20-1215

Antrag Neue Liberale betr. Standards und Transparenz bei Antragsverfahren der Siko und der Lokalen Partnerschaften

Antrag

Sachverhalt

In der Lenkungsgruppe der Sicherheitskonferenz, welche von der Lawaetz-Stiftung koordiniert wird, werden regelmäßig Anträge an den Verfügungsfonds behandelt.

Auch in einer weiteren Untergruppe, den „Lokalen Partnerschaften“ werden Gelder aus Unterstützungs-, Aktions- und Jugendfonds für unterschiedlichste Projekte vergeben.

Die Antragsformulare geben zwar im Wege einer Kurzbeschreibung Auskunft über die zu fördernden Maßnahmen, Zielsetzung, Finanzierung und Kosten, aber sie sagen nahezu nichts über den Antragsteller selbst aus.

 

Häufig sind es Vereine, die nicht allen Entscheidern bekannt sind. Auch werden die Anträge oft sehr kurzfristig präsentiert und die Entscheider können sich nicht ausreichend über die Antragsteller informieren. So kam es vor, dass diese unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes standen oder stehen. Für den Umgang mit solchen Fällen gibt es kein festgelegtes Vorgehen.

 

Mit den Geldern aus diesen Fonds sollte sensibel und verantwortungsbewusst umgegangen werden.

 

Dazu ist es unentbehrlich, dass bei jeder Beantragung u. a. der Vereinszweck, die Dauer des Bestehens, die Verantwortlichen der Vereine, ihre Verfassungstreue und mögliche Zugehörigkeit zu Dachorganisationen transparent und nachvollziehbar für die Entscheider offengelegt werden.

 

Um dies zu gewährleisten, könnte beispielsweise eine im Voraus zu erteilende Unbedenklichkeitserklärung der Abteilung Staatsschutz - auch zu möglichen Dachorganisationen - eine entsprechende schriftliche Erklärung der Vereinsvorsitzenden zur Verfassungstreue und ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregistersehr sehr hilfreich sein.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Anträge sowie Folgeanträge von Antragstellern an die Sicherheitskonferenz und die Lokalen Partnerschaften werden, soweit aus den jeweiligen Gremien heraus Bedenken geäußert werden, solange zurückgestellt, bis eine  ggf. formlose Unbedenklichkeitserklärung der Abteilung Staatsschutz - auch zu möglichen Dachorganisationen – und eine entsprechende schriftliche Erklärung der Vereinsvorsitzenden zur Verfassungstreue vorgelegt wird.

 

  1. Ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister soll zusammen mit den Anträgen mindestens eine Woche vor der Behandlung im jeweiligen Gremium den Entscheidern vorliegen. Sollte diese Frist nicht gewährleistet sein, wird die Befassung entsprechend verschoben.

 

  1. Ein verlässliches Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der geförderten Projekte wird kurzfristig in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Siko erarbeitet.

 

  1. Über die Ergebnisse zu 1. und 2. sowie das festgelegte Verfahren zu 3. wird im Innenausschuss berichtet.

 

 

Antrag der Abgeordneten Isabel Wiest, Kay Wolkau, Barbara Lewy

 

 

Harburg, 07.01.2016

 

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender