Antrag Matthias Arft (AfD) und Ulf Bischoff (AfD): Versorgungssicherheit gewährleisten - Atomkraftwerke am Netz lassen
Letzte Beratung: 27.09.2022 Bezirksversammlung Harburg Ö 13
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verplichtet mit § 36 in Verbindung mit der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) zur jederzeitigen Sicherstellung der Versorgung der Haushalte mit Elektrizität.
Die Energieversorgung Deutschlands ist gegenwärtig durch verschiedene Maßnahmen bedingt durch den Überfall Russlands auf die Ukraine gefährdet.
Die erneuerbaren Energien sind derzeit nicht in der Lage, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Ebensowenig können sie zur Netzstabilität beitragen.
Es sind jetzt in Deutschland alle verfügbaren Ressourcen gefordert, um die Versorgungssicherheit mit Elektrizität zu gewährleisten. Die in Deutschland noch am Netz befindlichen Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 gehören zu den sichersten weltweit. Weder haben sie das Ende ihrer geplanten Laufzeit von ca. 40 Jahren noch das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht.
Die Kernkraftwerke Gundremmingen C, Brokdorf und Grohnde gingen zum 31. Dezember 2021 vom Netz. Es fehlt damit eine Leistung von 4.114 MW, die problemlos wieder an das Netz gehen können. Der Weiterbetrieb ist nur eine Frage des politischen Willens, wie der TÜV-Chef Joachim Bühler bestätigte.
In der deutschen Bevölkerung gibt es inzwischen eine Mehrheit von 80 Prozent, die sich für einen vorübergehenden Weiterbetrieb der Kernkraftwerke ausspricht.
Es geht zunächst vor allem um die sichere und bezahlbare Energieversorgung Deutschlands im kommenden Winter und den nächsten Jahren. Die Versorgungssicherheit hat Vorrang vor allen anderen Erwägungen.
Das Bezirksamt setzt sich beim Senat dafür ein, dass der Senat sich bei der Bundesregierung und auf Ebene des Bundesrates dafür einsetzt, dass
1. die Laufzeit der deutschen Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim über den 31.12.2022 hinaus verlängert wird
und
2. Maßnahmen getroffen werden, dass alle verfügbaren Kernkraftwerke reaktiviert werden können.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.