22-0676.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Nachlassgericht Harburg nicht besetzt

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Sachverhalt



Auf der Website des Amtsgerichtes Harburg ist zu lesen:


Nachlassgericht: Bis auf Weiteres nnen keine Sprechzeiten angeboten werden, weder telefonisch noch im Gericht. Bitte falls erforderlich unbedingt einen Termin vereinbaren, da das hiesige Nachlassgericht bis auf weiteres nicht besetzt ist.“


Nach unseren Informationen soll außerdem im Gebäude des Amtsgerichts auf einem Schild darauf hingewiesen werden, dass man sich in Nachlass-Sachen an den zuständigen Notar wenden solle.

Wir fragen die Fachberde:

  1. Aus welchem Grund ist das Nachlassgericht in Harburg bis auf weiteres nicht besetzt?
    a) Seit wann besteht dieser Zustand bereits?
    b) Wie lange wird er anhalten?
  2. Welche Anliegen werden dadurch derzeit im Nachlassgericht nicht bearbeitet?
  3. Auf welcher rechtlichen Grundlage können originäre Aufgaben des Gerichts an Notare übertragen werden?
  4. Um welche Aufgaben handelt es sich im einzelnen; bitte auflisten.
  5. Wieviele Notare sind im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Harburg tätig?
  6. Wurden diese im Vorfeld über diese Handhabung und die damit verbundene administrative Mehraufwand informiert?
    Wenn nein, warum nicht?


  7. a) Das zuständige Nachlassgericht befindet sich am Wohnort des Verstorbenen.
    Ist mit Wohnort der Bezirk oder die Stadt Hamburg gemeint?
    b) Haben Erben von im Bezirk Harburg gemeldeten Verstorbenen unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, mit ihren Anliegen in das Nachlassgericht eines anderen Hamburger Bezirks auszuweichen?
    Wenn ja, welche Bedingungen sind dies?

    Hamburg, am 09.05.2025
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