Antrag Neue Liberale betr. Betrieb des Freibades Neugraben sofort und dauerhaft sichern
Antrag der Abgeordneten Kay Wolkau, Isabel Wiest, Barbara Lewy
Das Freibad Neugraben erfüllt als kleines Stadtteilfreibad für den Raum Neuwiedenthal eine wichtige soziale Funktion. Besonders für Kinder, deren Eltern nicht das Geld haben im Sommer zu verreisen oder mal eben an die See zu fahren, ist dieses Freibad ein Segen.
Mit viel Mühe und politischen Anstrengungen seitens der Harburger Bezirksversammlung konnte der Betrieb des Freibads Neugraben, das über 25 Jahre in gemeinnütziger Trägerschaft war, aufrechterhalten werden.
Seit 2013 wird das Freibad von der Bäderland GmbH grundsätzlich zu den dort üblichen Konditionen betrieben. Die Finanzierung des Freibades erfolgte bis dato aus Mitteln des Quartiersfonds. Diese Finanzmittel erhielt die Bäderland GmbH in Form einer Zuwendung über das Bezirksamt Harburg.
Die Förderung des Freibades aus dem Quartiersfond ist lediglich bis einschließlich 2015 gesichert. Mit Ablauf der Badesaison 2015 gilt es nun, für die Fortführung des Badebetriebes in der Zukunft zu sorgen.
Da die Große Koalition im Bezirk sich im Oktober einem Bekenntnis zum Freibad Neugraben verweigert und auch einen Bericht im Fachausschuss über den derzeitigen Sachstand rund um das Freibad nicht zulassen wollte, gilt es nun, unmittelbar den Fortbestand des Freibads zu sichern.
Zwar hat der Bezirksamtsleiter in der letzten Sitzung der Bezirksversammlung erklärt, es würden auch für 2016 genügend Mittel aus dem Quartiersfond zur Verfügung stehen, mit denen die Bezirksversammlung den Betrieb des Freibads für 2016 sichern könnte. Tatsächlich sind bis dato jedoch keine Mittel bewilligt worden. Zugleich sehen wir auch die Fachbehörde in der Pflicht einen höheren Anteil an den Kosten zu übernehmen als bisher.
Für den Betrieb des Freibades 2015 kalkulierte Bäderland einen Mittelbedarf von 105.000 Euro, 90.000 Euro davon beantragte Bäderland als Zuwendung des Bezirks Harburg.
Die Betriebskosten setzen sich zusammen aus Personalausgaben 60.000 Euro, Sach- und Veranstaltungsausgaben 45.000 Euro und Einnahmen/Eigenmittel 15.000 Euro.
Es ist nicht vertretbar, dass der Bezirk bzw. die Bezirksversammlung mit ihren knappen Mitteln dauerhaft diese Summe allein aufbringen muss.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.