22-0907.01

Antwort zur Anfrage betr. Parkplatzabbau, steigende Parkkosten sowie Ausbau von E-Parkplätzen, Fahrrad- und Lastenradstellplätzen im Bezirk Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Sachverhalt

Der öffentliche Parkraum im Bezirk Harburg unterliegt teilweise einem Rückbau, während gleichzeitig Parkgebühren steigen und neue Stellplätze für E Fahrzeuge, Fahrräder und Lastenräder geschaffen werden. Aus Gründen der Transparenz und im Interesse einer bedarfsgerechten Verkehrspolitik sind diese Entwicklungen zu hinterfragen. Laut CDU-Anfragen gingen im Jahr 2022 etwa 60 öffentliche Parkplätze im Bezirk verloren . Der Ausbau von Fahrradbügeln (ca. 100 zusätzliche Bügel seit September 2023) sowie neue StadtRAD-Stationen sind im Gespräch oder in Umsetzung .

Wir fragen die zuständige Verwaltung:

1. E-Parkplätze:

Wie viele E-Parkplätze (inklusive Ladeplätze) wurden im Bezirk Harburg in den letzten fünf Jahren eingerichtet?

Wie viele reguläre Pkw-Parkplätze wurden dafür entfernt?

Welche Kriterien liegen der Standortwahl zugrunde, und wer ist dafür zuständig?


2. Fahrrad- und Lastenradstellplätze:

Wie viele Pkw-Parkplätze wurden im gleichen Zeitraum abgebaut, um Fahrrad- oder Lastenradstellplätze zu schaffen?

Wie viele Fahrradbügel, Fahrradparkboxen oder Lastenradplätze wurden neu geschaffen?

Welche Maßnahmen wurden zur Schaffung von gesicherten (z. B. abschließbaren) Lastenradstellplätzen ergriffen?


3. Auslastung der neuen Plätze:

Wie hoch ist die durchschnittliche Auslastung der E-Parkplätze?

Gibt es Zahlen zur Nutzung der neu geschaffenen Fahrrad- bzw. Lastenradstellplätze (z. B. Auslastungsquoten, Nutzerzahlen)?

Liegen vergleichbare Daten zu Nutzung oder Auslastung existierender Fahrrad-Leihsysteme (z. B. StadtRAD-Stationen im Bezirk Harburg)?


4. Parkgebühren:

Wie haben sich die Parkgebühren im öffentlichen Raum im Bezirk Harburg in den letzten fünf Jahren entwickelt?

Gibt es Pläne, weiterhin kostenfreie oder vergünstigte E-Parkplätze (z. B. am Automaten, mit Parkscheibe) anzubieten?

5. Evaluation und Transparenz:

Liegt eine Evaluation vor, ob der Parkplatzabbau im Zusammenhang mit dem Ausbau der E-Mobilitäts- und Fahrradinfrastruktur zu einer Entlastung, Verlagerung oder Erhöhung des Parkdrucks geführt hat?

Welche Beteiligungsformate (z. B. Online-Beteiligung, Anwohnerbeteiligung) wurden oder werden eingesetzt, um Mobilitätsbedarfe zu identifizieren?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

22. August 2025



Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 22-0907,
wie folgt Stellung:

1. E-Parkplätze:

Wie viele E-Parkplätze (inklusive Ladeplätze) wurden im Bezirk Harburg in den
letzten fünf Jahren eingerichtet?

Wie viele reguläre Pkw-Parkplätze wurden dafür entfernt?

Welche Kriterien liegen der Standortwahl zugrunde, und wer ist dafür zuständig?

In den letzten 5 Jahren sind im Bezirk Harburg 80 E-Ladesäulen genehmigt worden, für die i.d.R. jeweils zwei reguläre Parkplätze als Ladeplätze genutzt werden. Die E-Ladesäulen werden grundsätzlich in bestehende Parkstände (Parkbuchten am Fahrbahnrand (längs) oder Parkplatzflächen (quer zur Straße)) gebaut, damit die ladenden Fahrzeuge auch während des Ladevorgangs straßenverkehrsrechtlich konform abgestellt sind.

Die Festlegung neuer Ladesäulen-Standorte erfolgt durch Konzessionsvergabe der zuständigen Fachbehörde. Bei der Vorprüfung der vom Konzessionsnehmer vorgeschlagenen Standorte wird insbesondere darauf geachtet wird, ob der angedachte Standort sich auch in einem zugelassenen Suchraum befindet und das zulässige Kontingent noch nicht überschritten ist. Weitergehende Details sind hier nicht bekannt und müssten direkt bei der Fachbehörde angefragt werden.

