Bebauungsplanverfahren Marmstorf 29 (Elfenwiese) Zustimmung zur 3. Öffentlichen Auslegung
Mit dem bis 2009 verfolgten Bebauungsplanentwurf sollten ursprünglich 100 neue Wohneinheiten auf Flächen nicht umgesetzter Bebauung von Gemeinbedarfseinrichtungen und Verkehrsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans MT 10 (1968) gesichert werden. Die Bezirksversammlung Harburg hat am 07.01.2010 in einem Moratorium beschlossen, den Bebauungsplan MT 29 nach der Einigung mit der Bürgerinitiative „Rettet die Elfenwiese“ bis zum Ablauf der 19. Legislaturperiode nicht weiter zu betreiben. Das mit der Bürgerinitiative und den politischen Gremien abgestimmte neue städtebauliche Konzept mit 65 Wohneinheiten bildete die Grundlage der weiteren Planungen.
Im Bereich der heute unbebauten Flächen südlich der Elfenwiese werden u.a. Allgemeines Wohngebiet, ein Bolzplatz und Grünflächen ausgewiesen. Die vorhandene Bebauung am Marmstorfer und Langenbeker Weg sowie die vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen werden gesichert, notwendige Verkehrsflächen und die dem Sport beziehungsweise der Naherholung dienenden Freiflächen festgelegt.
Der Bebauungsplan-Entwurf hat vom 20. August bis 21. September 2007 erstmals öffentlich ausgelegen. Die zweite öffentliche Auslegung wurde vom 11. Februar bis 12. März 2013 durchgeführt.
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen während der zweiten öffentlichen Auslegung und den Ergebnissen des Arbeitskreises II vom 5. August 2013 wurden folgende Änderungen vorgenommen (in der Planzeichnung rot umrandet dargestellt):
Es ist beabsichtigt, die geänderten Teile des Bebauungsplans erneut auszulegen und die Dauer der Auslegung gemäß § 4 Absatz 3 des Baugesetzbuchs auf ca. drei Wochen zu verkürzen. Es können nur zu den geänderten Bereichen Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Landschaftsprogramms einschl. der Fachkarte Arten- und Biotopschutz ist notwendig.
Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der 3. öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Absatz 3 des Baugesetzbuches zuzustimmen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten.
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