19-1638

Antrag SPD betr. Prüfung von Seniorenwohnanlagen

Antrag

Sachverhalt

Das Hamburgische Gesetz zur Förderung der Wohn- und Betreuungsqualität älterer, behinderter und auf Betreuung angewiesener Menschen soll die Rechte dieser Menschen als Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsformen im Sinne dieses Gesetzes stärken. Es soll eine Wohn- und Betreuungsqualität sicherstellen, die sich am Normalitätsprinzip orientiert und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht sowie geeignete Rahmenbedingungen für die Erhaltung und Förderung der Gesundheit, Mobilität und Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer schaffen.

 

Jetzt wurde bekannt, dass in Einrichtungen, die unter dieses Gesetz fallen, bis zu 30 Überprüfungen per anno und auch 3 Überprüfungen in der Woche stattfinden oder stattgefunden haben. Die Prüfungen finden beispielsweise seitens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), der Feuerwehr und der zuständigen Aufsichtsbehörde statt.

Die Wohn-Pflege-Aufsicht war beispielsweise an drei Tagen in einer Harburger Einrichtung und hat zwei von acht Prüfbögen überprüft. Dafür musste Personal seitens der Einrichtung abgestellt werden. Bei dieser umfangreichen Prüfung geht zwangsläufig viel Zeit verloren, die eigentlich den Bewohnern zusteht. Außerdem werden viele Fragen vom MDK gestellt. Dabei soll es keine Doppelprüfungen geben. Zudem sollen die Bewohner beobachtet werden. Wohn- und Seniorenbeirat wurden nicht in die Vorbereitung des besagten Prüfverfahrens einbezogen.

 

Petitum/Beschluss

 

 

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, einen Vertreter der  zuständigen Fachbehörde und des MDK in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Integration einzuladen, um zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

 

 

-         Wer prüft Wohn- und Betreuungseinrichtungen älterer, behinderter und auf Betreuung angewiesene Menschen auf welcher Rechtsgrundlage?

-         Sind/werden Prüfungen aufeinander abgestimmt?

-         Wer ist für den derzeit durchgeführten umfangreichen Vortest verantwortlich?

-         Welches Ziel verfolgt dieser?

-         Sollen Verhaltensbeobachtungen durchgeführt werden?

-         Warum ist der Vortest so personalintensiv?

-         Aus welchen Gründen ist der Wohn- und Seniorenbeirat im Vorfeld nicht hinzugezogen worden?

 

 

 

Jürgen Heimath und Fraktion

 

 

 

 

 

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