Antwort auf Große Anfrage der GRÜNE-Fraktion betr. Zweckentfremdung von Wohnungen auf dem Harburger Wohnungsmarkt für Kurzzeitvermietungen
Letzte Beratung: 19.05.2026 Hauptausschuss Ö 4.5
Der gesamtstädtische Wohnungsmarkt ist angespannt. Vielen Menschen fällt es schwer noch geeigneten bezahlbaren Wohnraum zu finden. Daher muss die Bereitstellung von Wohnraum priorisiert werden. Dazu gehört auch sicherzustellen, dass bestehender Wohnraum Mieter*innen zur Verfügung steht und nicht aus wirtschaftlichen Interessen zweckentfremdet wird.
Bei der Zweckentfremdung von Wohnraum ist zwischen zwei rechtlichen Varianten zu differenzieren:
Die dauerhafte Zweckentfremdung, bei der Wohnraum -etwa als Ferienwohnung oder gewerbliche Nutzung- dauerhaft dem regulären Mietwohnungsmarlt entzogen wird. Sofern Wohnraum dauerhaft als Ferienwohnung genutzt wird, stellt dies eine gewerbliche Nutzung dar (vgl. § 13a BauNVO), die im Falle von Wohnraum einer Nutzungsänderung bedarf. Diese sollten vor dem Hintergrund der angespannten Wohnungssituation nur restriktiv erteilt werden. Gleichzeitig sind Zweckentfremdungen zu verfolgen.
Für die kurzzeitige Überlassung von selbstgenutztem Wohnraum an andere Personen, zum Beispiel als Ferienwohnung oder an Monteure, verlangt das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz – HmbWoSchG eine Registrierung zur Vergabe einer Wohnraumschutznummer. Diese ist anzugeben, wenn Wohnraum über digitale Plattformen angeboten wird. Eine Abfrage[1] auf Airbnb nach gesamten Unterkünften mit eigenständigem Check-In findet über 1000 Treffer.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
1. Wie viele dauerhafte Nutzungsänderungen von privatem Wohnraum zu gewerblicher Kurzzeitvermietung wurden seit 2007 genehmigt?
2. Wie viele Wohnungen wurden für die kurzzeitge Wohnraumüberlassung registriert?
3. Welche Kontrollen führt das Bezirksamt mit welcher Häufigkeit gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum durch? Werden dabei auch einschlägige Portale durchsucht? Wie viele Zweckentfremdungen wurden seit 2000 aufgedeckt?
4. Inwiefern sollen die neuen Möglichkeiten zur Abfrage von Daten der Plattformen durch das im Gesetzgebungsverfahren befindliche KVDG[2] und der zugrundeliegenden EU-Verordnung genutzt werden?
[1]file://C:\Users\frakt\Downloads\airbnb.de\s\Harburg--Hamburg\homes?refinement_paths[]=\homes&acp_id=8892a917-b652-47af-8be2-d9a0bfae7ea5&date_picker_type=flexible_dates&search_type=filter_change&flexible_trip_lengths[]=one_week&monthly_start_date=2026-04-01&monthly_length=3&monthly_end_date=2026-07-01&price_filter_input_type=2&channel=EXPLORE&room_types[]=Entire home\apt&selected_filter_order[]=room_types:Entire home\apt&update_selected_filters=false&price_filter_num_nights=5&zoom_level=12&place_id=ChIJI_GqvqGasUcRax9mfPP1r3E&query=Harburg, Hamburg&search_mode=regular_search
[2] https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-durchf%C3%BChrung-einer-verordnung-der-europ%C3%A4ischen-union-zum-datenaustausch/327989
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
10. April 2026
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Große Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN,
Drs. 22-1540, wie folgt:
In dem für den Vollzug des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes (HmbWoSchG9 zuständigem Fachamt im Bezirksamt Harburg werden Akten zur Genehmigung von Zweckentfremdungen entsprechend der geltenden Aufbewahrungsfristen vorgehalten. Vorgänge aus der Zeit vor 2016 sind aufgrund der geltenden Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren nicht mehr vorhanden und können daher nicht ausgewertet werden.
Beginnend mit dem Jahr 2016 sind die Daten zu den nach Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz beantragten und erteilten Zweckentfremdungs-genehmigungen in der Anlage (dort die Blätter „Statistik Zweckentfremdung von Wohnraum (antragsbedingte Vorgänge)“ dargestellt. Diese Darstellung entspricht dem Format der „Wohnraumschutzbilanz“ des Hamburgischen Wohnraumschutz-berichtes (siehe z. B. 22_12728_wohnraumschutzbericht_2021), zu dem das Bezirksamt der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) regelhaft zuliefert. Wohnraumschutzrechtlich fallen entsprechende, genehmigungsbedürf-tige Zweckentfremdungen unter § 9 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 HmbWoSchG.
Die Registrierung von Wohnraum zur kurzzeitigen Überlassung mit Vergabe einer Wohnraumschutznummer erfolgt auf Grundlage des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes.
Für den Zeitraum 2016 - 2026 wurden 366 Wohnraumschutznummer für die kurzzeitige Wohnraumüberlassung registriert. Davon sind aktuell 260 Registrierungen gültig.
Das Bezirksamt geht Hinweisen auf mögliche Zweckentfremdungen von Wohnraum anlassbezogen nach und führt dementsprechende Prüfungen durch. Anlässe sind insbesondere Beschwerden aus der Bevölkerung, Hinweise anderer Behörden sowie eigene Feststellungen im Rahmen von Außendiensttätigkeiten.
Im Rahmen der Bearbeitung konkreter Verdachtsfälle werden auch öffentlich zugängliche Angebote auf einschlägigen Internetplattformen in die Ermittlungen einbezogen.
Zur Häufigkeit von Kontrollen kann keine pauschale Angabe gemacht werden, da diese jeweils anlassbezogen erfolgen und statistisch nicht erhoben werden. Zu den erfassten Zahlen wird auf die Anlage (Blätter „Statistik Überprüfung des Wohnungsbestands frei finanziert von Amts wegen und durch Hinweise Dritter“) verwiesen, die wiederum dem Format der „Wohnraumschutzbilanz“ des Hamburgischen Wohnraumschutzberichtes entlehnt ist.
Anlässlich der mit der Verordnung 2024/1028 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften auf EU-Ebene neu geschaffenen Regelungen wird durch den Senat derzeit die Anpassung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes, dass ja bereits landesgesetzliche Regelungen zur Registrierung von Kurzzeitvermietungen enthält, vorbereitet.
Nach Kenntnisstand und Auffassung des im Bezirksamt Harburg zuständigen Fachamtes sollen Verfahren und Regelhaftigkeit der Nutzung der entsprechenden Daten überbezirklich und unter Einbeziehung der für das HmbWoSchG zuständigen Fachbehörde abgestimmt werden. Das Fachamt möchte diesen Abstimmungsprozess abwarten und hat sich dazu entsprechend noch keine eigene abschließende Meinung gebildet.
Carstensen
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