Antrag Neue Liberale betr. Erstmalig endgültig herzustellende Straßen (eeh-Straßen) in Harburg auf den Prüfstand
Antrag der Abgeordneten Isabel Wiest und Fraktion
Im Bezirk Harburg sollen in den kommenden Jahren 70 Straßen, besonders kleine Anliegerstraßen, erstmalig endgültig hergestellt werden.
Die ersten vorgestellten Planungen werden von vielen Anwohnern bereits kritisiert. Sie vertreten die Ansicht, die Planungen seien u.a. nicht wirtschaftlich, würden die Situation vor Ort nur marginal verändern oder trügen den örtlichen Gegebenheiten nicht genug Rechnung.
Anders als der bisher gestellte Antrag 20-0430, welcher eine Gesetzesänderung zum Ziel hat, setzt dieser Antrag an einer Überprüfung der gesetzlich bereits möglichen und somit ggf. bestehenden Abrechnungsmöglichkeiten, unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots, der Verhältnismäßigkeit und unter Wahrung der örtlichen Gegebenheiten, an.
Es soll geprüft werden, inwieweit die rechtlichen Möglichkeiten im jeweils konkreten Fall überhaupt ausgeschöpft wurden, wie bspw. die Möglichkeit nach § 133 II BauGB, Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag zu verlangen oder Teilabschnitte der Straßen abzurechnen.
Es soll weiterhin geprüft werden, welche wirtschaftlich und baulich sinnvollen Mindestmaßnahmen möglich sind, um eine abrechnungsfähige, aber moderate und tragbare Beitragspflicht auszulösen.
Ebenso soll ermittelt werden, inwieweit die gem. § 45 I Nr. 4 HWG für die Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands maßgeblichen Einrichtungen für Entwässerung und Beleuchtung bereits bestehen und welche Maßnahmen eventuell zu deren Verbesserung kostenschonend ergriffen werden können, wie etwa das Setzen von Fahrbahnbegrenzungen, das Auskoffern und Ausmauern von Entwässerungsgräben, das Fräsen von verrohrten Regensielen und das Absenken von Entwässerungstrummen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, zeitnah, auf jedem Fall vor Beginn der jeweils für 2015 und 2016 vorgesehenen baulichen Ausbaumaßnahmen von Bezirksstraßen in Harburg (eeh-Straßen) einen Referenten der Finanzbehörde, sowie einen Vertreter der Abteilung Tiefbau in den Verkehrsausschuss einzuladen, damit über die (oben nicht abschließend dargestellten) derzeitig bestehenden rechtlichen Möglichkeiten und ihr Ergebnis im Einzelfall informiert wird. Der Bericht sollte dabei auch und insbesondere auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit und die örtlichen Verhältnisse bei jeder einzelnen vorgesehenen Ausbaumaßnahme eingehen.
Harburg, 05.03.2015
Kay Wolkau
Fraktionsvorsitzender
f. d. R.
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