19-1904

Antrag Grüne betr. Bezirk Harburg entscheidet allein über die endgültige Herstellung von bezirklichen Erschließungsstraßen

Antrag

Sachverhalt

Der Rechnungshof hat die Stadt Hamburg vor einigen Jahren aufgefordert, die noch nicht endgültig hergestellten Straßen zu erschließen. Damit hat er die Annahme verknüpft, dass die Stadt Einnahmen, die ihr zustehen, generiert. Die neueste Drucksache 20/ 95 09 über die vom Senat verfolgten Maßnahmen zur erstmaligen endgültigen Herstellung von Erschließungsstraßen zeigt aber sehr deutlich, dass sich diese Annahme nicht bestätigt. Eher ist das Gegenteil der Fall: Anstelle Einsparungen zu erzielen, wird der Haushalt mit zusätzlichen Ausgaben belastet.

 

Hintergrund ist die Berechnungsgrundlage des Rechnungshofes, die von 1.300 Straßen ausging. In der Drucksache 20 / 95 09 wird konkretisiert, dass es sich um 1.465 Straßen handelt, wobei lediglich bei 847 Straßen Beiträge erhoben werden können. Zudem gibt es keine Straße, die so weit bereits hergestellt ist, dass die noch ausstehenden Kosten niedriger wären als die dann zu erwartenden Einnahmen durch Anliegerbeiträge.

 

Von den 847 Straßen sind 201 unfertige Straßen identifiziert worden, bei denen auf eine endgültige Herstellung aus fachlichen oder wirtschaftlichen Gründen zunächst verzichtet werden sollte. Für die 646 verbliebenen unfertigen Straßen vermerkte der Senat, dass „die Dringlichkeit einer endgültigen Herstellung unterschiedlich eingeschätzt“ werde.

 

Vor dem oben genannten Hintergrund ist es für die Stadt Hamburg und insbesondere für die Bezirke, die mit der Herstellung beauftragt sind, sinnvoll, die reihenweise endgültige Herstellung von Erschließungsstraßen im bisher durchgeführten Maße einzustellen. Mit der regelhaften Durchführung setzt die Stadt falsche Prioritäten: Es werden Ressourcen in den Bezirksämtern und  Bezirksversammlungen gebunden, die an anderen Stellen dringender gebraucht werden. Die Anlieger und Anliegerinnen selbst möchten ihre Straßen meist im vorhandenen Zustand belassen und sind sehr unzufrieden mit den Plänen. Die endgültige Herstellung sorgt für eine unnötige Versiegelung der Fläche, Wasser kann nicht mehr einfach versickern.

 

Vor dem Spardruck, dem Stadt und Bezirke ausgesetzt sind, ist es nicht vertretbar, eine Maßnahme derart zu priorisieren, die die Stadt letztendlich mehr kostet als nutzt.

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung Harburg möge beschließen:

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Fachbehörden und beim Hamburger Senat dafür einzusetzen, es künftig den Bezirken selbst zu überlassen, wann eine Straße erschlossen werden soll und von dem Vorhaben der umfassenden erstmaligen endgültigen Herstellung von Erschließungsstraßen Abstand zu nehmen.
  2. Die Vereinbarung vom 17.05.2013 über die erstmalige endgültige Herstellung von Erschließungsstraßen zwischen der Finanzbehörde und dem Bezirksamt Harburg wird  aufgehoben.
  3. Der im Herbst dem Harburger Verkehrsausschuss überreichte Arbeitsplan für 2014 zur „erstmaligen Herstellung von Erschließungsanlagen“ wird unter besonderer Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten sowie ökologischen und gestalterischen Gesichtspunkten daraufhin überprüft, ob die dort genannten Straßenzüge im laufenden Jahr 2014 ausgebaut werden sollen.   

 

 

Harburg, 09.01.2014

 

Kay Wolkau

GRÜNE-Fraktionsvorsitzender

 

 

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