Berichtsantrag der Volt-Fraktion- Neue Rechtslage zu Tempo-30-Anordnungen und Fußgängerüberwegen - Auswirkungen auf bislang abgelehnte Anträge in Harburg
Letzte Beratung: 24.02.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 8.43
Berichtsantrag der Volt-Fraktion - Neue Rechtslage zu Tempo-30-Anordnungen und Fußgängerüberwegen – Auswirkungen auf bislang abgelehnte Anträge in Harburg
Mit der Zwölften Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (Bekanntmachung vom 9. April 2025) wurde die Anwendungspraxis weiter konkretisiert. Besonders bedeutsam ist, dass die in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) genannten verkehrlichen Voraussetzungen (z. B. bestimmte Fußgänger-/Kfz-Mengen) nun ausdrücklich als rechtlich unverbindliche Empfehlungen eingeordnet werden. Damit können Fußgängerüberwege leichter als bisher als Instrument der Schulwegsicherung, der Fußverkehrsförderung und der Verkehrssicherheit eingesetzt werden.
Ebenfalls wurde in der VwV-StVO klargestellt, dass Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Fußgängerüberwegen angeordnet werden kann.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für den Bezirk Harburg die Frage, welche Auswirkungen die veränderte Rechtslage auf bisher abgelehnte bzw. zurückgestellte Anliegen hat – insbesondere bei:
In Hamburg spielen zusätzlich die HRVV als verwaltungsinterne Konkretisierung eine Rolle; öffentlich ist dokumentiert, dass Anpassungsstände und Übergangsfragen zwischen HRVV und der bundesrechtlichen VwV-StVO in der Praxis relevant sind.
Die Bezirksversammlung hat daher ein erhebliches Interesse daran, von der zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörde und der Harburger Verwaltung dargestellt zu bekommen, wie die neue Bundesrechtslage in Harburg umgesetzt wird und welche Chancen sich daraus konkret für bereits bekannte, bislang abgelehnte Anträge ergeben.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
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