Antwort auf Kleine Anfrage der Volt-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg betr.: Entwässerungssituation in der sog. Beerentalsiedlung im Zuge der geplanten Straßenerneuerung
Letzte Beratung: 19.05.2026 Hauptausschuss Ö 4.11
Im Rahmen der Sitzung des Doppelausschusses für Regio/Mobilität am 8. April 2026 wurde durch die Verwaltung sowie von Referenten von Hamburg Wasser die Entwässerungssituation in der Beerentalsiedlung vorgestellt. Dabei wurde ausgeführt, dass das derzeit vorhandene, von einem Verein betriebene Regenwassersiel im Zuge der geplanten Straßenerneuerung zurückgebaut werden soll. Perspektivisch sollen die anliegenden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer das anfallende Niederschlagswasser auf ihren Grundstücken versickern lassen oder anderweitig zurückhalten.
Vor dem Hintergrund der besonderen topographischen Lage (Hanglage) sowie der bekannten Bodenverhältnisse (u. a. Lehmlinsen und sandige Schichten) ergeben sich Fragen hinsichtlich der tatsächlichen Eignung des Gebietes für eine dezentrale Versickerung sowie möglicher Auswirkungen auf Boden, Grundwasser, Verkehrssicherheit und Infrastruktur.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
5. Mai 2026
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Kleine Anfrage der Volt-Fraktion, Drs. 22-1638, wie folgt:
Der zuständigen Hamburger Stadtentwässerung A.ö.R. (HSE) liegen keine flächendeckenden Entwässerungsinformationen zu dem Gebiet vor, da es sich bei dem Siel in der Beerentalsiedlung für die HSE um ein sogenanntes Fremdsiel handelt, das nicht von ihr betrieben wird. Die Frage kann daher nicht belastbar beantwortet werden.
b) Welche Mengen an Niederschlagswasser (jährlich und ggf. durchschnittlich pro Haushalt) werden aktuell über das Regenwassersiel abgeführt?
Da keine hydraulische Bemessung der Grundstücksentwässerung und des Siels vorliegt, kann darüber keine Aussage getroffen werden.
c) Wie viele Haushalte entsorgen ihr Niederschlagswasser derzeit auf andere Weise
(z. B. Versickerung, Zisternen, Einleitung in andere Systeme)?
Siehe Antwort zu 1a.
2. Prognostizierte Wassermengen
a) Welche jährlichen Niederschlagswassermengen fallen nach Kenntnis der
Verwaltung auf den derzeit versiegelten privaten Flächen im betroffenen Gebiet an?
In ca. 5 km Entfernung zur Beerentalsiedlung befindet sich die Niederschlagsstation Neuwiedenthal des Deutschen Wetterdienstes.
Als mittlerer Jahresniederschlag wurden dort 747 mm/a (Litern pro m²) während der Klimareferenzperiode 1991-2020 registriert.
Das Areal befindet sich innerhalb der KOSTRA-Zelle 143-85. Der Befestigungsgrad für das Areal der Beerentalsiedlung liegt bei rd. 30%. Eine genaue Erhebung zu Flächenversieglungen auf privaten Flächen liegt nicht vor (siehe Antwort zu 1).
b) Welche dieser Wassermengen sollen künftig im Zuge der Umstellung auf
dezentrale Lösungen im Untergrund versickern?
Die Auslegung einer Versickerungsanlage erfolgt nicht basierend auf jährlichen Niederschlagswassermengen, sondern auf Lastfällen konkreter Regenereignisse.
Dafür werden vergangene Ereignisse aus der KOSTRA-Zelle 143-85 für die Bemessung zugrunde gelegt. Basierend auf den Schutzkategorien nach DWA Arbeitsblatt 138-1 wäre dies eine Bemessungshäufigkeit für ein 5-jährliches Ereignis, welches in der Versickerungsanlage zu bewirtschaften wäre.
c) Welche Annahmen (z. B. Versiegelungsgrad, Niederschlagsdaten,
Klimaprognosen) liegen diesen Berechnungen zugrunde?
Schutzkategorie 3 nach DWA 138-1 Tab. 6 → Wohn- und Mischgebiete mit Gebäuden mit Untergeschossen sowie Tiefgaragen, innerörtlichen Straßen und Bereichen mit starkem Gefälle.
KOSTRA-Zelle 143-85: Als Grundlage des für die Bemessung zu wählenden Regenereignissen. Die Werte basieren auf statistisch ausgewerteten, hochaufgelösten Niederschlagszeitreihen des Deutschen Wetterdienstes. Für KOSTRA‑DWD‑2020 wurden über 1.800 DWD‑Regenmessreihen (z.T. ≥ 50 Jahre) ausgewertet und anschließend regionalisiert.