Nach erfolgter Vorprüfung und Freigabe des Standortes durch die zuständige Fachbehörde ist ein Sondernutzungsantrag beim Bezirksamt zu stellen. Das Bezirksamt genehmigt Standorte grundsätzlich nur auf gemäß STVO zugelassenen Parkplatzflächen.

Bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis nach § 19 Hamburgisches Wegegesetz wird insbesondere geprüft, dass

1. die Sicherheit des Verkehrs nicht eingeschränkt und die Leichtigkeit des Verkehrs nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird,

2. der Gemeingebrauch entweder nicht unverhältnismäßig eingeschränkt oder nicht für unverhältnismäßige Dauer ausgeschlossen wird und

3. insbesondere Wegebestandteile, Maßnahmen der Wegebaulast, die Umgebung oder die Umwelt, städtebauliche oder sonstige öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von öffentlichen Einnahmen auf Grund der Wegenutzung und die öffentlichen oder privaten Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.


2. Fahrrad- und Lastenradstellplätze:

Wie viele Pkw-Parkplätze wurden im gleichen Zeitraum abgebaut, um Fahrrad- oder
Lastenradstellplätze zu schaffen?

Wie viele Fahrradbügel, Fahrradparkboxen oder Lastenradplätze wurden neu
geschaffen?

Welche Maßnahmen wurden zur Schaffung von gesicherten (z. B. abschließbaren)
Lastenradstellplätzen ergriffen?

Von 2020 bis 2024 sind im Bezirk Harburg 611 Fahrradbügel errichtet worden.

Es ist hierfür ein einziger PKW-Stellplatz entfallen (Heimfelder Straße).

Von Seiten des Bezirkes sind im angefragten Zeitraum noch keine gesonderten Lastenradstellplätze geschaffen worden. An vielen Standorten wurden die Bügelabstände und der Flächenbedarf jedoch so gewählt, dass auch Lastenräder bequem und sicher abgestellt werden können. Gesicherte Lastenradstellplätze wurden seitens B&R an den S-Bahnhöfen geschaffen.


3. Auslastung der neuen Plätze:

Wie hoch ist die durchschnittliche Auslastung der E-Parkplätze?
Gibt es Zahlen zur Nutzung der neu geschaffenen Fahrrad- bzw. Lastenradstellplätze
(z. B. Auslastungsquoten, Nutzerzahlen)?
Liegen vergleichbare Daten zu Nutzung oder Auslastung existierender Fahrrad-
Leihsysteme (z. B. StadtRAD-Stationen im Bezirk Harburg)?

Zuständigkeiten wie folgt:

Auslastung E-Ladesäulen: BVM/BWI

StadtRAD: BVM


4. Parkgebühren:

Wie haben sich die Parkgebühren im öffentlichen Raum im Bezirk Harburg in den
letzten fünf Jahren entwickelt?
Gibt es Pläne, weiterhin kostenfreie oder vergünstigte E-Parkplätze (z. B. am
Automaten, mit Parkscheibe) anzubieten?

Die Zuständigkeit liegt beim LBV.


5. Evaluation und Transparenz:

Liegt eine Evaluation vor, ob der Parkplatzabbau im Zusammenhang mit dem Ausbau
der E-Mobilitäts- und Fahrradinfrastruktur zu einer Entlastung, Verlagerung oder
Erhöhung des Parkdrucks geführt hat? Welche Beteiligungsformate (z. B. Online-
Beteiligung, Anwohnerbeteiligung) wurden oder werden eingesetzt, um
Mobilitätsbedarfe zu identifizieren?

Mobilitätsbedarfe werden ermittelt z.B. durch nationale Studien, an denen sich Hamburg mit einer erweiterten Stichprobe regelmäßig beteiligt – wie Mobilität in Deutschland. Eine Evaluation wurde daher nicht durchgeführt.

Die Verwaltung führt jedoch immer wieder Bürgerbeteiligungsveranstaltungen mit Online- und Präsenzformaten zu verschiedenen Mobilitätsthemen und im Rahmen der Erstellung von Mobilitätskonzepten durch.

Carstensen

Lokalisation Beta
Heimfelder Straße
Stadtteile

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.