20-0613

Antrag Grüne betr. Kostenloses WLAN für die öffentlichen Wartebereiche zur Verbesserung des Kundenservices

Antrag

Sachverhalt

In Wartebereichen vertreiben sich Besucher und Kunden die Zeit zunehmend mit ihren Smartphones. Zudem gilt gerade für Ämter und Behörden, dass wichtige Informationen zu Abläufen, Anträgen und Ähnlichem zunehmend im Internet zu finden sind. Zur Verbesserung des Kundenservice und zur Überbrückung von Wartezeiten ist es deshalb heutzutage für Ämter und Behörden von großem Vorteil, in ihren Wartebereichen öffentlich nutzbare WLAN-Hotspots einzurichten.

Selbstverständlich hat es höchste Priorität, dass die behördeninternen Netzwerkverbindungen sicher vor unberechtigtem Zugriff bleiben. Aus diesem Grund bietet es sich an, für die öffentliche Nutzung einen eigenen Internetanschluss legen zu lassen, der vom Behördennetzwerk vollständig getrennt ist. Ein solcher Anschluss von den aus dem Privatkundenmarkt bekannten Betreibern ist mit Daten-Flatrate und ausreichenden Geschwindigkeiten schon zu monatlichen Kosten ab etwa 30 Euro realisierbar.

Natürlich dürfen auch Aspekte der Haftung nicht außer Acht gelassen werden. Diese sind insbesondere mit der sogenannten „Störerhaftung“ verbunden, welche Rechtsunsicherheit mit sich bringt. Nach dem in Deutschland gültigen Prinzip der Störerhaftung würde nämlich der Anschlussbetreiber zur juristischen Verantwortung gezogen, wenn Dritte über einen öffentlich angebotenen Internetzugang illegale Angebote abrufen oder gar ins Netz einstellen. Das Spektrum solcher problematischen Inhalte reicht von Raubkopien über illegale Arten von Pornografie bis hin zu politisch radikalen Aussagen und Webseiten. Selbstverständlich gilt die Störerhaftung auch dann, wenn eine öffentliche Institution als Anschlussbetreiber auftritt.

Erfreulicherweise lassen sich die geschilderten Probleme durch technische Lösungen umschiffen. Bei typischen Endkunden-Internetanschlüssen bietet sich insbesondere der Einsatz eines Internet-Routers (also Internet-Zugangsgeräts) an, der über die Funktion „WLAN-Gastzugang“ verfügt. Dabei erzeugt der WLAN-Router ein eigenes Funknetz, das ausschließlich der Nutzung durch Gäste beziehungsweise Kunden oder Besucher dient und über individuell anpassbare Filterfunktionen die Internet-Nutzung im Sinne des Betreibers beschränkt. Um die haftungsrechtlichen Risiken zu begrenzen, lässt sich solch ein Gastnetz so konfigurieren, dass seinen Nutzern nur bestimmte Internet-Funktionen wie etwa der Zugriff auf eMail-Server und ausgewählte Webdienste zur Verfügung stehen. Potenziell problematische Funktionen wie Downloads oder Uploads lassen sich hingegen komplett sperren.

Um darüber hinaus den Zugriff auf verbotene Inhalte im Web zu verhindern, stehen weitere, konfigurierbare Filterfunktionen zur Verfügung. Typischerweise basieren diese auf „Whitelists“ oder „Blacklists“. Beim Prinzip „Whitelist“ erlaubt der Router nur den Aufruf bestimmter, auf einer Genehmigungs-Liste (eben der „Whitelist“) eingetragener Webadressen. Dies könnten dann zum Beispiel die Website der anbietenden Behörde sowie thematisch verwandte Angebote etwa der Stadt, des Landes oder des Bundes sein.

Moderne Router bieten in diesem Zusammenhang  clevere Zusatzfunktionen. So können zum Beispiel die Zugangsdaten zum Gast-WLAN in Form eines QR-Codes ausgehängt werden. Besitzer eines Smartphones mit geeigneten Apps können dann die Kamera auf den QR-Code richten und erhalten auf diese Weise die Anmeldedaten. Mit spezialisierten Apps wie dem Smartphone-Programm „FritzApp WLAN“ für das Betriebssystem Android oder „QRafter“ für Apple-Geräte kann die Anmeldung am Funknetz dann sogar vollautomatisch erfolgen.

Die genannten Beispiele zeigen, dass die Bereitstellung eines Gast-WLANs für Besucher und Kunden keineswegs unsicher und auch nicht teuer sein muss. Die Harburger Verwaltung sollte daher prüfen, ob sie diesen Service ihren Besuchern nicht anbieten will.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge deshalb beschließen:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Umsetzung eines kostenlosen Internetzugangs in allen öffentlichen Wartebereichen des Bezirkes (Kundenzentren, SDZ, Jugendamt, Polizei etc.) zeitnah von der Verwaltung überprüft und umgesetzt wird.

 

Antrag der Abgeordneten Tülin Akkoç und GRÜNE-Fraktion

Harburg, 11.04.2015

 

Britta Herrmann

Grüne-Fraktionsvorsitzende