Historische Messwerte der DWD-Station Neuwiedenthal für den Jahresniederschlag
Grundlage der bisherigen Untersuchungen ist die Versickerungspotentialkarte (Geoportal Hamburg), welche auf den Bohrungsdaten des Geologischen Landesamt basiert. Die einzelnen Bohrungsdaten werden hinsichtlich ihrer Versickerungseigenschaft bewertet und mit zusätzlichen Informationen z.B. zu Grund- und Stauwasserzufluss verschnitten.
In dem betrachteten Gebiet liegen laut Versickerungspotentialkarte zum größten Teil versickungsfähige Böden bis 5 m vor. In dem südwestlichen Bereich gibt es Hinweise auf geringere Versickerungsfähigkeit, in der jedoch Versickerung eingeschränkt möglich sein kann.
b) Wie wird die Versickerungsfähigkeit dieser Böden fachlich bewertet?
Die Versickerungspotentialkarte dient als erster Anhaltspunkt. Für die Planung werden Baugrunduntersuchungen im Rahmen der Grundlagenermittlung durchgeführt.
Die Aussagekraft der Versickerungspotentialkarte ist stark abhängig von der Bohrungsdichte und der Aktualität der Bohrungen.
Darüber hinaus können weitere, in der Karte nicht berücksichtigte Randbedingungen das Versickerungspotential maßgeblich beeinflussen.
c) Welche Auswirkungen sind zu erwarten, wenn die bisher über Rohrsysteme
abgeführten Wassermengen künftig im Boden verbleiben (z. B. Vernässung, Aufstau,
Veränderung des Grundwasserstandes)?
Durch den Verzicht auf die Ableitung der Niederschlagswassermengen über Rohrsysteme und deren Verbleib im Boden kommt es zu einer stärkeren Versickerung und damit zu einer Neubildung des Grundwassers. Insbesondere in Hanglagen wird Wasser länger zurückgehalten, wodurch der natürliche Wasserhaushalt gestärkt und der oberflächige Abfluss reduziert wird.
Langfristig ist mit einer Stabilisierung bzw. einem moderaten Anstieg des Grundwasserstandes zu rechnen, Abflussspitzen bei Starkregenereignissen werden gedämpft und die Resilienz des Systems gegenüber Trockenperioden erhöht.
d) Wurden entsprechende Gutachten oder Untersuchungen durchgeführt? Wenn ja,
mit welchem Ergebnis?
Mit Beginn der Planung werden weitere Baugrunduntersuchungen durchgeführt.
In dem gewählten Entwässerungssystem werden Mulden als Kaskadensysteme ausgebildet. Die Mulden werden hierfür stufenweise hangabwärts angeordnet, um den schnellen Oberflächenabfluss zu bremsen und gezielt zu lenken.
Jede Mulde nimmt das zufließende Wasser auf und staut es bis zum Bemessungsniveau ein, im Anschluss fliest über eine Überlaufschwelle kontrolliert in die Nachfolgende Mulde weiter.
b) Welche Risiken bestehen hinsichtlich oberflächlichen Wasserabflusses, Erosion
oder unkontrollierter Wasserbewegungen bei Starkregenereignissen?
Hinsichtlich oberflächlichen Wasserabflusses, Erosion und unkontrollierter Wasserbewegungen verringern sich die Risiken im Vergleich zum bisherigen Zustand, da die bestehenden Entwässerungs- und Rückhaltestrukturen auf Starkregenereignisse mit geringeren Bemessungsniederschlägen ausgelegt sind.
Durch die verlängerte Verweildauer des Niederschlagswassers im Boden werden Abflussspitzen gedämpft. Dadurch können oberflächige Abflüsse und erosive Prozesse insbesondere bei Starkregenereignissen vermindert werden.
Das Regenwasser in den Straßen wird über Trummen in das alte Fremdsiel geleitet, welches in den 70iger Jahren von der Stiftung Brinckmann und Mergell zusammen mit dem privaten Schmutzwassersiel im Rahmen der Herstellung der privaten Straße hergestellt wurde. Die gesamte Siedlung wurde von der Stiftung privat erschlossen.
Nach derzeitigem Stand der Technik wird solch ein System in der Regel auf ein 2 jährliches Regenereignis bemessen. Wie das private Siel bemessen wurde, ist nicht bekannt.
b) Welche Mengen an Niederschlagswasser werden aktuell aus dem öffentlichen
Straßenraum abgeführt und wohin erfolgt diese Ableitung?
Nach den vorliegenden Informationen beträgt die zu entwässernde Fläche des öffentlichen Straßenraums im Untersuchungsgebiet ca. 14.000 m². Bei einem Abfluss von 90% des anfallenden Regenwassers (Abflussbeiwert nach DIN 1986-100) können für einzelne Regenereignisse beispielhafte, näherungsweise Aussagen zu den abzuleitenden Volumina getroffen werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand entwässert das Fremdsiel in der Beerentalsiedlung südlich in das öffentliche Siel im Beerentalweg und nördlich in den Brambuschweg. Über eine Verkettung verschiedener Regenrückhaltebecken entwässert das Gebiet in den Lohmühlengraben.
c) Wie wird im Zuge der Umplanung sichergestellt, dass auch künftig eine der
bisherigen Situation vergleichbare Leistungsfähigkeit und Sicherheit der
Straßenentwässerung gewährleistet wird?
