20-1213

Antrag Neue Liberale betr. Bebauungsplanverfahren Neuland 23 (Neuländer Straße) - Rechtssicherheit für den Zustand der umliegenden Häuser - Unabhängige Beweissicherungsgutachten des Zustandes der Nachbarbebauung vor Baubeginn sicherstellen

Antrag

Sachverhalt

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Neuland 23 gaben Vertreter der Hamburgischen Gesellschaft für Wirtschaftsförderung GmbH, der Projektrealisierungsgesellschaft und des Realisierungsträgers am 2.11.2015 im Stadtplanungsausschuss einen Sachstandsbericht, u. a. zur technischen Planung, ab.

Da sich die hydrologischen Bedingungen in dem Gesamtgebiet durch die Aufschüttung von 540.000 m³ Sand auf einer Fläche von 270.000 m² in einer Höhe von 2 m verändern werden, befürchten Anwohner negative Auswirkungen auf die Baukörper ihrer zum Teil sehr alten Häuser, die mitunter pfahlgegründet sind, oder Streifenfundamente aufweisen.

 

Im Ausschuss wurde von einer Bautätigkeit von 3,5 Jahren ausgegangen. Täglich sollen zudem 1700 m³ Sand in 700 LKW bewegt werden. Es sind also auch baubedingte Erschütterungen zu befürchten, die sich im weichen Boden des Moores anders auswirken, als auf festem Gestein. Auf mehrmalige Nachfrage von Abgeordneten zeigten sich die Vortragenden bereit, ein Beweissicherungsverfahren für die Häuser der Anwohner durchzuführen. Dies geschah aber nur mündlich.

 

Ziel des Antrages soll es sein, Rechtssicherheit für die Betroffenen Anwohner zu schaffen. Dafür ist unbedingt eine verbindliche schriftliche Erklärung der Verantwortlichen hinsichtlich der technischen Einzelheiten des Beweissicherungsverfahrens abzugeben. Dieses soll u. a. Frühzeitigkeit, und Unabhängigkeit/Unparteilichkeit des Verfahrens vor, während und auch über die Bauphase hinaus sicherstellen.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, zeitnah einen verantwortlichen Vertreter in den Stadtplanungsausschusses einzuladen, um nun verbindlich über das avisierte Beweissicherungsverfahren zu berichten. Wahlweise kann der Bericht auch schriftlich erfolgen. Er ist dann nach Eingang im Stadtplanungsausschuss zu behandeln.

 

Der Bericht soll insbesondere Auskunft geben, über die konkrete Beauftragung, wie die Unabhängigkeit des Auftragnehmers sichergestellt wird, die beauftragte Firma selbst, den avisierten Beginn des Beweissicherungsverfahrens, die Art und Weise der Durchführung, sowie die Dauer desselben und die Kontaktdaten der Ansprechpartner für die Anwohner. Ebenso soll schriftlich sichergestellt werden, dass die Anwohner auf die erhobenen Daten zu ihrem Eigentum vollen Zugriff haben.

 

 

Antrag der Abgeordneten Isabel Wiest, Barbara Lewy, Kay Wolkau

 

 

Harburg, 07.01.2016

 

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender