Antrag SPD betr. Notfallversorgung in Harburg-Notfallpraxis besser ausstatten
Letzte Beratung: 24.02.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 8.34
Die Problematik der Notfallversorgung in Harburg ist bereits durch mehrere Anträge thematisiert worden. Seit der Schließung der Notaufnahme des Krankenhauses Groß-Sand berichten Besucher der Notaufnahme im AK Harburg über sehr lange Wartezeiten. Die Notfallpraxis kann sicherlich Fälle auffangen die ambulant behandelt werden können. Allerdings sind wohl auch oftmals zusätzliche diagnostische Verfahren anzuwenden, für die die Notfallpraxen nicht ausgestattet sind (z.B. Blutentnahme, Sonographie, etc.). Dann müssen Patienten von der Notfallpraxis der Notaufnahme zugewiesen werden.
Durch den Einsatz von Point-of-Care-Testing (POCT, patientennahe Sofortdiagnostik) kann mittels entsprechender Geräte oder Schnelltests innerhalb von Minuten ein Ergebnis vorliegen und eine Entscheidung getroffen werden, ob ein Patient nach Hause entlassen werden kann oder doch stationär behandelt werden soll.
Dies würde einerseits für die Patienten viel Zeit aber andererseits auch durch die Vermeidung einer unnötigen stationären Einweisung Ressourcen sparen. Diese Sofortdiagnostik kann auch meistens im GKV-System entsprechend abgerechnet werden.
Mit Antwort zur Drs. 20-3912 (aus 2018) hat die KV Hamburg damals keine Notwendigkeit der Anschaffung eines Sonographie-Gerätes für die Notfallpraxis Harburg gesehen, da in der Notfallpraxis eine vom Schweregrad der Erkrankung abhängige, ausreichende und zweckmäßige Versorgung des Patienten erfolge, bis eine Behandlung in der nächstmöglichen regulären ambulanten oder stationären Versorgung sichergestellt ist. Zur Erbringung dieses Leistungsumfangs sei der Einsatz eines Sonographie-Gerätes nicht erforderlich.
Allerdings gehören z.B. Sonographiegeräte inzwischen zur Standardausrüstung von Hausarztpraxen und sind neben Blutdruckmessgeräten, Pulsoximeter, und EKG-Geräten in fast jeder vorzufinden. Eine mit Hausarztpraxen vergleichbare Ausstattung der Notfallpraxen – nicht nur im Bezirk Harburg – erscheint zur Entlastung der Notaufnahmen unter den heutigen Bedingungen sinnvoll.
Alternativ sollten zumindest Strukturen geschaffen werden, dass die Notfallpraxen Zugriff aus die im Krankenhaus zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Standarddiagnostik haben. Auch eine Überweisung für eine Röntgen-Diagnostik sollte möglich sein, ohne dass dies einer Einweisung bedarf.
Die Verwaltung wird gebeten sich mit der KV Hamburg und der Leitung der Asklepios Klinik Harburg in Verbindung zu setzen und zu klären,
ob die Ausstattung der Notfallpraxis mit Point of Care Systemen bzw. Schnelltests wie Troponin, D-Dimere, CRP, Blutzucker, bzw. Sonographie-Geräten möglich ist;
ob die Nutzung der im Krankenhaus vorhandenen Strukturen durch die KV-Ärzte möglich ist.
Über das Ergebnis soll im Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion berichtet werden.
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