21-2282

Antrag SPD betr. Entwicklung der Gewaltkriminalität

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
10.11.2022
28.06.2022
Sachverhalt


 

Unter dem Begriff Gewaltkriminalität werden gewöhnlich Gewaltdelikte wie Mord, Totschlag, gefährliche und schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Beteiligung an einer Schlägerei, Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung, Raubdelikte und mehr, zusammengefasst. Die Zahl der registrierten Gewaltdelikte in Deutschland erreichte 2007 mit rund 218.000 Fällen ihren Höchststand. Das entsprach 265 Fällen pro 100.000 Einwohner. Bis 2021 sank die Häufigkeit um 25 % auf 198. 

 

Verfolgt man jedoch die Berichterstattung der jüngsten Zeit, stellt sich die Frage, wie die Entwicklung im Bezirk Harburg verläuft. Scheinbar wird vermehrt über Gewaltdelikte berichtet. Handelt es sich um eine Entwicklung der Zahl der Straftaten oder ist es ein besonderer Blick der Berichterstattung? Wie wird mit diesem Phänomen umgegangen? Wie ist der Erfolg von Fahndung und Ahndung bei solchen Straftaten? Was wird unternommen, diese bereits im Vorfeld zu verhindern? Gibt es spezifische, regionale Angsträume und was wird unternommen, um den Harburger:innen ein Gefühl von Sicherheit in ihrem Bezirk zu geben? 

Petitum/Beschluss


 

Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter der zuständigen Behörde für Inneres und Sport in den für übergeordnete Fragen der öffentlichen Sicherheit zuständigen Ausschuss für Mobilität und Inneres einzuladen, um über Stand und Entwicklung der Gewaltkriminalität und den Umgang damit zu berichten. Dabei soll insbesondere auf die Fragen in der Sachverhaltsdarstellung im Bezug auf den Bezirk Harburg und dessen Stadtteile und Quartiere eingegangen werden.