Antrag Grüne betr. Ist der Hochwasserschutz im Süderelberaum durch das Estesperrwerk gesichert?
Am 22.1.14 waren Vertreter der Hamburg Port Authority im Regionalausschuss Süderelbe und haben über den Sachstand der Reparaturarbeiten am Estesperrwerk berichtet. Nach der Havarie des inneren westlichen Fluttores im Dezember 2011 durch Sedimentablagerungen im Torbereich ist es jetzt das vierte Jahr, dass Reparaturen und zusätzliche Sicherungssysteme an den Fluttoren angebracht werden.
2014 soll als Letztes das östliche innere Tor auf den technischen Stand der anderen Tore gebracht werden und mit Spül- und Peileinrichtungen ausgestattet werden. Die Arbeiten und die Verantwortlichkeit der HPA beschränkt sich ausschließlich auf den unmittelbaren Torbereich. Um einen ungehinderten Betrieb zu sichern, muss die Sohle am Sperrwerk kontinuierlich auf 4 m üNN ausgebaggert werden.
Die Verschlickung der Binneneste und des Mühlenberger Lochs werden jedoch nicht berücksichtigt. Das Mühlenberger Loch hat inzwischen eine Schlickhöhe von 1,40m üNN, jedes Jahr kommen ca. 10 cm hinzu. Auch in der Binneneste hat sich unmittelbar vor den Toren ein Watt gebildet. Hier besteht eine unmittelbare Gefahr für eine erneute Havarie der Tore durch Sedimentablagerungen.
Für die Freihaltung des Estelaufs und des Fahrwassers ist offensichtlich keine Behörde zuständig. Bis zur Insolvenz der Sietas Werft 2008 wurden diese Arbeiten von Sietas übernommen und 1-2 Schiffe im Monat ausgeliefert. Das letzte Schiff der Werft ist jetzt die „Aeolus“. Hierfür werden anlassbezogen Baggerarbeiten von der Firma Van Oord zum Ausliefern in den nächsten Wochen des Schiffes in Auftrag gegeben.
Für die Zeit danach gibt es keine Planung.
Das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes ist für die Fahrrinne zuständig, hat aber keinen Auftrag und keine Gelder für den Erhalt der Fahrrinne, sondern setzt nur die Tonnen.
Die in der letzten Sitzung des Regionalausschusses anwesenden Mitarbeiter der Hamburg Port Authority konnten keine befriedigenden Antworten bezüglich der übergeordneten Zuständigkeiten geben
Die Behörde für Inneres ist für den Katastrophenschutz und die Evakuierungspläne zuständig.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt erstellt Risikokarten laut der Hochwassermanagementrichtlinie der EU und ist in Sachen Erhalt des Estelaufs nicht aktiv geworden.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Harburg beschließen:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, kompetente Vertreter der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, der Behörde für Inneres, von Hamburg Port Authority und des Wasser- und Schifffahrtsamtes in den Regionalausschuss Süderelbe einzuladen, damit diese bezogen auf ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich zum Hochwasserschutz an der Este Auskunft geben.
Dabei soll insbesondere auf folgende Fragestellungen eingegangen werden:
Harburg, 06.02.2014
Kay Wolkau
GRÜNE-Fraktionsvorsitzender
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