20-0192

Antrag SPD betr. Falkengraben als Überschwemmungsgebiet

Antrag

Sachverhalt

Antrag der Abgeordneten Holger Böhm, Arend Wiese (SPD) und Fraktion

 

Am 8.10.2014 wurde seitens der zuständigen Fachbehörden eine Informationsveranstaltung durchgeführt, um Fragen der betroffenen Anwohner zum Thema „Falkengraben als neues Überschwemmungsgebiet“ zu beantworten.

Leider konnten im Zuge der Veranstaltung fachlich nicht alle Einwendungen der anwesenden Bürger beantwortet werden. So wurde der Falkengraben als Gewässer bezeichnet. Dieses ist eine DIN-definierte Begrifflichkeit, die auf den Falkengraben nicht zutrifft. Weiter konnte das Einzugsgebiet für die abzuführenden Niederschlagsmengen nicht definiert werden und es wurde nicht aufgezeigt, wie diese dort angenommenen Niederschlagsmengen in den Falkengraben fließen sollen. Es konnte nicht transparent gemacht werden, wie diese Wassermengen trotz 13 Querungen, die auf 3 km den Falkengraben verengen und damit den Wasserfluss bremsen, in den Überschwemmungsgebieten ankommen sollen. Leider waren viele Folien bei der Veranstaltung nicht lesbar, um zur Klärung einiger Fragen beizutragen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Vertreter der zuständigen Berden kurzfristig in den Regionalausschuss Süderelbe einzuladen, um zu folgenden Themen Stellung zu nehmen:

 

  1. Nach welchen Kriterien wurde speziell der Falkengraben als Überschwemmungsgebiet ausgewählt?
  2. Wurde eine Begehung vor Ort durchgeführt?
  3. Warum wird der Falkengraben als Gewässer bezeichnet (DIN-Norm)?
  4. Welches Einzugsgebiet wurde bei den durch den Falkengraben abzuführenden Niederschlagsmengen angenommen?
  5. Auf welchen Wegen soll das Niederschlagswasser den Falkengraben erreichen?
  6. Welche Wassermengen wurden für den Falkengraben im Bereich Waldfrieden errechnet und ist der Falkengraben in diesem Bereich in der Lage, diese zu transportieren?
  7. Wurden bei den Annahmen der Behörde die diversen Verengungen und Verrohrungen berücksichtigt, die die Transportkapazitäten des Grabens massiv beschränken?
  8. Kann durch Reinigung des Grabens und durch vertretbare Baumaßnahmen verhindert werden, dass der Falkengraben als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen werden muss?

 

Im Sommer gab es ein Starkregenereignis in dem angenommenen Einzugsgebiet des Falkengrabens, das besonders im oberen Teil des Grabens zu Feuerwehreinsätzen führte:

 

  1. Wie weit differieren die angefallen Niederschlagsmengen bei dem Starkregenereignis von den Niederschlagsmengen, die für das Jahrhundertereignis errechnet wurden (l/m²)?
  2. Hatte dieses Starkregenereignis Auswirkungen auf die jetzt ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete?

 

 

Jürgen Heimath

SPD-Fraktionsvorsitzender

 

 

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