20-0353

Antrag Grüne betr. Standortsuche für öffentlich-rechtliche Unterbringung in die Verantwortung der Bezirke!

Antrag

Sachverhalt

Die Entscheidung über Standorte für die Öffentlich-rechtliche Unterbringung ist heute beim Senat zentralisiert. Die Bezirke dürfen sich nur im Rahmen von Anhörungen äußern, wenn die Entscheidung längst gefallen ist. Die Bezirksverwaltung ist aber angewiesen, Standorte zu benennen, über deren Eignung dann die BASFI ohne jegliche Sensibilität für soziale Strukturen vor Ort und ohne Kenntnisse stadtplanerischer Rahmenbedingungen nach Gutsherrenart entscheidet. Der von der BASFI eingesetzte Projektentwickler „Fördern und Wohnen“ zeichnet sich durch bisher in Hamburg kaum gekannten Dilettantismus bei der Realisierung der vergleichsweise einfachen Projekte aus. In den Quartieren, die die Flüchtlinge aufnehmen sollen, hat er dadurch insbesondere das Vertrauen der Bewohner in Senat und Bezirksverwaltung, dass bei Standortentscheidungen auf sie Rücksicht genommen wird, nachhaltig zerstört.

 

So wurden beispielsweise die folgenden Fehlentscheidungen getroffen:

 

-          In Bostelbek ließ F+W im Winter 2013/2014 entgegen der Auflagen der Fällgenehmigung Bäume fällen und erklärte dann, aus Personalmangel erst im Sommer 2015 die Pavillions aufstellen zu können.

-          Von der Bezirksverwaltung als gerade für eine mögliche Integration der Flüchtlinge geeignet eingestufte Standorte für öffentlich-rechtliche Unterbringung in Hausbruch und Sinstorf wurden von der BASFI abgelehnt oder werden nicht vorrangig verfolgt.

-          Stattdessen sollen in einem sozial labilen Umfeld um den Harburger Bahnhof weit über 1000 Flüchtlinge in ZEA und ÖRU untergebracht werden. Die 150 Bewohner der Siedlung Wetternstraße fühlen sich als Minderheit und können so keine Integrationsleistungen erbringen.

-          Im Harburger Binnenhafen sollen die noch wenigen neuen Bewohner in die Minderheit gegenüber Flüchtlingen geraten. Die Unterbringung auf einem Wohncontainerschiff im Stil der „Bibi Altona“ erschwert die Integration und ist sowohl für die Flüchtlinge als auch für die Binnenhafenbewohner und Investoren abschreckend

-          Die Konflikte, die durch diese Fehlentscheidungen vor Ort entstehen, müssen die Bezirke austragen. Daher sollten sie auch die Verantwortung für Standortentscheidungen übernehmen. Es geht nicht darum, die Zahl der öffentlich-rechtlich unterzubringenden Personen zu reduzieren, sondern öffentlich-rechtliche Unterbringung sozial verträglicher zu gestalten – insbesondere im Hinblick auf die vorgegebenen Strukturen vor Ort. Nur so kann Integration gelingen!

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der BASFI und der BIS in Verhandlungen über einen Kontrakt mit folgendem Inhalt zu treten:

 

  1. Für jeden Bezirk soll ein möglichst einfacher und nachvollziehbarer Schlüssel festgelegt werden, der definiert, wie viel Prozent der in Hamburg öffentlich-rechtlich unterzubringenden Personen in dem jeweiligen Bezirk versorgt werden sollen (inkl. Zentrale Erstaufnahme). Kriterien dafür sind mindestens Einwohnerzahl und Fläche, gegebenenfalls auch die Sozialstruktur.

 

  1. Vorhandene Unterkünfte in ÖRU und ZEA werden auf den Schlüssel angerechnet.

 

  1. Die gesamte Zahl der öffentlich-rechtlich unterzubringenden Personen wird im Kontrakt nicht definiert, da sie sich auch kaum steuern lässt.

 

  1. Der Bezirk bestimmt in eigener Verantwortung, an welchen Stellen im Bezirk und in welcher Größe, Einrichtungen der ÖRU und ZEA entstehen sollen.

 

  1. Den Fachbehörden sollen vom Bezirk 20% mehr Flächen angeboten werden als erforderlich wären, damit BASFI und BIS die Möglichkeit haben, aus ihrer Sicht ungeeignete Flächen oder Gebäude bedingt abzulehnen.

 

  1. Für Bezirke, die keinen entsprechenden Kontrakt mit den Fachbehörden abschließen wollen, soll es beim bisherigen Verfahren bleiben.

 

  1. Der Betrieb der Unterkünfte bleibt wie bisher in der Verantwortung von BASFI und BIS.

 

 

Antrag der Abgeordneten Britta Herrmann und GRÜNE-Fraktion

 

 

 

 

Harburg, 08.01.2015

 

Britta Herrmann

GRÜNE-Fraktionsvorsitzende

 

 

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