20-1169

Bebauungsplanverfahren Neuland 23 - Bericht über die eingeschränkte Beteiligung gem. § 4a(3) Baugesetzbuch

Beschlussvorlage öffentlich

Sachverhalt

hier:               1.              Bericht über das Ergebnis aus der eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a

                            Abs. 3 Satz 4 BauGB zur Änderung der textlichen Festsetzungen in § 2

                            Nummer 2 und § 2 Nummer 20 der Verordnung

              2.              Zustimmung zur Feststellung und Weiterleitung an die Bezirksversamm

                            lung

 

 

Nachdem die Bezirksversammlung am 23. Juni 2015 mit Mehrheit der Feststellung des o.a. Bebauungsplanentwurfs zugestimmt hatte, wurde im Rahmen der anschließenden Rechtsprüfung festgestellt, dass aufgrund einer neuen Einschätzung der Fachbehörden die Schutzwürdigkeit der im Umfeld des Bebauungsplans liegenden Nutzungen im Hinblick auf die Zulässigkeit von Störfallbetrieben im Industriegebiet neu zu betrachten war. Zusätzlich zu den bereits zur öffentlichen Auslegung als schutzwürdig eingestuften angrenzenden Wohnnutzungen am Wohlersweg und am Neuländer Elbdeich wurden in Abstimmung mit der BSW und der BUE weitere Bereiche als schutzwürdig eingestuft. Dazu war es erforderlich, die Festsetzung zur Zulässigkeit von Störfallbetrieben im Industriegebiet (§ 2 Nr. 2) zu ändern.

 

Darüber hinaus erfolgte bei der Festsetzung zur Nutzung solarer Energie auf den Hallendächern (§ 2 Nr. 20) eine Klarstellung der Formulierung.

 

Dementsprechend sind die Planzeichnung und die Begründung in den folgenden Kapiteln

 

1                             Grundlagen und Verfahrensablauf              S. 5

5.8                            Störfallbetriebe                                          S.62 ff.

5.9.2                            Begrünungsmaßnahmen                            S. 68

5.9.3                            Oberflächenentwässerung                            S. 71

Anlage 5               Ermittlung der Abstandsklassen              S. 88

 

den neuen Planinhalten angepasst worden.

 

Es handelt sich hier um Änderungen, die nicht die Grundzüge der Planung berühren, jedoch im Kontext mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB abzustimmen sind. Von den Änderungen ist lediglich die FHH als alleiniger Grundeigentümer betroffen. Die Öffentlichkeit bzw. Private werden hierdurch nicht berührt.

 

Die vorgenannte Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange hat in der Zeit vom 30. Oktober bis 13. November 2015 stattgefunden. Bedenken gegenüber der Änderung sind nicht vorgebracht worden.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, einen Beschluss über die Vorlage und die Weiterleitung an die Bezirksversammlung herbeizuführen.

 

 

Anhänge