20-0234

Benennung eines privaten Platzes vor der Asklepios Klinik Harburg

Allgemeine Vorlage

Sachverhalt

 

Vorlage für den Hauptausschuss im November 2014

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) hat für die Aprilsitzung 2014 des Ausschusses für Inneres, Bürgerservice und Verkehr (IBV) eine Vorlage, Drucksache o. Nr. vom 07.04.2014, zur Widmung und Benennung der privaten Fläche vor dem neuen Eingang der Asklepios Klinik zur Beratung eingebracht und um ein Votum gebeten. Der Ausschuss IBV hat die Vorlage zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss vom 13.05.2014 überwiesen. Der Hauptausschuss hat das Anliegen beraten und die Verwaltung um Stellungnahme zu zwei Fragen gebeten.

 

Stellungnahme MR zur Benennung eines privaten Platzes vor der Asklepios Klinik Harburg

 

  1. Frage: Ist es möglich, eine auf privatem Grund befindliche Fläche zu benennen und diese gleichzeitig auch als postalische Adresse zu verwenden (wie z.B. das Rathausforum)?

    Antwort: Ja, es ist möglich, eine auf privatem Grund befindliche Fläche zu benennen und diese als postalische Adresse zu verwenden. Das Verfahren dazu ist in B. geschildert.

MR ist in dem Verfahren in Schritt 2 beteiligt. MR trifft eine Vereinbarung mit dem privaten Grundeigentümer, die auf § 25 des Hamb. Wegegesetzes (HWG) Bezug nimmt. Es wird vereinbart, dass die betroffene Fläche einen Status analog einer öffentlichen Fläche bekommt. Sie wird von der Wegeaufsicht begangen. Kosten für die Unterhaltung sowie die Verkehrssicherungspflicht der Fläche liegen beim privaten Eigentümer.

Auszug aus dem HWG:

 

       

 

 

  1. Frage: Welches Verfahren wäre zu benennen?

    Verfahrensablauf zur Benennung einer privaten Fläche

 

  1. Das Verfahren startet bei MR 11 durch die Anfrage eines privaten Antragstellers.

 

  1. MR11 prüft die Machbarkeit                       und

gemeinsam mit dem Staatsarchiv

wenn nein: ENDE

  1. Der Antragsteller macht einen Namensvorschlag.

 

  1. Vorprüfung durch MR11.

Wenn der Name in Ordnung ist erfolgt Schritt 5., sonst neuer Namensvorschlag durch Antragsteller und Wiederholung Schritt 4.

  1. MR11 gibt den Namensvorschlag zur Beratung in den zuständigen Ausschuss (Regionalausschuss Harburg oder Süderelbe, IBV, …)

Wenn die Politik zustimmt erfolgt Schritt 6., sonst wird entweder ein eigener Vorschlag gemacht oder ENDE.

  1. MR11 bereitet Antrag zur Benennung vor, B unterschreibt.

 

  1. Antrag geht zum Staatsarchiv zur Prüfung.

Wenn der Name in Ordnung ist erfolgt Schritt 8., sonst neuer Namensvorschlag durch Antragsteller und Wiederholung ab Schritt 4.

  1. Staatsarchiv erstellt Senatsvorlage.

 

  1. Der Senat beschließt den Namen.

     

 

Die Asklepios Klinik hat vorgeschlagen, den Platz nach dem 2003 verstorbenen Mediziner Prof. Dr. med. Hans Hornbostel zu benennen, der von 1965 bis 1981 das Allgemeine Krankenhaus Harburg als Chefarzt leitete.

Eine Vorklärung mit dem für Benennungen zuständigen Staatsarchiv verlief positiv: das Staatsarchiv ist einverstanden (entsprechend Schritt 5. des Verfahrensablaufs).

 

Petitum/Beschluss:

Der Ausschuss wird um ein Votum zur Benennung gebeten.

 

 

Gez. Gerrald Boekhoff

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vorlage für den Hauptausschuss im November 2014

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) hat für die Aprilsitzung 2014 des Ausschusses für Inneres, Bürgerservice und Verkehr (IBV) eine Vorlage, Drucksache o. Nr. vom 07.04.2014, zur Widmung und Benennung der privaten Fläche vor dem neuen Eingang der Asklepios Klinik zur Beratung eingebracht und um ein Votum gebeten. Der Ausschuss IBV hat die Vorlage zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss vom 13.05.2014 überwiesen. Der Hauptausschuss hat das Anliegen beraten und die Verwaltung um Stellungnahme zu zwei Fragen gebeten.

 

Stellungnahme MR zur Benennung eines privaten Platzes vor der Asklepios Klinik Harburg

 

  1. Frage: Ist es möglich, eine auf privatem Grund befindliche Fläche zu benennen und diese gleichzeitig auch als postalische Adresse zu verwenden (wie z.B. das Rathausforum)?

    Antwort: Ja, es ist möglich, eine auf privatem Grund befindliche Fläche zu benennen und diese als postalische Adresse zu verwenden. Das Verfahren dazu ist in B. geschildert.

MR ist in dem Verfahren in Schritt 2 beteiligt. MR trifft eine Vereinbarung mit dem privaten Grundeigentümer, die auf § 25 des Hamb. Wegegesetzes (HWG) Bezug nimmt. Es wird vereinbart, dass die betroffene Fläche einen Status analog einer öffentlichen Fläche bekommt. Sie wird von der Wegeaufsicht begangen. Kosten für die Unterhaltung sowie die Verkehrssicherungspflicht der Fläche liegen beim privaten Eigentümer.

Auszug aus dem HWG:

 

       

 

 

  1. Frage: Welches Verfahren wäre zu benennen?

    Verfahrensablauf zur Benennung einer privaten Fläche

 

  1. Das Verfahren startet bei MR 11 durch die Anfrage eines privaten Antragstellers.

 

  1. MR11 prüft die Machbarkeit                       und

gemeinsam mit dem Staatsarchiv

wenn nein: ENDE

  1. Der Antragsteller macht einen Namensvorschlag.

 

  1. Vorprüfung durch MR11.

Wenn der Name in Ordnung ist erfolgt Schritt 5., sonst neuer Namensvorschlag durch Antragsteller und Wiederholung Schritt 4.

  1. MR11 gibt den Namensvorschlag zur Beratung in den zuständigen Ausschuss (Regionalausschuss Harburg oder Süderelbe, IBV, …)

Wenn die Politik zustimmt erfolgt Schritt 6., sonst wird entweder ein eigener Vorschlag gemacht oder ENDE.

  1. MR11 bereitet Antrag zur Benennung vor, B unterschreibt.

 

  1. Antrag geht zum Staatsarchiv zur Prüfung.

Wenn der Name in Ordnung ist erfolgt Schritt 8., sonst neuer Namensvorschlag durch Antragsteller und Wiederholung ab Schritt 4.

  1. Staatsarchiv erstellt Senatsvorlage.

 

  1. Der Senat beschließt den Namen.

     

 

Die Asklepios Klinik hat vorgeschlagen, den Platz nach dem 2003 verstorbenen Mediziner Prof. Dr. med. Hans Hornbostel zu benennen, der von 1965 bis 1981 das Allgemeine Krankenhaus Harburg als Chefarzt leitete.

Eine Vorklärung mit dem für Benennungen zuständigen Staatsarchiv verlief positiv: das Staatsarchiv ist einverstanden (entsprechend Schritt 5. des Verfahrensablaufs).

 

Der Ausschuss wird um ein Votum zur Benennung gebeten.

 

 

Gez. Gerrald Boekhoff

 

 

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