Angedachte Systeme werden in der Planungs- und Ausführungsphase detailliert anhand DIN Normen und Regelwerken bemessen und geplant.
d) Ist vorgesehen, auch künftig eine Ableitung oder Versickerung in einem Umfang
sicherzustellen, der den derzeit abgeführten Wassermengen entspricht? Wenn ja, in
welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
Die Versickerung des Oberflächenabflusses gibt einen besseren Schutz durch die Berücksichtigung eines 10 jährlichen Starkregens gegenüber eines 2 jährlichen Ereignisses bei einem vorhandenen Leitungssystem.
e) Wie wird das Verhalten von Regen- und Tauwasser in den geplanten
Entwässerungseinrichtungen (z. B. Rigolen) bei Frost und länger anhaltenden
Kälteperioden eingeschätzt?
Bei Frost und anhaltenden Kälteperioden kommt es zu einer zeitweiligen Verzögerung der Versickerung, ein Winterbetrieb ohne aktive Maßnahmen ist üblich. Die gewählten Systeme zeigen sich in der Praxis als sehr robust und zuverlässig.
f) Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, um Gefahren durch Glättebildung
im Straßenraum zuverlässig auszuschließen?
Im Rahmen der Planung ist die Erneuerung der Fahrbahnflächen sowie eine Verbesserung der Entwässerung vorgesehen. Ziel ist es, den baulichen Zustand der Straße zu verbessern und die Ableitung von Oberflächenwasser zu optimieren.
Ein vollständiger Ausschluss von Glättebildung im Straßenraum ist jedoch aufgrund witterungsbedingter Einflüsse grundsätzlich nicht möglich.
Die üblichen Maßnahmen zur Glättebekämpfung, beispielweise der Einsatz von Winterdienst durch Räumen und Streuen, bleiben weiterhin bestehen. Die Maßnahme hat keinen negativen Einfluss auf Winterglätte.
g) Wie wird verhindert, dass es durch Frost-Tau-Wechsel zu Schäden an der
Straßeninfrastruktur oder den Entwässerungseinrichtungen kommt?
Durch die Erneuerung der Fahrbahnflächen und die Verbesserung der Entwässerungseinrichtungen wird die Widerstandsfähigkeit der Straßeninfrastruktur gegenüber Frost-Tau-Wechseln erhöht.
Dennoch können witterungsbedingte Einwirkungen, wie Frost und Tauperioden, nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Baumaßnahme orientiert sich an den geltenden technischen Regelwerken und Standards, um die Entstehung von Schäden zu minimieren. Regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Infrastruktur bleiben weiterhin erforderlich.
Die Wasserbehörde legt für die Bemessung der Versickerungsanlagen die Anforderungen des Arbeitsblattes DWA-A 138-1 zugrunde. Das auf den befahrbaren und befestigten Flächen (unter anderem Parkplätze, Zufahrten, Rampen der Tiefgarage) anfallende Niederschlagswasser darf nur oberflächlich (über die belebte Bodenzone einer bepflanzten Sickermulde bzw. über Rasengittersteine) oder nach entsprechender Vorreinigung versickern.
Gleiches gilt für das von unbeschichteten Metall- oder Bitumendächern abfließende Niederschlagswasser.
Anzeige der Versickerungsanlage:
Die Erlaubnisfreiheit zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken regelt die Niederschlagswasserversickerungsverordnung vom 23. Dezember 2003.
Danach entfällt die nach dem Wasserhaushaltsgesetz notwendige wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken sofern nicht mehr als 250 Quadratmeter befestigte Fläche an die Entwässerungsanlagen (VO bezieht sich auf eine Anlage) angeschlossen sind, die Versickerung außerhalb der Zonen I und II von Wasserschutzgebieten stattfindet, die Versickerung außerhalb von Altlast- und Altlastverdachtsflächen erfolgt und die Anforderungen an die schadlose Versickerung aus der Verordnung eingehalten werden.
Quelle: Versickerung von Niederschlagswasser - Hamburg - FHH - hamburg.de
b) Welche Kontroll- oder Nachweispflichten sind vorgesehen?
Siehe a). Bemessung der Versickerungsanlagen nach Anforderungen des Arbeitsblattes DWA-A 138-1, sowie Anzeige der Versickerungslage inkl. entsprechender Anforderung bzw. im Einzelfall die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
c) Welche Maßnahmen sind geplant, falls sich die dezentrale Versickerung in der Praxis als unzureichend erweist?
Es sind derzeit keine Maßnahmen geplant. Ja.
Carstensen
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