20-0532

Antrag GRÜNE betr. Kinderschutz in Harburger Sportvereinen

Antrag

Sachverhalt

Antrag der Abgeordneten Britta Herrmann und GRÜNE-Fraktion

 

2012 trat das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Im Zuge diese Reform wurde ein umfassendes Präventionskonzept auch für die verbandliche und sportliche Jugendarbeit entwickelt, das mehrere verbindliche Bausteine zum Schutz der Kinder enthält. Dies beinhaltet u.a. ein erweitertes Führungszeugnis aller Mitarbeiter_innen, Schulungen von Mitarbeiter_innen, auch der Ehrenamtlichen und Ehrenerklärungen aller, die mit Kindern unmittelbar arbeiten.

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und die Hamburger Sportjugend als Träger der freien Jugendhilfe haben im August 2014 eine „Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß §72a SGB VIII“ geschlossen, die bis August 2015 umzusetzen ist. Diese Vereinbarung beinhaltet neben den Anforderungen, auch Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung, durch Vertreter der BASFI.

Zu berücksichtigen ist hierbei, dass nicht alle in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Vereine in der Sportjugend organisiert sind.

 

Es sollte höchstes Interesse der Bezirksversammlung sein, den Kinderschutz durch Maßnahmen und Vereinbarungen dieser Art zu fördern und unterstützen. Die Bezirksversammlung und das Bezirksamt sollen deutlich machen, wie wichtig die Prävention und der Kinderschutz in Harburg sind.  Bezirkliche Mittel sollten zukünftig an die Beitrittserklärung gekoppelt sein.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, über die Umsetzung des Präventionskonzeptes und der Vereinbarung zwischen der BASFI und der Hamburger Sportjugend im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu berichten; die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind über Ort und Zeit der Berichterstattung zu informieren.

 

Harburg, 05.03.2015

 

Britta Herrmann

GRÜNE-Fraktionsvorsitzende