20-0809

Antrag Neue Liberale betr. Gezieltere und kontrollierte Förderung des Radverkehrs in Harburg

Antrag

Sachverhalt

 

Die Bezirksverwaltung hat auf die Kleine Anfrage der Neuen Liberalen zum Radweg am Striepenweg (Drs. 20-0748) geantwortet, es sei aus Sicht der Bezirksverwaltung allein schon aufgrund der Verkehrssicherungspflicht immer im Einzelfall zu entscheiden, welche bauliche Maßnahme im Zusammenhang mit dem Radverkehr zu treffen ist.

 

In Anbetracht der wenigen baulichen Maßnahmen zu Gunsten des Radverkehrs in Harburg hat eine solche Einzelfallentscheidung damit eine hohe politische Bedeutung für die Radverkehrsförderung, da in der Bezirksverwaltung weder eine zuständige Person vorhanden ist, die ausschließlich mit den Belangen des Radverkehr betraut ist, noch bis dato hinreichende Finanzmittel zur Förderung des Radverkehrs zur Verfügung stehen.

 

Die bekanntesten Beispiele für eine fragwürdige Förderung des Radverkehrs in Harburg sind der Striepenweg und die Heimfelder Straße.

 

Am Striepenweg wurden innerhalb einer bestehenden Tempo-30-Zone für ca. 298.000 € alte, zu schmale und nicht mehr gut erhaltene Radwege erneuert bzw. ausgebaut, während 2012 an der Heimfelder Straße, wo Tempo 50 gilt, ein gut erhaltener Radweg (keineswegs desolater Radweg, wie die Bezirksverwaltung meint) für 80.000 € ersatzlos abgebaut wurde.

 

Anders als die Bezirksverwaltung in ihrer Antwort auf die obig zitierte Anfrage behauptet, war der Verkehrsausschuss seinerzeit vorher nicht über den Abbau des Radwegs an der Heimfelder Straße informiert.

 

Was die Maßnahmen am Striepenweg anbelangt, so fällt auf, dass die Verwaltung in ihrer Antwort angibt, mit den baulichen Maßnahmen bereits 2013 begonnen zu haben, aber erst seit Juni 2014 die entsprechende Bauliste dem Fachausschuss regelmäßig vorgelegt hat.

 

Schon nach dem Vortrag der Verwaltung ist insoweit von einem Informationsdefizit der Fraktionen auszugehen.

 

Die Vorlage einer langen Liste von Baumaßnahmen untern denen sich die Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs quasi versteckte, ist darüber hinaus offenbar ungeeignet, angemessen über entsprechende Vorhaben der Verwaltung zu informieren. Dies gilt unabhängig davon, wann die Verwaltung eine solche Liste jeweils vorgelegt haben will.

 

Vor dem Hintergrund knapper Personalressourcen und Mittel zur Förderung des Radverkehrs in Harburg sollte der zuständige Fachausschuss stets umfassend über etwaige geplante Maßnahmen informiert werden.

 

Nur auf diese Weise können konsequent Fälle vermieden werden, in denen die Bezirkspolitik erst im Nachhinein erfährt, welche baulichen Maßnahmen an Radwegen aus welchen Gründen mit welchem Mitteleinsatz getroffen wurden.

Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel zur Förderung des Radverkehrs müssen jedenfalls stets für sinnvollere Maßnahmen eingesetzt werden als in den obig bezeichneten Beispielen Striepenweg und Heimfelder Straße.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Der Bezirksverwaltung wird gebeten,

 

  1. über jede beabsichtigte Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs und jede bauliche  Maßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Veränderung der Radverkehrsführung steht, im Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr rechtzeitig und ausführlich zu berichten.

 

  1. für jede unter 1. bezeichnete Maßnahme die Zustimmung des Fachausschusses einzuholen.

 

 

Antrag der Abgeordneten Kay Wolkau, Isabel Wiest und Fraktion

 

 

Harburg, 04.06.2015

 

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender