

Seit einigen Jahren nimmt die Zahl kleiner, privater oder kleinst-betrieben betriebener Einrichtungen zu. Zugleich kommt es in verschiedenen Stadtteilen vermehrt zu Schließungen oder zur drohenden Aufgabe von Einrichtungen aufgrund mangelnder Auslastung und wirtschaftlicher Untragbarkeit. In Hamburg ist u. a. zu beobachten, dass Einrichtungen insbesondere in kleineren Quartieren oder in strukturschwächeren Lagen Schwierigkeiten haben, ausreichende Anmeldezahlen zu generieren, was zu Betreiberschließungen führt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Praxis einschränkt. Lokale Medien berichten, dass große Träger wie die Elbkinder Einrichtungen zusammenlegen müssen und dass der Bevölkerungsrückgang bei unter sechsjährigen Kindern sich zunehmend auf die Auslastung auswirkt.

Die aktuelle Praxis der Kitaplanung basiert vielfach auf kurzfristigen Bedarfen, der Verfügbarkeit von Immobilien und dem Engagement freier Träger. Eine systematische, auf demografischen Prognosen und sozialräumlichen Analysen beruhende Vorab-Bedarfsplanung findet nicht in allen Fällen in ausreichender Tiefe statt. Nationale und lokale gesetzliche Rahmenbedingungen (z. B. SGB VIII, Kommunale Jugendhilfeplanung) verlangen zwar eine Bedarfsplanung im Rahmen der Jugendhilfe (§ 80 SGB VIII), doch ist unklar, in welchem Umfang diese Planungen systematisch auf Quartiersebene fortgeschrieben und an die realen Bevölkerungsentwicklung angepasst werden. In anderen Bezirken gibt es beispielsweise Beschlüsse, die eine ergänzende Bedarfsplanung in besonderen Quartieren einfordern.

Kritisch wird zudem wahrgenommen, dass zunehmend Kitas in Wohnsiedlungen oder in Räumlichkeiten geplant werden, die aus städtebaulicher Sicht eher für kleine Nahversorger oder gemeinschaftliche Infrastrukturen geeignet wären. Eine solche Verteilung der Einrichtungen kann dazu führen, dass Kitas weniger sichtbar und schlechter erreichbar sind und dass ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit gefährdet wird. Ebenso besteht die Herausforderung, dass Barrierefreiheit, pädagogische Qualität, Fachkraftquote und räumliche Entwicklungsbedingungen nicht optimal sind.

In Hamburg ist die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) zuständig für die Genehmigung, Fachberatung, Bauangelegenheiten und Aufsicht von Kindertagesstätten. Die für die Ausführung der Kindertagesbetreuung zuständigen Fachämter in den Bezirksämtern beraten zu Fragen der Kinderbetreuung vor Ort und bearbeiten Anträge für Kita-Gutscheine, sind jedoch nicht immer in den gesamtstädtischen Planungsprozess eingebunden.

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die Methoden und Grundlagen der Bedarfsplanung, der Genehmigungsprüfung, der standortbezogenen Infrastrukturentwicklung, die derzeitige Auslastung aller Harburger Kitas und das Management von drohenden oder erfolgten Träger-/Einrichtungsschließungen transparent darzustellen, um gemeinsam mit zuständigen Fachbehörden und dem Bezirksamt Harburg aus Sicht des Bezirks zu klären, wie eine zukunftsorientierte, qualitative und wirtschaftlich stabil tragfähige Kita-Infrastruktur sichergestellt werden kann.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung Harburg bittet die zuständigen Vertreter*innen der

  • Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB), Fachbereich Kindertagesbetreuung bzw. Trägerberatung und Bauangelegenheiten,
  • Bezirksamt Harburg, Fachamt Jugend und Familie / Abteilung Kindertagesbetreuung,

in einer der kommenden Sitzungen des SIGI bzw. des Jugendhilfeausschusses über die folgenden Themen zu berichten:

  1. Methoden der Bedarfsplanung in Harburg
  2. Genehmigungs- und Planungsprozesse
  3. Umgang mit Einrichtungsschließungen und Nichtauslastungen
  4. Qualitäts- und Tragfähigkeitssicherung
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.