20-1266

Antrag Neue Liberale betr. Mehr Demokratische Kultur I - Opposition muss bei Architektenwettbewerben, Gutachterverfahren, Jurys und Begleitgruppent stets angemessen beteiligt werden.

Antrag

Sachverhalt

 

In jüngster Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass den Oppositionsfraktionen in der Bezirksversammlung die Partizipation an Gremien versagt wurde, wo grundsätzlich eine Beteiligung der Bezirksversammlung vorgesehen ist. 

So gab es am 04.01.2016 eine Diskussion im Stadtplanungsausschuss darüber, in welchem Umfang die Fraktionen stimmberechtigte Vertreter im Rahmen des konkurrierenden  Gutachterverfahren Seevepassage benennen dürfen.

Im Ergebnis haben CDU und SPD mit ihrer eigenen Mehrheit durchgesetzt, dass nur sie selbst jeweils einen Vertreter in das Gremium entsenden, während lediglich zwei der vier Oppositionsfraktionen einen Stellvertreter benennen konnten. Selbst über das  Anwesenheitsrecht eines Vertreters der insoweit gar nicht berücksichtigten Fraktionen und Einzelabgeordneten gab es kontroverse Diskussionen.

In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 18.01.2016 wiederholte sich ein ähnliches Szenario gleich in zwei Fällen. Sowohl bei den Benennung von Teilnehmern am Preisgericht beim Wettbewerbsverfahrens für die Kindertagesstätte im Neubaugebiet Vogelkamp Neugraben als auch bei der Benennung von Teilnehmern am Preisgericht für das Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 67 weigerten sich die Vertreter der Großen  Koalition im Ergebnis, auch Vertreter der Opposition angemessen zu beteiligen. 

CDU und SPD setzten wiederum mit ihrer eigenen Mehrheit jeweils ihre eigenen stimmberechtigten Vertreter durch, während die Opposition gänzlich unberücksichtigt blieb.

Ein solches Vorgehen ist undemokratisch und beschränkt die Arbeit der Opposition in bedenklicher Weise. Gerade in Zeiten so genannter „großer Koalitionen“- wie derzeit im Bezirk Harburg-  wo die jeweils größten Fraktionen  zusammenarbeiten,  ist das Wechselspiel zwischen Regierungsmehrheit und Opposition ohnehin beeinträchtigt.

Die Mehrheitsfraktionen haben dann im Sinne einer demokratischen Teilhabe alles zu unterlassen, was die Mitwirkungsmöglichkeiten  kleinerer Oppositionsfraktionen in ihrer Mitwirkung an Entscheidungen weiter schwächt.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

1.) Soweit bei Architektenwettbewerben, Gutachterverfahren, Preisgerichten , Jurys und Begleitgruppen, die Teilnahme von Vertretern der Bezirksversammlung vorgesehen ist, werden alle Fraktionen grundsätzlich mit wenigstens einem Vertreter oder einem Stellvertreter becksichtigt. Es ist sicherzustellen, dass alle Fraktionen mindestens mit einem Vertreter ohne Stimmrecht, jedoch mit ausdrücklich beratender Funktion repräsentiert sind. 

 

2.) Einzelabgeordneten soll in allen obig genannten Gremien wenigstens ein Anwesenheits- und Rederecht zugestanden werden.

 

 

Antrag der Abgeordneten Kay Wolkau, Isabel Wiest, Barbara Lewy

 

 

Harburg, 04.02.2016

 

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

f. d. R.