22-1644.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Entwicklung des Heimfelder Holz

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 19.05.2026 Hauptausschuss Ö 4.14

Sachverhalt



Das Naturschutzgebiet Heimfelder Holz ist nach dem Kauf der letzten 43 Hektar nun komplett in städtischer Hand.

Voraus ging ein jahrelanger Konflikt mit dem ehemaligen Eigentümer über die Nutzung als Kletterpark bzw. über die forstwirtschaftliche Nutzung. Der damalige Eigentümer konnte die Fläche unter anderem durch die Unterschutzstellung des Gebietes im Jahr 2019 kaum noch kostendeckend nutzen.

Vor dem Hintergrund des Kaufs der verbliebenen 43 Hektar im Heimfelder Holz bitten wir die BUKEA um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche jährlichen Folgekosten entstehen künftig durch Pflege, Besucherlenkung und Infrastruktur?
  2. Wie bewertet der Senat rückblickend den Ablauf der Unterschutzstellung im Jahr 2019? Warum wurden Gutachten zu Flora und Fauna erst später nachgereicht und wie konnte das Gebiet ohne vorliegende Gutachten unter Naturschutz gestellt werden?
  3. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um Nutzungskonflikte (z. B. zwischen Naturschutz und Erholung, freilaufenden Hunden, Parcours für Mountainbiker und illegaler Müllentsorgung) zu vermeiden?
  4. Ist geplant, die ausgewiesene Hundeauslauffläche einzuzäunen, um Wildtiere besser vor wildernden Hunden zu schützen?
  5. Welcher Baumbestand liegt in den neu erworbenen 43 Hektar vor und welche forstliche Entwicklung wird angestrebt?
  6. Wie wird die jagdliche Bewirtschaftung der neu erworbenen 43 Hektar erfolgen und ist geplant, den Jagddruck auf Rehwild zu erhöhen?
  7. Welches zusätzliches forstwirtschaftliches Arbeitsvolumen resultiert aus dem Erwerb von 43 Hektar Wald?
  8. In welcher Form wird es in Rahmenzuweisungen bzw. Stellenplänen abgebildet?
  9. Welche Käfer der „Urwaldreliktarten“ sind im NSG Heimfelder Holz anzutreffen und wie wurden sie nachgewiesen? Auf welche Größe wird die Population geschätzt?
  10. Kann bestätigt werden, dass der Abriss des Gebäudes Kuhtrift 7 geplant ist? Wenn ja, wann wird der Abriss voraussichtlich erfolgen?
  11. Wie ist die derzeitige Genehmigungssituation der restlichen Gebäude am Kuhtrift und ist eine Umnutzungsgenehmigung für das ehemalige THW-Gelände ausgesprochen worden?
  12. Welche Entwicklung ist für die restlichen Gebäude am Kuhtrift geplant?

Hamburg, am 09.04.2026



BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende



8. Mai 2026

Die Behörde für Umwelt, Klima Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die o.g. Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-1644, wie folgt:

  1. Welche jährlichen Folgekosten entstehen künftig durch Pflege, Besucherlenkung und Infrastruktur?

Reguläre jährliche Folgekosten entstehen nicht.

Kosten können jedoch bspw. für die Umsetzung von naturschutzfachlichen Aufwertungsmaßnahmen oder die Instandhaltung der Infrastruktur entstehen; diese können aktuell nicht beziffert werden.

  1. Wie bewertet der Senat rückblickend den Ablauf der Unterschutzstellung im Jahr 2019? Warum wurden Gutachten zu Flora und Fauna erst später nachgereicht und wie konnte das Gebiet ohne vorliegende Gutachten unter Naturschutz gestellt werden?

Das Heimfelder Holz wurde 2019 zunächst für zwei Jahre als Naturschutzgebiet einstweilig sichergestellt (vgl. Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung des beabsichtigten Naturschutzgebietes Heimfelder Holz vom 17. Dezember 2019). Hintergrund war der Schutz der ökologisch wertvollen Altbuchen, da umfangreiche Planungen des damaligen Eigentümers für forstwirtschaftliche Eingriffe sowie weitere kommerzielle Nutzungen vorlagen. Durch das Verbot, auf der sichergestellten Fläche waldbauliche Maßnahmen vorzunehmen, wurde das wertvolle Gebiet für den Naturschutz gesichert und vor einer Verschlechterung des Zustands geschützt. Im Jahr 2020 wurden Kartierungen der Biotope und der Artengruppen holzbewohnende Käfer, Vögel und Fledermäuse durchgeführt.

Die Erklärung zum Naturschutzgebiet erfolgte im November 2021 (vgl. Verordnung über das Naturschutzgebiet Heimfelder Holz vom 30. November 2021). Zu diesem Zeitpunkt lagen alle Kartierergebnisse vor.

  1. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um Nutzungskonflikte (z. B. zwischen Naturschutz und Erholung, freilaufenden Hunden, Parcours für Mountainbiker und illegaler Müllentsorgung) zu vermeiden?

Das bestehende Wegenetz kann im bisherigen Rahmen vorerst weiterhin genutzt werden.

