20-0725

Antrag Neue Liberale betr. Wo bleibt die Bürgerbeteiligung beim Wohnungsbau?

Antrag

Sachverhalt

 

Antrag der Abgeordneten Kay Wolkau, Isabel Wiest, Barbara Lewy und Fraktion

 

 

2012 wurde vom Hamburger Senat die so genannte „Hamburger Stadtwerkstatt“ eingerichtet (vgl. Drucksache 20/3939).

 

Diese Stadtwerkstatt dient gemäß ihrer offiziellen Zielsetzung der Entwicklung einer neuen Planungskultur in Hamburg durch eine Intensivierung der Information und Partizipation bei Stadtentwicklungsprojekten und Umweltschutzthemen.

 

Als Intensivierung gelten in Bezug auf Bebauungsplanverfahren alle Informations-und Beteiligungsverfahren, die über die formelle, in § 3 und § 4a des Baugesetzbuchs geregelte Bürgerbeteiligung hinausgehen. Um die Einbeziehung von Bürgerinteressen in frühen Planungsphasen zu ermöglichen wurden informelle Beteiligungsverfahren entwickelt, die den formellen Planverfahren vorgeschaltet sind.

 

Ihr Hauptzweck liegt darin, bei Planungsvorhaben, gerade auch im Wohnungsbau, im Konfliktfall zu Lösungen zu kommen, die das gesamtstädtische Interesse, z.B. an einer Steigerung der Fertigstellungszahlen im Wohnungsbau, in einen fairen Ausgleich mit den Interessen der betroffenen Anliegerinnen und Anlieger bringt.

 

Die Chancen einer intensivierten Bürgerbeteiligung liegen vor allem in einer höheren Akzeptanz der in einem transparenten Prozess erzielten Entscheidungen und einer Entlastung der förmlichen Verfahren durch die vorlaufende Klärung von Belangen betroffener Dritter.

 

Da Informationsgrundlagen der Planer durch die Beteiligung erweitert werden, könnten auch die Planungsergebnisse weiter verbessert werden.

 

Dementsprechend wurde auch im „Vertrag für Hamburg“ zwischen dem Senat und den Bezirken vereinbart, dass Wohnbauvorhaben zur Erreichung der Wohnungsbauziele mit den Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt und diskutiert werden sollen. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen  Verfahrensschritten soll die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger regelhaft über die Anwendung weiterer Beteiligungsverfahren wie Informationsveranstaltungen oder Runde Tische erfolgen.

 

In Harburg hat es trotz der hoch gesteckten Ziele der Stadtwertstadt Hamburg nur Einzelprojekte einer intensivierten Bürgerbeteiligung gegeben.

 

Im letzten Stadtplanungsausschuss wurde seitens der Verwaltung auf Nachfrage nochmals bestätigt, dass im Rahmen des derzeit kurz vor der Verabschiedung stehenden Wohnungsbauprogramm 2015 keine Bürgerbeteiligung im Sinne der Hamburger Stadtwerkstatt vorgesehen ist. In Anbetracht des bereits weit fortgeschrittenen Jahres 2015 kann diese Bürgerbeteiligung für das Programm 2015 auch nicht mehr nachgeholt werden.

 

Für die Zukunft muss hier jedoch dringend mehr getan werden.

 

Die Bezirksversammlung Harburg möge beschließen:

 

Die Bezirksverwaltung wird ersucht, im Vorfelde der Aufstellung eines Wohnungsbauprogramm 2016 ein Konzept für eine intensivere Bürgerbeteiligung beim Wohnungsbau in Harburg im Sinne der obig dargelegten „Stadtwerkstatt Hamburg“ zu erstellen.

 

Bei der Konzepterstellung sollen folgende Gesichtspunkte besonders berücksichtigt werden:

 

-          Informationen zu Planungsvorhaben sollen so frühzeitig und umfassend wie möglich

erfolgen. Die Information der Öffentlichkeit soll „niedrigschwellig“ erfolgen, d.h. barrierefrei und zielgruppengerecht sein.

 

-          Transparente Information über die Ausgangslage und die Rahmenbedingungen eines Vorhabens sind anzustreben.

 

-          Alle Bürgerinnen und Bürger sollen sich gleichberechtigt in das Verfahren einbringen können.

 

-          Verfahrensklarheit ist zu gewährleisten. Die Klärung der in einem Verfahren vorhandenen Entscheidungsspielräume und die Klärung, wie und von wem mit den Ergebnissen weiter verfahren wird, sind oberstes Gebot.

 

-          Nachvollziehbarkeit ist sicherzustellen. Alle relevanten Informationen von Projekten, die im Rahmen der Stadtwerkstatt ablaufen, sollen umfassend dokumentiert werden.

 

Über Ergebnisse und Zwischenergebnisse der Konzepterstellung ist im Stadtplanungsausschuss zu berichten.

 

Antrag der Abgeordneten Kay Wolkau, Isabel Wiest, Barbara Lewy und Fraktion

 

Harburg, 07.05.2015

 

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

f. d. R.