22-1630.01

Antwort auf Große Anfrage gem. §24 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Externe Defibrillatoren in Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 19.05.2026 Hauptausschuss Ö 4.10

Sachverhalt

Automatisierte externe Defibrillatoren (AED) können im Falle eines plötzlichen Herzstillstands entscheidend dazu beitragen, Leben zu retten. Eine schnelle Verfügbarkeit solcher Geräte im öffentlichen Raum sowie eine gute Auffindbarkeit der Standorte sind daher von großer Bedeutung für die Notfallversorgung der Bevölkerung.

Auch im Bezirk Harburg befinden sich in verschiedenen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen AED-Geräte. Defibrillatoren befinden sich u.a. im Cardiologicum (Am Wall 1), im Asklepios Klinikum Harburg, an vielen Sportanlagen sowie bei der Polizei. Für eine präzise Standortsuche in Echtzeit empfiehlt sich die App „Hamburg Schockt“ des ASB oder das Defikataster. Für eine effektive Nutzung ist jedoch nicht nur die Anzahl der Geräte relevant, sondern auch deren tatsächliche Zugänglichkeit – etwa ob sie rund um die Uhr erreichbar sind.

Darüber hinaus erfordern medizinische Notfälle bei Kindern eine angepasste Energieabgabe, weshalb spezielle Kinderelektroden oder Geräte mit Kindermodus notwendig sind. Ebenso spielt die digitale Auffindbarkeit der Geräte, beispielsweise über Notfall-Apps oder öffentliche Register, eine zunehmende Rolle, damit Ersthelfer schnell den nächstgelegenen Defibrillator lokalisieren können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

  1. An welchen Standorten in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen des Bezirks Harburg befinden sich derzeit AED-Geräte? (Bitte vollständige Liste mit Adresse und Einrichtung.)
  2. In welchen Gebäuden ist dies nicht der Fall und warum nicht und in welchen Gebäuden ist die Anschaffung von AED-Geräten geplant?
  3. Welche dieser AED-Geräte sind rund um die Uhr (24/7) öffentlich zugänglich?
  4. Welche der vorhandenen Geräte verfügen über spezielle Kinderelektroden oder einen integrierten Kindermodus für die Anwendung bei Kindern (unter 8 Jahren bzw. unter ca. 25 kg)?
  5. Falls solche Funktionen nicht überall vorhanden sind: Nach welchen Kriterien wurden Geräte mit oder ohne Kinderausstattung beschafft?
  6. Sind die Standorte der AED-Geräte aus dem Bezirk Harburg in digitalen Verzeichnissen oder Notfall-Apps (z. B. AED-Register oder vergleichbare Anwendungen) erfasst?
  7. Falls ja: In welchen Registern oder Anwendungen sind diese Daten hinterlegt?
  8. Wird dabei kenntlich gemacht, ob ein Gerät über Kinderelektroden oder einen Kindermodus verfügt?
  9. Falls nein: Plant das Bezirksamt eine entsprechende Kennzeichnung in digitalen Verzeichnissen oder Registern zu unterstützen?
  10. Gibt es Planungen, die Anzahl öffentlich zugänglicher AED-Geräte im Bezirk Harburg weiter auszubauen, insbesondere an stark frequentierten Orten wie Spielplätzen, Schulen oder Sportstätten?
  11. Wird bei zukünftigen Beschaffungen von AED-Geräten standardmäßig darauf geachtet, dass eine Ausstattung mit Kinderelektroden oder Kindermodus vorhanden ist?
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
19.05.2026
Ö 4.10
Lokalisation Beta

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