22-0859.01

Antwort Anfrage der SPD-Fraktion betr. Prüfungen nach Assistenzhundeverordnung

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Sachverhalt


Die Assistenzhundeverordnung (AHundV) regelt die Anforderungen an die Eignung als Assistenzhund, die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften sowie die Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfern. Ferner enthält die Verordnung eine Übergangsregelung für heute bereits ausgebildete und geprüfte Assistenzhunde sowie für Assistenzhunde, die sich vor dem 1. Juli 2023 in Ausbildung befinden und bis zum 30. Juni 2024 geprüft werden. Wenn die Ausbildung noch vor dem 1. Juli 2023 begonnen hat, kann die Prüfung auch von einem nicht akkreditierten Prüfer abgenommen werden. Allerdings muss die Prüfung dann qualifiziert gewesen sein. Diese Übergangsfrist ist seit einem Jahr abgeschlossen. Prüfungen für Ausbildungen, die nach dem 1. Juli 2023 begonnen haben, müssen von akkreditierten Prüfern im Sinne des § 30 AHundV abgenommen werden:

Akkreditierung von Prüfern, Einbeziehung von Fachprüfern

(1) Die Zulassung als Prüfer erfolgt auf Antrag bei der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH, wenn die Anforderungen des § 12j Absatz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes erfüllt sind und der Prüfer Fachprüfer bei sich beschäftigt, die über die Sachkundeanforderungen gemäß Anlage 8 dieser Verordnung verfügen.

r alle in Hamburg lebenden Assistenzhunde ist die Sozialbehörde für folgende Anerkennungen zuständig:

1. Anerkennung von Assistenzhunden, deren Ausbildung vor dem 1. Juli 2023 begonnen wurde.

2. Anerkennung von im Ausland ausgebildeten Assistenzhunden.

3. Vergabe von Ausweisen und Abzeichen für Assistenzhunde.

4. Verlängerung oder Rücknahme der Anerkennung.

5. Anerkennung von Assistenzhunden, welche von einem anderen Träger anerkannt wurden.

Nach Ablauf der Übergansfrist scheint es aussichtslos, eine Assistenzhundeprüfung ablegen zu können, da die entsprechend akkreditieren Prüfer:innen schlichtweg nicht zu existieren scheinen. Eine Vielzahl von assistenzbedürftigen Menschen befindet sich in der Notlage, dass ihre Tiere zwar schon ausgebildet sind, mangels Prüfung jedoch nicht anerkannt werden.

Laut Datenbankabfrage bei der Deutsche(n) Akkreditierungsstelle GmbH ist mit der Zertifizierung Bau GmbH bislang erst eine einzige Prüfungsstelle akkreditiert, die jedoch nach eigenen Aussagen keine Prüfungen von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften nach AHundV anbieten kann.

Der Prüfung vorgeschaltet ist die Ausbildung der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft in einer nach AHundV zertifizierten Ausbildungsstätte. Derzeit gibt es keine akkreditierte fachliche Stelle, die Ausbildungsstätten zertifiziert. Ohne Ausbildung der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft in einer zertifizierten Ausbildungsstätte können diese seitens der Zertifizierung Bau nicht geprüft werden.

Dies vorausgeschickt, bitten wir um Beantwortung:

1. Wie läuft der Prozess der Anerkennung als Assistenzhund in Hamburg im Detail ab?

2. Welche Prüfer:innen bzw. Prüfinstitute in Hamburg und näherer Umgebung sind akkreditiert und werden durch das Versorgungsamt Hamburg anerkannt?

3. Falls es keine entsprechend akkreditierten Prüfer:innen in ausreichender Zahl gibt: Welche Alternativen zur Anerkennung als Assistenzhund durch das Versorgungsamt Hamburg existieren?

Petitum/Beschluss

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 28.07.2025

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration nimmt zu der Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 22-0859) wie folgt Stellung:

Bisher ist auf der Bundesebene eine Gesetzesänderung zur Verlängerung der o.g. Prüfungsfrist nicht verabschiedet worden. Es liegen der Sozialbehörde derzeit keine Informationen seitens des Bundes vor, wann die Gesetzesverabschiedung erfolgen wird.

  1. Wie läuft der Prozess der Anerkennung als Assistenzhund in Hamburg im Detail ab?

Die Antragstellenden stellen per Mail (assistenzhunde@soziales.hamburg.de) beim Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung ihres Hundes als Assistenzhund. Einzureichende Unterlagen sind: Prüfungsnachweis; Nachweis über das Datum der Prüfung; Schwerbehindertenausweis oder Bescheid über die Feststellung eines Grades der Behinderung; Lichtbild des Menschen mit Behinderung; Lichtbild des Assistenzhundes; Nachweis über die Haftpflichtversicherung.

Sofern die Ausbildung nach dem 1. März 2023 begonnen hat, sind außerdem ein Nachweis über den Abschluss der Ausbildung nach Anlage 4 AHundV und die Prüfung nach Anlage 6 AHundV vorzulegen. Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen wird geprüft, ob die Voraussetzungen zur Anerkennung erfüllt sind. So dann erhält die antragsstellende Person einen Assistenzhunde Ausweis sowie eine Plakette.

  1. Welche Prüfer:innen bzw. Prüfinstitute in Hamburg und näherer Umgebung sind akkreditiert und werden durch das Versorgungsamt Hamburg anerkannt?

In Hamburg wird als Prüfer bzw. Prüferin anerkannt: Dogs with Jobs e. V. c/o Sina Rademache https://dogs-with-jobs.de/kontakt-2

  1. Falls es keine entsprechend akkreditierten Prüfer:innen in ausreichender Zahl gibt:

Welche Alternativen zur Anerkennung als Assistenzhund durch das Versorgungsamt

Hamburg existieren?

Bis die Gesetzesänderung durch den Bund verabschiedet ist, ist übergangsweise eine Zertifizierung von Assistenzhunden möglich, deren Ausbildung Ausbildungsstätten abgeschlossen wurde, die die Qualitätsanforderungen der Assistenzhundeverordnung erfüllen.

Gez. H. Böhm

F.d.R. Martens

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.