20-0077

Antrag Grüne betr. Bürgerbegehren zum Beachclub ernst nehmen - keine Evokation

Antrag

Sachverhalt

Am Freitag, 15.08.2014 wurde den Abgeordneten der Bezirksversammlung Harburg schriftlich mitgeteilt, dass der Senat das Bezirksamt Harburg kurzfristig anweisen wolle, einen Beschluss zur Nutzung des Grundstücks Veritaskai Nr. 5, (Nutzung Beach Club) entsprechend der Ausweisung im  rechtsgültigen Bebauungsplan Harburg 67/ Heimfeld 46 zu fassen. Ziel sei die zeitnahe Vergabe des Grundstücks im Rahmen des abgeschlossenen Gebotsverfahrens für einen Hotelneubau.

Die Fraktionen der Bezirksversammlung wurden wegen der angeblichen besonderen Eilbedürftigkeit bis zum Montag, 18.08.2014 quasi über das Wochenende hinweg zu einer Stellungnahme in der Sache aufgefordert. Bisher ist die für den 26.08.2014 angekündigte Weisung tatsächlich nicht erfolgt. Würde die vorgesehene Weisung der Finanzbehörde tatsächlich ergehen, wäre das in Anbetracht des auf den Weg gebrachten Bürgerbegehrens eine Missachtung gegenüber den vor Ort in der Sache engagierten Menschen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung fordert, dass Senat und Bezirksamt den Ausgang des auf den Weg gebrachten Bürgerbegehrens abwarten. Eine Entscheidung über die Grundstücksbebauung (Grundstück Veritaskai Nr.5) darf erst getroffen werden, wenn das Ergebnis des  Bürgerbegehrens vorliegt.
  2. Die Bezirksversammlung fordert den Senat auf, von seiner für den 26.08.2014 beabsichtigten Weisung gegenüber dem Bezirksamt Harburg, den Bebauungsplan Harburg 67/Heimfeld 46 nicht zu ändern, endgültig Abstand zu nehmen.
  3. Die Bezirksversammlung besteht darauf, dass weiterhin der Bezirk und nicht der Senat über den Fortgang des Planverfahrens entscheidet. Eine Evokation wird abgelehnt.

Harburg, 04.09.2014

Antrag der Abgeordneten Kay Wolkau, Robert Klein, Isabel Wiest und GRÜNE Fraktion 

Britta Herrmann

GRÜNE-Fraktionsvorsitzende

 

 

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