Antrag Grüne betr. Bezirk Harburg entscheidet allein über die endgültige Herstellung von bezirklichen Erschließungsstraßen
Der Rechnungshof hat die Stadt Hamburg vor einigen Jahren aufgefordert, die noch nicht endgültig hergestellten Straßen zu erschließen. Damit hat er die Annahme verknüpft, dass die Stadt Einnahmen, die ihr zustehen, generiert. Die neueste Drucksache 20/ 95 09 über die vom Senat verfolgten Maßnahmen zur erstmaligen endgültigen Herstellung von Erschließungsstraßen zeigt aber sehr deutlich, dass sich diese Annahme nicht bestätigt. Eher ist das Gegenteil der Fall: Anstelle Einsparungen zu erzielen, wird der Haushalt mit zusätzlichen Ausgaben belastet.
Hintergrund ist die Berechnungsgrundlage des Rechnungshofes, die von 1.300 Straßen ausging. In der Drucksache 20 / 95 09 wird konkretisiert, dass es sich um 1.465 Straßen handelt, wobei lediglich bei 847 Straßen Beiträge erhoben werden können. Zudem gibt es keine Straße, die so weit bereits hergestellt ist, dass die noch ausstehenden Kosten niedriger wären als die dann zu erwartenden Einnahmen durch Anliegerbeiträge.
Von den 847 Straßen sind 201 unfertige Straßen identifiziert worden, bei denen auf eine endgültige Herstellung aus fachlichen oder wirtschaftlichen Gründen zunächst verzichtet werden sollte. Für die 646 verbliebenen unfertigen Straßen vermerkte der Senat, dass „die Dringlichkeit einer endgültigen Herstellung unterschiedlich eingeschätzt“ werde.
Vor dem oben genannten Hintergrund ist es für die Stadt Hamburg und insbesondere für die Bezirke, die mit der Herstellung beauftragt sind, sinnvoll, die reihenweise endgültige Herstellung von Erschließungsstraßen im bisher durchgeführten Maße einzustellen. Mit der regelhaften Durchführung setzt die Stadt falsche Prioritäten: Es werden Ressourcen in den Bezirksämtern und Bezirksversammlungen gebunden, die an anderen Stellen dringender gebraucht werden. Die Anlieger und Anliegerinnen selbst möchten ihre Straßen meist im vorhandenen Zustand belassen und sind sehr unzufrieden mit den Plänen. Die endgültige Herstellung sorgt für eine unnötige Versiegelung der Fläche, Wasser kann nicht mehr einfach versickern.
Vor dem Spardruck, dem Stadt und Bezirke ausgesetzt sind, ist es nicht vertretbar, eine Maßnahme derart zu priorisieren, die die Stadt letztendlich mehr kostet als nutzt.
Die Bezirksversammlung Harburg möge beschließen:
Harburg, 09.01.2014
Kay Wolkau
GRÜNE-Fraktionsvorsitzender
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