Antrag Neue Liberale betr. Personalbemessung Grundsicherungsamt
Antrag der Abgeordneten Isabel Wiest, Barbara Lewy, Kay Wolkau, Anna-Lena Bahl
Im Bereich Grundsicherung gibt es ein nicht mehr aktuelles Personalfeststellungsverfahren der Bezirksämter, welches von der Finanzbehörde nicht verwendet bzw. anerkannt wird. Nach diesem Bemessungssystem ergäbe sich nach Aussage der Harburger Verwaltung derzeit ein Mehrbedarf von 5 vollzeitäqivalenten Stellen. Dies allein schon bedingt durch die Erhöhung der Fallzahlen, noch ohne Berücksichtigung qualitativer Aufgabenveränderungen z.B. durch das Bildungs- und Teilhabepaket.
Durch den Flüchtlingszuzug wird sich die Bedarfslage weiter verändern. Im Jahr 2015 werden in Harburg etwa 1200 Personen aus der ZEA in die öffentlich-rechtliche Unterbringung wechseln. Da die Fallzahlen nach der Drs. 20/12697 mit der Zahl der Personen praxis- und erfahrungsgemäß im Verhältnis 1:1,64 gleichzusetzen ist, ergeben sich daraus 800 zusätzliche Fälle und ein Mehrbedarf von weiteren 4 Stellen.
Die Personalbemessung des Grundsicherungsamtes in Harburg liegt somit möglicherweise mit 9 Stellen unterhalb des zu erwartenden Bedarfs.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, einen Referenten der Finanzbehörde, sowie einen leitenden und einen personalverantwortlichen Mitarbeiter des Grundsicherungsamts in den Ausschuss Soziales, Bildung und Integration einzuladen, mit der Bitte zu erläutern, wie der jetzigen und der zu erwartenden Bedarfslage personell entsprochen wird/werden kann, welche Stellen ausgeschrieben, geschaffen und besetzt werden, für welchen Zeitraum und welche Mittel der Bezirk Harburg dafür zugewiesen bekommt.
Harburg, 05.03.2015
Kay Wolkau
Fraktionsvorsitzender
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