20-1025

Bebauungsplan Wilstorf 40 - Musilweg Zustimmung zur Feststellung

Beschlussvorlage öffentlich

Sachverhalt

Mit diesem Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 a BauGB sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für kerngebietstypisch geprägte Nutzungen mit einer Aufwertung und Neuordnung des Areals zur Stärkung der Funktion als D-Zentrum für Wilstorf in Verbindung mit Wohnungsbau geschaffen werden. Dabei ist die Weiterentwicklung des Nahversorgungszentrums mit Lebensmitteldiscounter und Drogeriemarkt vorgesehen. Zugleich soll vor allem in den Obergeschossen attraktiver Wohnraum entstehen. Die Erstellung eines Umweltberichtes sowie ein Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sind im § 13a BauGB Verfahrens nicht erforderlich.

 

Die übergeordnete städtebauliche Entwicklung wird von den beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplans nicht beeinträchtigt. Daher werden der Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm im Wege der Berichtigung nachträglich angepasst.

 

Die Grobabstimmung erfolgte am 04.12.2013. Der Stadtplanungsausschuss hat der Einleitung sowie der Durchführung einer ÖPD am 31.01.2013 zugestimmt (einstimmig). Die Bezirksversammlung hat dieses Votum ebenfalls einstimmig am 22.05.2013 bestätigt. Die Trägerbeteiligung wurde vom 19.12.2013 bis zum 13.01.2014 durchgeführt.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf hat in der Zeit vom 10.06. bis 11.07.2014 erstmals öffentlich ausgelegen. Es gingen keine Stellungnahmen ein.

 

Zwischenzeitlich wurden die Planungen zum Lebensmitteldiscounter geändert. Statt eines Umbaus soll ein Neubau erfolgen. Damit veränderten sich die Baugrenzen in der mit (A) bezeichneten Fläche sowie die Umgrenzung der Stellplatzanlage. Ein Baum mit Erhaltungsgebot erhält mehr Raum und der Kleinkinderspielbereich kann ebenerdig angelegt werden. Die Schalltechnische Untersuchung wurde angepasst. Die Festsetzung der vorhandenen Lärmschutzwand wurde ergänzt. Aus diesen Gründen war eine erneute Auslegung erforderlich.

 

Während der erneuten Auslegung vom 27.04. bis 29.05.2015 ging eine Stellungnahme ein, die auf ein Vorhaben außerhalb des Plangebiets abzielte und ggf. ein eigenes Verfahren zur Folge hat. Ein Ordner mit der Original-Stellungnahme liegt während der Sitzung aus.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss hat der Feststellung am 05.10.2015 mehrheitlich zugestimmt. Die Bezirksversammlung wird gebeten, der Feststellung des Bebauungsplans zuzustimmen.