22-1800.01

Antwort auf Anfrage der AfD-Fraktion: Soziale Härten beim Rundfunkbeitrag für Wohngeldempfänger im Bezirk Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Im Bezirk Harburg beziehen zahlreiche Haushalte Wohngeld, weil das vorhandene Einkommen nicht ausreicht, um die steigenden Wohnkosten angemessen zu tragen. Diese Haushalte verfügen häufig nur über geringe finanzielle Spielräume und sind in besonderem Maßevon allgemeinen Preissteigerungen bei Miete, Energie, Mobilität und Lebenshaltung betroffen.

Gleichzeitig sind Wohngeldempfänger nach derzeitiger Rechtslage rundfunkbeitragspflichtig, während Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung regelmäßig auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden. Für Betroffene im Wohngeldbezug kann dies zu einer zusätzlichen Belastung führen, obwohl sie wirtschaftlich vielfach knapp oberhalb sozialrechtlicher Anspruchsgrenzen liegen.

Im Einzelfall besteht die Möglichkeit einer Befreiung wegen besonderer Härte. Fraglich ist jedoch, in welchem Umfang Wohngeldhaushalte im Bezirk Harburg über diese Möglichkeit informiert werden und ob die bestehende Regelung in der Praxis soziale Härten wirksam abfedert.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

  1. Wie viele Haushalte im Bezirk Harburg beziehen aktuell Wohngeld?
  2. Wie hat sich die Zahl der Wohngeldhaushalte im Bezirk Harburg in den vergangenen fünf Jahren jeweils Stichtag 31. Dezember entwickelt?
  3. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt darüber vor, wie viele Wohngeldhaushalte im Bezirk Harburg zugleich rundfunkbeitragspflichtig sind?
  4. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt darüber vor, wie viele Wohngeldhaushalte im Bezirk Harburg nach Zahlung des Rundfunkbeitrags nur über Einkommen verfügen, das geringfügig der Anspruchsgrenzen von Leistungen nach SGB II und SGB XII liegt?
  5. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt darüber vor, dass Wohngeldhaushalte durch die Zahlung des Rundfunkbeitrages faktisch schlechter gestellt werden als vergleichbare Haushalte im Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung?
  6. Werden Antragsteller im Wohngeldverfahren im Bezirk Harburg aktiv auf die Möglichkeit einer Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags durch die Härtefallregelung hingewiesen?
  7. Wenn ja, in welcher Form erfolgt dieser Hinweis (schriftlich, mündlich, digital, Merkblatt oder Verweis auf Internetseiten)? Wenn nein, warum nicht?
  8. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über die Zahl der von Wohngeldempfängern aus dem Bezirk gestellten Härtefallanträge nach § 4 Absatz 6 Rundfunkstaatsvertrag in den vergangenen fünf Jahren?
  9. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über die Zahl der bewilligten beziehungsweise abgelehnten Härtefallanträge von Wohngeldempfängern aus dem Bezirk Harburg in den vergangenen fünf Jahren?
  10. Falls hierzu keine Daten vorliegen: Aus welchen Gründen werden entsprechende Daten nicht erhoben oder abgefragt?
Petitum/Beschluss

Beschluss:

Lokalisation Beta

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