20-0621

Antrag SPD betr. Gestaltungssatzung für die Harburger Innenstadt

Antrag

Sachverhalt

Antrag der Abgeordneten Dagmar Overbeck (SPD) und Fraktion

 

Um Innenstädten ein eigenes optisches Image zu geben, setzen immer mehr Städte und Gemeinden eine Gestaltungssatzung für zentrale Straßenzüge fest. Nicht nur Städte mit schützenswerten Altbauten wie Lüneburg und Stade, sondern auch Städte wie Braunschweig, Geesthacht oder Plön bedienen sich dieser Verordnungen, um ihre Innenstädte optisch aufzuwerten.

 

Eine Gestaltungssatzung für die Harburger Innenstadt hätte folgende Vorteile:

 

  1.         Alle Nutzer und Mieter in der Harburger Innenstadt unterliegen gleichem Reglement.

 

  1.         Schaufensterdekoration, Nutzung der Flächen vor den Geschäften und Werbung würden nahezu einheitlich gestaltet werden.

 

  1.         Eine gewisse „Ruhe“ entsteht für den Besucher, da alle Geschäfte die gleichen Auflagen in Bezug auf Außenwerbung befolgen müssen.

 

  1.         Insbesondere die Harburger Fußgängerzonen profitieren von dem Gestaltungsanspruch, den alle Ladenmieter gleichermaßen einhalten müssen.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird gebeten, für den Harburger Innenstadtbereich die Möglichkeiten einer Gestaltungssatzung auf der Basis eines moderaten Reglements zu prüfen und im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus darzustellen.

 

Dabei soll insbesondere auch auf das Verfahren zur Erstellung einer solchen Gestaltungssatzung, die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen sowie die hierfür erforderlichen Beteiligungen (Anwohner, Grundeigentümer, Gewerbetreibende etc.) eingegangen und deren Inhalte ergebnisoffen vorgestellt werden.

 

 

Jürgen Heimath

SPD-Fraktionsvorsitzender