Antwort auf Große Anfrage der GRÜNE-Fraktion betr. Zweckentfremdung von Wohnungen auf dem Harburger Wohnungsmarkt für Kurzzeitvermietungen
Letzte Beratung: 19.05.2026 Hauptausschuss Ö 4.5
Der gesamtstädtische Wohnungsmarkt ist angespannt. Vielen Menschen fällt es schwer noch geeigneten bezahlbaren Wohnraum zu finden. Daher muss die Bereitstellung von Wohnraum priorisiert werden. Dazu gehört auch sicherzustellen, dass bestehender Wohnraum Mieter*innen zur Verfügung steht und nicht aus wirtschaftlichen Interessen zweckentfremdet wird.
Bei der Zweckentfremdung von Wohnraum ist zwischen zwei rechtlichen Varianten zu differenzieren:
Die dauerhafte Zweckentfremdung, bei der Wohnraum -etwa als Ferienwohnung oder gewerbliche Nutzung- dauerhaft dem regulären Mietwohnungsmarlt entzogen wird. Sofern Wohnraum dauerhaft als Ferienwohnung genutzt wird, stellt dies eine gewerbliche Nutzung dar (vgl. § 13a BauNVO), die im Falle von Wohnraum einer Nutzungsänderung bedarf. Diese sollten vor dem Hintergrund der angespannten Wohnungssituation nur restriktiv erteilt werden. Gleichzeitig sind Zweckentfremdungen zu verfolgen.
Für die kurzzeitige Überlassung von selbstgenutztem Wohnraum an andere Personen, zum Beispiel als Ferienwohnung oder an Monteure, verlangt das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz – HmbWoSchG eine Registrierung zur Vergabe einer Wohnraumschutznummer. Diese ist anzugeben, wenn Wohnraum über digitale Plattformen angeboten wird. Eine Abfrage[1] auf Airbnb nach gesamten Unterkünften mit eigenständigem Check-In findet über 1000 Treffer.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
1. Wie viele dauerhafte Nutzungsänderungen von privatem Wohnraum zu gewerblicher Kurzzeitvermietung wurden seit 2007 genehmigt?
2. Wie viele Wohnungen wurden für die kurzzeitge Wohnraumüberlassung registriert?
3. Welche Kontrollen führt das Bezirksamt mit welcher Häufigkeit gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum durch? Werden dabei auch einschlägige Portale durchsucht? Wie viele Zweckentfremdungen wurden seit 2000 aufgedeckt?
4. Inwiefern sollen die neuen Möglichkeiten zur Abfrage von Daten der Plattformen durch das im Gesetzgebungsverfahren befindliche KVDG[2] und der zugrundeliegenden EU-Verordnung genutzt werden?
[1]file://C:\Users\frakt\Downloads\airbnb.de\s\Harburg--Hamburg\homes?refinement_paths[]=\homes&acp_id=8892a917-b652-47af-8be2-d9a0bfae7ea5&date_picker_type=flexible_dates&search_type=filter_change&flexible_trip_lengths[]=one_week&monthly_start_date=2026-04-01&monthly_length=3&monthly_end_date=2026-07-01&price_filter_input_type=2&channel=EXPLORE&room_types[]=Entire home\apt&selected_filter_order[]=room_types:Entire home\apt&update_selected_filters=false&price_filter_num_nights=5&zoom_level=12&place_id=ChIJI_GqvqGasUcRax9mfPP1r3E&query=Harburg, Hamburg&search_mode=regular_search
[2] https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-durchf%C3%BChrung-einer-verordnung-der-europ%C3%A4ischen-union-zum-datenaustausch/327989
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