Antrag Neue Liberale betr. Bebauungsplanverfahren Neuland 23 (Neuländer Straße) - Wertgutachter befragen
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Neuland 23 hat vom 7. Januar bis 9. Februar 2015 stattgefunden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegungen sind 21 Stellungnahmen sowohl zum B-Planentwurf als auch zur FNP-Änderung eingegangen, die angeblich nicht berücksichtigt werden konnten.
Im Zuge der B-Plan Änderung Neuland 23 wurde auch das angrenzende Wohngebiet in seiner bis dato Eigenschaft als reines Wohngebiet, zu einem allgemeinen Wohngebiet herabgestuft. Dadurch verliert das Wohngebiet, das bis vor den Planungen an ökologische Ausgleichsflächen grenzte, zusätzlich an Qualität und Schutz vor Emissionen und daher möglicherweise an Wert.
Ein Wertverlust sei laut der Betrachtung der Einwendungen nicht feststellbar. Ein Eingriff in grundgesetzlich geschützte Eigentumsrechte sei in dem Heraufstufen angeblich nicht zu sehen. Auch wurde der Gebietserhaltungsanspruch in der Betrachtung der Einwendungen nicht untersucht. Sollte ein Wertverlust nun eintreten, was zu befürchten ist, würde durchaus in die grundgesetzlich geschützte Eigentumsposition der Anwohner eingegriffen. Die Abwägung wäre fehlerhaft.
Ziel des Antrages soll es sein, die zu erwartende Wertentwicklung der Häuser im Wendtsweg, Fuldastieg, Weserstieg, am Neuländer Weg und Wohlersweg, bedingt durch die Änderung der Wohngebietsart, sowie die Ausweisung von Neuland 23 als Industriegebiets gutachterlich und unabhängig untersuchen zu lassen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Antrag der Abgeordneten Isabel Wiest, Kay Wolkau, Barbara Lewy
Harburg, 07.01.2016
Kay Wolkau
Fraktionsvorsitzender