Es ist vorgesehen, ein Besucherlenkungskonzept zu beauftragen, das die vorhandene Infrastruktur begutachtet sowie hinsichtlich ggf. vorhandener Nutzungskonflikte optimiert. Zur Besucherinformation und Gebietskontrolle ist der Rangerdienst regelmäßig vor Ort.

  1. Ist geplant, die ausgewiesene Hundeauslauffläche einzuzäunen, um Wildtiere besser vor wildernden Hunden zu schützen?

Nein, nicht vonseiten der BUKEA. Die Zuständigkeit für die Hundeauslauffläche obliegt dem Bezirksamt Harburg.

  1. Welcher Baumbestand liegt in den neu erworbenen 43 Hektar vor und welche forstliche Entwicklung wird angestrebt?

Im nördlichen Bereich der neu erworbenen Fläche dominiert naturnaher Kiefernwald auf trocken-mageren Standorten, kleinflächig auch Fichtenforst. Große Bereiche im Süden der neu erworbenen Fläche sind bereits sehr wertvoll (Wertstufe 7). Sie sind als FFH-Lebensraumtyp (FFH-LRT) 9110 Hainsimsen-Buchenwald sowie FFH-LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald kartiert. In diesem Bereich sind die Buchen größtenteils bereits über 100 Jahre alt.

Der Baumbestand auf den Flächen setzt sich aus Feld-Ahorn, Spitz-Ahorn, Berg-Ahorn, Hänge-Birke, Rotbuche, Faulbaum, Gemeine Fichte, Wald-Kiefer, Vogel-Kirsche, Echte Traubenkirsche, Späte Traubenkirsche, Trauben-Eiche, Stiel-Eiche und Eberesche zusammen.

Das übergeordnete Entwicklungsziel bzw. der Schutzzweck im Heimfelder Holz sind die Erhaltung und Entwicklung eines vielfältigen Lebensraumkomplexes aus Laub-, Misch- und naturnahen Kiefernwäldern mit ihren darin beheimateten artenreichen Lebensgemeinschaften als Ganzes und als Lebensraum für gefährdete und vom Aussterben bedrohte Pflanzen- und Tierarten.

Gemäß diesem Entwicklungsziel werden bei Bedarf kleinflächig Maßnahmen zur Förderung eines naturnahen Laub- und Mischwaldes umgesetzt.

  1. Wie wird die jagdliche Bewirtschaftung der neu erworbenen 43 Hektar erfolgen und ist geplant, den Jagddruck auf Rehwild zu erhöhen?

Die angekauften Waldflächen waren in der Vergangenheit bereits an die Eigenjagd der Revierförsterei Eißendorf angegliedert; somit gibt es keine Veränderung. Eine weitere Erhöhung des Jagddrucks ist derzeit nicht vorgesehen.

  1. Welches zusätzliches forstwirtschaftliches Arbeitsvolumen resultiert aus dem Erwerb von 43 Hektar Wald?

Die Zuständigkeit der neu erworbenen Fläche liegt bei der BUKEA und nicht beim Bezirk, Abt. Forst. Insofern gibt es keine Veränderung im forstwirtschaftlichen Arbeitsvolumen.

  1. In welcher Form wird es in Rahmenzuweisungen bzw. Stellenplänen abgebildet?

Nicht erforderlich, s. Frage 7.

  1. Welche Käfer der „Urwaldreliktarten“ sind im NSG Heimfelder Holz anzutreffen und wie wurden sie nachgewiesen? Auf welche Größe wird die Population geschätzt?

Im Jahr 2020 wurde eine Kartierung der Totholzkäfer beauftragt, die mit den hierfür gängigen Methoden von Gesiebeproben (Streu, Laub, Mulm), Lufteklektoren und Handfängen (Streifkescher, Klopfschirm) durchgeführt wurde. Im Rahmen dieser Untersuchung konnten 440 Käferarten, darunter 284 Holzkäfer, festgestellt werden. Mit den Arten Aeletes atomarius (12 Exemplare) und Allecula rhenana (3 Exemplare) sind zwei Arten den Urwaldreliktarten (hohe Ansprüche an die Qualität und Kontinuität der von ihnen besiedelten Strukturen) zuzuordnen. Die Nachweise der 15 Exemplare sind über das gesamte Naturschutzgebiet verteilt. Da es sich um keine Einzelfunde oder um Funde an Einzelbäumen handelt, wird davon ausgegangen, dass es sich um eine jeweils stabile Population handelt. Wie groß diese tatsächlich ist, kann mit den vorliegenden Daten nicht ausgesagt werden.

  1. Kann bestätigt werden, dass der Abriss des Gebäudes Kuhtrift 7 geplant ist? Wenn ja, wann wird der Abriss voraussichtlich erfolgen?

Perspektivisch sollen alle Gebäude im Naturschutzgebiet abgerissen werden. Eine konkrete Zeitplanung hierfür gibt es noch nicht.

  1. Wie ist die derzeitige Genehmigungssituation der restlichen Gebäude am Kuhtrift und ist eine Umnutzungsgenehmigung für das ehemalige THW-Gelände ausgesprochen worden?

Hierzu liegen der BUKEA, Abteilung Naturschutz, keine Informationen vor.

  1. Welche Entwicklung ist für die restlichen Gebäude am Kuhtrift geplant?

S. Frage 10.

gez. Böhm


f.d.R. Leptien

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