Antwort auf Anfrage der AfD-Fraktion: Soziale Härten beim Rundfunkbeitrag für Wohngeldempfänger im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 08.09.2026 Hauptausschuss Ö 6.8
Im Bezirk Harburg beziehen zahlreiche Haushalte Wohngeld, weil das vorhandene Einkommen nicht ausreicht, um die steigenden Wohnkosten angemessen zu tragen. Diese Haushalte verfügen häufig nur über geringe finanzielle Spielräume und sind in besonderem Maßevon allgemeinen Preissteigerungen bei Miete, Energie, Mobilität und Lebenshaltung betroffen.
Gleichzeitig sind Wohngeldempfänger nach derzeitiger Rechtslage rundfunkbeitragspflichtig, während Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung regelmäßig auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden. Für Betroffene im Wohngeldbezug kann dies zu einer zusätzlichen Belastung führen, obwohl sie wirtschaftlich vielfach knapp oberhalb sozialrechtlicher Anspruchsgrenzen liegen.
Im Einzelfall besteht die Möglichkeit einer Befreiung wegen besonderer Härte. Fraglich ist jedoch, in welchem Umfang Wohngeldhaushalte im Bezirk Harburg über diese Möglichkeit informiert werden und ob die bestehende Regelung in der Praxis soziale Härten wirksam abfedert.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
Beschluss:
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