20-1268

Antrag Neue Liberale betr. Rüge der Senatsbehörde - Anfragen fristgerecht beantworten!

Antrag

Sachverhalt

 

Gemäß § 27 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)  können mindestens drei Mitglieder der Bezirksversammlung in  Angelegenheiten, die für den Bezirk von Bedeutung sind, deren Erledigung aber nicht in die Zuständigkeit des Bezirksamtes fällt, an die jeweils zuständige Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg eine Anfrage richten.

Gemäß § 27 Abs. 2 BezVG muss die jeweilige Fachbehörde  innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der Fragen die Antwort übermitteln.

Gegen diese Bestimmungen  ist in letzter Zeit wiederholt in erheblichem Umfange verstoßen worden. Bereits im Juni 2015 hatte die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sich fast 3 Wochen mehr Zeit gelassen als vorgesehen, die Anfrage zum Thema „betr. Straße Am Frankenberg - angepasste Geschwindigkeit, Kurvenradien hinterfragen, Status als Hauptverkehrsstraße belegen“  der Neuen Liberalen (Drucksache 20-0639) zu beantworten.

 

Die Anfrage der Neuen Liberalen zum Thema „Mehr Transparenz - Welche Umweltauswirkungen hat der Vollbetrieb des Kraftwerks Moorburg für Harburg?“ (Drucksache 20-1006) vom 12.10.2015 wurde von der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) erst am 14.12.2015 beantwortet, was einer Fristüberschreitung von  3,5 Wochen entspricht. 

 

Auf Nachfrage lautete hier die Begründung, dass kurzfristige Personalengpässe die Ursache seien. 

 

Dies ist jedoch kein Einzelfall. Trotz Nachhakens seitens der Bezirksverwaltung ist eine weitere Anfrage zum Thema „betr. Fragen zu öffentlich-rechtlicher Unterbringung am Neuenfelder  Fährdeich, Flüchtlinge auf Gelände der Sietas Werft“ der Neuen Liberalen (Drucksache 20-1106) vom 11.11.2015- soweit ersichtlich- nach über 12 Wochen bis dato noch  immer nicht beantwortet.  Beteiligte Fachbehörden sind hier wiederum die BUE  und zudem die Behörde für Inneres und Sport(BIS) sowie die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI).

 

Ein solches wiederholtes und erhebliches Überschreiten der Fristen ist völlig inakzeptabel und stellt eine Missachtung der Rechte der Bezirksversammlung dar.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

1.) Die zuständigen Fachbehörden werden aufgefordert, die Anfrage zum Thema betr. Fragen zu öffentlich-rechtlicher Unterbringung am Neuenfelder hrdeich, Flüchtlinge auf Gende der Sietas Werft“ (Drucksache 20-1106) vom 11.11.2015 zeitnah und vollständig zu beantworten.

 

2.) Die Bezirksversammlung rügt die schleppende und rechtswidrige Verwaltungspraxis der Fachbehörden, insbesondere der Behörde für Energie und Umwelt (BUE), Anfragen nach § 27 BezVG wiederholt erst deutlich verspätet beantwortet zu haben.

 

Antrag der Abgeordneten Kay Wolkau, Isabel Wiest, Barbara Lewy,

 

 

Harburg, 04.02.2016

 

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

f. d. R.