Antrag SPD betr. Wohnungsbauprogramm: Bezirke erhalten 250 Euro pro genehmigte Wohnung
Antrag der Abg. Jürgen Heimath, Claudia Loss, Arend Wiese (SPD) und Fraktion
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat im Juli 2011 einen Vertrag für Hamburg mit den sieben Hamburger Bezirken geschlossen, um gemeinsam den Wohnungsbau anzukurbeln.
Senat und Bezirke strebten im Jahr 2011 an, die Zahl der neugebauten Wohnungen in Hamburg auf 6.000 Wohnungen pro Jahr zu steigern. Ein wichtiger Aspekt in diesem Vertrag ist, dass in Projekten mit Mietwohnungsneubau der sogenannte Drittel-Mix eingehalten werden soll und somit öffentlich geförderte Wohnungen für Haushalte mit mittlerem und geringem Einkommen zur Verfügung stehen sollen.
Als Anreiz erhalten die Bezirksversammlungen von der Freien und Hansestadt Hamburg aus den Förderfonds Bezirke 250 Euro pro genehmigte Wohnung, dabei ist die Ausschüttungsobergrenze für alle Bezirke auf 1,5 Millionen pro Jahr gedeckelt. Werden mehr als 6.000 Wohnungen genehmigt, wird der Ausschüttungsbetrag pro genehmigte Wohnung proportional gekürzt.
Die Zielvorgabe für den Bezirk Harburg lautet, dass jährlich mindestens 700 Wohnungen in Harburg genehmigt werden sollen. Dieses Ziel wurde in den vergangenen Jahren im Bezirk Harburg immer erreicht, sogar übertroffen. Dies ist auf der einen Seite eine erfreuliche Entwicklung, auf der anderen Seite sank aufgrund der Deckelung des Ausschüttungsbetrags die Prämie pro genehmigte Wohnung auf unter 200 Euro, die an die Bezirksversammlung Harburg ausbezahlt wurde.
Aktuell werden in den Bezirken sehr viele Baugenehmigungen erteilt, insbesondere um auch den Flüchtlingen eine Wohnung zur Verfügung zu stellen. Jedoch sinkt der finanzielle Anreiz für die Bezirke, denn der Ausschüttungsbetrag pro genehmigte Wohnung verringert sich dadurch proportional sehr stark. Um die Bezirke bei der Suche nach Flächen noch stärker zu motivieren, soll die Prämie für die Bezirke pro genehmigte Wohnung auf 250 Euro festgesetzt werden; die Ausschüttungsobergrenze für alle Bezirke wird dabei nicht gedeckelt.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Finanzbehörde gem. § 27 BezVG zu bitten, den Bezirken aus den Förderfonds Bezirke pro genehmigte Wohnung 250 Euro auszubezahlen, eine Ausschüttungsobergrenze soll dabei nicht festgesetzt werden.
Jürgen Heimath
SPD-Fraktionsvorsitzender
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