19-1811

Antrag SPD betr. Verkehrsberuhigung durch Baumaßnahmen in der Straße Ostheide in Neugraben

Antrag

Sachverhalt

Die Ostheide gehört zu einer verkehrsberuhigten 30 km/h-Zone, die durch den zunehmenden Quell- und Zielverkehr aufgrund der baulichen Nachverdichtung immer stärker belastet wird. Durch ihre übersichtliche Verkehrsführung lädt sie zu beschleunigtem Fahren ein.

Dieses ist umso gefährlicher, da die Straße ein Schulweg zur Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg ist. Messungen des zuständigen Polizeikommissariats 47 (PK 47) haben zwar bislang keine signifikanten Verstöße dokumentieren können, gleichwohl hat der Antragsteller während einer vor Ort vorgenommenen Erörterung der Sachlage mit zahlreichen Anwohnern der Ostheide und einem Vertreter des PK 47 ergeben, dass innerhalb von rund 40 Minuten zahlreiche Fahrzeuge mit zum Teil überhöhter Geschwindigkeit die Straße befahren. Insbesondere in den Morgen- und Abendstunden wächst die Frequenz der Verstöße nach Angaben der Anwohner deutlich an.

Der Vertreter des PK 47 unterstützt die Forderung nach baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung am Beginn einer Tempo 30-Zone, die zur Einhaltung des Geschwindigkeitsgebots nachhaltig beiträgt und die Wohnqualität in einer Tempo         30-Zone verbessert.

Dies kann nur durch den Einbau von so genannten Fahrbahnnasen oder Fußgängerquerungshilfen vorgenommen werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob der Einbau von Fahrbahnnasen oder

Querungshilfen in der Ostheide in Neugraben möglich ist, um eine nachhaltige Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Straße zu erreichen.

Das Ergebnis ist im Regionalausschuss Süderelbe vorzustellen.

 

Heinz Beeken und Fraktion

 

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.