22-1630.01

Antwort auf Große Anfrage gem. §24 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Externe Defibrillatoren in Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 19.05.2026 Hauptausschuss Ö 4.10

Sachverhalt

Automatisierte externe Defibrillatoren (AED) können im Falle eines plötzlichen Herzstillstands entscheidend dazu beitragen, Leben zu retten. Eine schnelle Verfügbarkeit solcher Geräte im öffentlichen Raum sowie eine gute Auffindbarkeit der Standorte sind daher von großer Bedeutung für die Notfallversorgung der Bevölkerung.

Auch im Bezirk Harburg befinden sich in verschiedenen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen AED-Geräte. Defibrillatoren befinden sich u.a. im Cardiologicum (Am Wall 1), im Asklepios Klinikum Harburg, an vielen Sportanlagen sowie bei der Polizei. Für eine präzise Standortsuche in Echtzeit empfiehlt sich die App „Hamburg Schockt“ des ASB oder das Defikataster. Für eine effektive Nutzung ist jedoch nicht nur die Anzahl der Geräte relevant, sondern auch deren tatsächliche Zugänglichkeit – etwa ob sie rund um die Uhr erreichbar sind.

Darüber hinaus erfordern medizinische Notfälle bei Kindern eine angepasste Energieabgabe, weshalb spezielle Kinderelektroden oder Geräte mit Kindermodus notwendig sind. Ebenso spielt die digitale Auffindbarkeit der Geräte, beispielsweise über Notfall-Apps oder öffentliche Register, eine zunehmende Rolle, damit Ersthelfer schnell den nächstgelegenen Defibrillator lokalisieren können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

  1. An welchen Standorten in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen des Bezirks Harburg befinden sich derzeit AED-Geräte? (Bitte vollständige Liste mit Adresse und Einrichtung.)
  2. In welchen Gebäuden ist dies nicht der Fall und warum nicht und in welchen Gebäuden ist die Anschaffung von AED-Geräten geplant?
  3. Welche dieser AED-Geräte sind rund um die Uhr (24/7) öffentlich zugänglich?
  4. Welche der vorhandenen Geräte verfügen über spezielle Kinderelektroden oder einen integrierten Kindermodus für die Anwendung bei Kindern (unter 8 Jahren bzw. unter ca. 25 kg)?
  5. Falls solche Funktionen nicht überall vorhanden sind: Nach welchen Kriterien wurden Geräte mit oder ohne Kinderausstattung beschafft?
  6. Sind die Standorte der AED-Geräte aus dem Bezirk Harburg in digitalen Verzeichnissen oder Notfall-Apps (z. B. AED-Register oder vergleichbare Anwendungen) erfasst?
  7. Falls ja: In welchen Registern oder Anwendungen sind diese Daten hinterlegt?
  8. Wird dabei kenntlich gemacht, ob ein Gerät über Kinderelektroden oder einen Kindermodus verfügt?
  9. Falls nein: Plant das Bezirksamt eine entsprechende Kennzeichnung in digitalen Verzeichnissen oder Registern zu unterstützen?
  10. Gibt es Planungen, die Anzahl öffentlich zugänglicher AED-Geräte im Bezirk Harburg weiter auszubauen, insbesondere an stark frequentierten Orten wie Spielplätzen, Schulen oder Sportstätten?
  11. Wird bei zukünftigen Beschaffungen von AED-Geräten standardmäßig darauf geachtet, dass eine Ausstattung mit Kinderelektroden oder Kindermodus vorhanden ist?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

28. April 2026


Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Große Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN,
Drs. 22-1630, wie folgt:

1.) An welchen Standorten in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen des Bezirks Harburg befinden sich derzeit AED-Geräte? (Bitte vollständige Liste mit Adresse und Einrichtung.)

Siehe Tabelle

2.) In welchen Gebäuden ist dies nicht der Fall und warum nicht und in welchen Gebäuden ist die Anschaffung von AED-Geräten geplant?

Unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes wurde 2022 festgelegt, dass die acht „großen (Haupt-) Dienstgebäude“ jeweils mit einem AED ausgestattet werden sollen (siehe Tabelle Pos. 1 – 8).


Auf der Sportanlage Alter Postweg läuft derzeit eine Sanierungsmaßnahme, voraussichtlich bis Q3/2026. Für die Sportanlage Kapellenweg ist eine Sanierung des Hochbaus derzeit in Planung und Vorbereitung. Beide Sportanlagen sollen nach Abschluss der Sanierungen mit AEDs ausgestattet werden.

3.) Welche dieser AED-Geräte sind rund um die Uhr (24/7) öffentlich zugänglich?

Keine. Die AED-Geräte sind ausschließlich während der Öffnungszeiten und auf Sportanlagen während der Nutzungszeiten der Sportanlagen zugänglich.

4.) Welche der vorhandenen Geräte verfügen über spezielle Kinderelektroden oder einen integrierten Kindermodus für die Anwendung bei Kindern (unter 8 Jahren bzw. unter ca. 25 kg)?

Siehe Tabelle

5.) Falls solche Funktionen nicht überall vorhanden sind: Nach welchen Kriterien wurden Geräte mit oder ohne Kinderausstattung beschafft?

Die in den Dienstgebäuden vorhandenen AEDs wurden vorrangig mit Blick auf die Beschäftigten beschafft. Die auf den Sportanlagen vorhandenen AEDs verfügen alle über einen integrierten Kindermodus.

6.) Sind die Standorte der AED-Geräte aus dem Bezirk Harburg in digitalen Verzeichnissen oder Notfall-Apps (z. B. AED-Register oder vergleichbare Anwendungen) erfasst?


Siehe Tabelle

7.) Falls ja: In welchen Registern oder Anwendungen sind diese Daten hinterlegt?

Siehe Tabelle

8.) Wird dabei kenntlich gemacht, ob ein Gerät über Kinderelektroden oder einen Kindermodus verfügt?

Die in „Hamburg Schockt“ gelisteten Geräte verfügen nicht über einen Kindermodus.

9.) Falls nein: Plant das Bezirksamt eine entsprechende Kennzeichnung in digitalen Verzeichnissen oder Registern zu unterstützen?

Sobald eine Kennzeichnung in digitalen Verzeichnissen oder Registern möglich ist, wird eine Umsetzung angestrebt.

10.) Gibt es Planungen, die Anzahl öffentlich zugänglicher AED-Geräte im Bezirk Harburg weiter auszubauen, insbesondere an stark frequentierten Orten wie Spielplätzen, Schulen oder Sportstätten?

Zu Sportplätzen siehe Antwort zu 2. Zur Ausstattung an Schulen liegen dem Bezirksamt Harburg keine Erkenntnisse vor.

11.) Wird bei zukünftigen Beschaffungen von AED-Geräten standardmäßig darauf geachtet, dass eine Ausstattung mit Kinderelektroden oder Kindermodus vorhanden ist?

Ja.


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