19-2176.2

Bebauungsplanverfahren Heimfeld 49 (Buxtehuder Straße 48-62) - s. auch XIX-1954

Mitteilungsvorlage öffentlich

Sachverhalt

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Heimfeld nördlich  der Buxtehuder Straße zwischen Unterelbestraße und Lauenbrucher Straße.

 

Planungsziel

Mit dem Bebauungsplanverfahren Heimfeld 49 sollen mit der Ausweisung Gewerbegebiet insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung von gewerblichen Nutzungen geschaffen werden. Einzelhandel mit nahversorgungs- und zentrenrelevantem Kernsortiment, der sich auf das Harburger Zentrum schädigend auswirken kann, Bordelle, Vergnügungsstätten, Wettbüros und Tankstellen sollen ausgeschlossen werden.

Großflächiger Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem Sortiment, wie z.B. ein Möbelmarkt soll in dieser durch die Baumarktnutzung vorgeprägten Lage zugelassen werden können.

Darüber hinaus wird im Bebauungsplan ein Denkmal entsprechend gekennzeichnet.

 

 

Anhänge

 

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